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   VGH Baden-Württemberg, 09.08.2007 - 13 S 2885/06   

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VGH Baden-Württemberg, 09.08.2007 - 13 S 2885/06 (https://dejure.org/2007,3798)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.08.2007 - 13 S 2885/06 (https://dejure.org/2007,3798)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. August 2007 - 13 S 2885/06 (https://dejure.org/2007,3798)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 48 VwVfG BW auf die Rücknahme der Einbürgerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigungsgrundlage für die Rücknahme einer Einbürgerung wegen des Verdachts der Scheinehe nach Ablauf von zehn Jahren; Einbürgerung in den deutschen Staatsverband durch arglistige Täuschung; § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG,BW) als ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 48 Abs. 1; GG Art. 16 Abs. 1
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Rücknahme, Einbürgerung, Scheinehe, Verfassungsmäßigkeit, Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, Ermessen

  • Judicialis

    StAG § 9; ; LVwVfG § 48

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 9; LVwVfG § 48
    Einbürgerung nach StAG : Rücknahme Einbürgerung; Unverzüglichkeit

  • rechtsportal.de

    StAG § 9 ; LVwVfG § 48
    Einbürgerung nach StAG : Rücknahme Einbürgerung; Unverzüglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 788 (Ls.)
  • VBlBW 2008, 112
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2007 - 13 S 2885/06
    Die Bestimmung des § 48 LVwVfG ist auf die Rücknahme von Einbürgerungen nur unter den Einschränkungen anwendbar, die sich aus dem Entziehungsverbot des Art. 16 Abs. 1 GG ergeben (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, DVBl. 2006, 910).

    Auch eine durch Täuschung erwirkte Einbürgerung kann nach § 48 LVwVfG nur dann zurückgenommen werden, wenn die Rücknahme zeitnah zur Einbürgerung erfolgt (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, DVBl. 2006, 910).

    Die frühere gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.5.2006 (2 BvR 669/04) überholt.

    Das angegriffene Urteil gehe ohne ausreichende Begründung fälschlicherweise davon aus, dass im vorliegenden Fall keine zeitnahe Rücknahme im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 24.5.2006, Az. 2 BvR 669/04) erfolgt sei.

    Die allgemeine Bestimmung des § 48 LVwVfG ist auf die Rücknahme von Einbürgerungen jedoch nur anwendbar unter den Einschränkungen, die sich aus Art. 16 Abs. 1 GG ergeben (vg. hierzu grundlegend BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 - DVBl. 2006, 910; dem folgend auch Hess. VGH, Urteil vom 18.1.2007 - 11 UE 111/06 - AuAS 2007, 77).

    Denn auch eine erschlichene rechtswidrige Einbürgerung kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 24.5.2006, a.a.O.) auf der Grundlage des derzeit geltenden Rechts, d.h. nach der allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmung des § 48 LVwVfG, nur dann zurückgenommen werden, wenn die Rücknahme zeitnah vorgenommen wird (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2006 - 5 B 15.03 - juris).

    Dieser vertrauensbildende Schutz ist besonders wichtig, da der Staatsangehörigkeitsstatus seiner Natur nach für den Einzelnen von grundlegender Bedeutung ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.5.2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 13 S 2039/01

    Rücknahme einer Einbürgerung - fortbestehende Ehe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2007 - 13 S 2885/06
    Allerdings kann grundsätzlich die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung auf die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmung des § 48 Abs. 1 LVwVfG gestützt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.6.2003 - 1 C 19.02 - DVBl. 2004, 116; BVerwG, Urteil vom 9.9.2003 - 1 C 6/03 - DVBl. 2004, 322, Urteil des Senats vom 29.11.2002 - 13 S 2039/01 - DVBl. 2003, 1283).

    Zwar ist im Ergebnis dem Beklagten zuzustimmen, dass das Vorliegen einer Scheinehe oder die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht bereits den Tatbestand des § 9 StAG entfallen lässt, aber die Annahme eines atypischen Falles rechtfertigt, welcher der Staatsangehörigkeitsbehörde die Möglichkeit eröffnet, die Einbürgerung ausnahmsweise nach Ermessen zu verweigern, so dass bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen regelmäßig von einer rechtswidrigen Einbürgerung ausgegangen werden kann (vgl. hierzu umfassend Urteil des Senats vom 29.11.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2007 - 13 S 2885/06
    Allerdings kann grundsätzlich die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung auf die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmung des § 48 Abs. 1 LVwVfG gestützt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.6.2003 - 1 C 19.02 - DVBl. 2004, 116; BVerwG, Urteil vom 9.9.2003 - 1 C 6/03 - DVBl. 2004, 322, Urteil des Senats vom 29.11.2002 - 13 S 2039/01 - DVBl. 2003, 1283).

    Der nach der Tatbestandsprüfung erfolgte Hinweis des Landratsamts, wonach aufgrund der dargelegten Gesamtumstände von einer arglistigen Täuschung auszugehen und damit die Rücknahme der Einbürgerung gemäß § 48 LVwVfG zu verfügen sei, deutet darauf hin, dass der Beklagte das auch im Fall einer Täuschung zwingend auszuübende umfassende Rücknahmeermessen nicht erkannt hat (vgl. zu diesem Erfordernis Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 3.6.2003 und 9.9.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2007 - 13 S 2885/06
    Allerdings kann grundsätzlich die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung auf die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmung des § 48 Abs. 1 LVwVfG gestützt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.6.2003 - 1 C 19.02 - DVBl. 2004, 116; BVerwG, Urteil vom 9.9.2003 - 1 C 6/03 - DVBl. 2004, 322, Urteil des Senats vom 29.11.2002 - 13 S 2039/01 - DVBl. 2003, 1283).

    Auch § 24 StAngRegG ist nicht auf rechtswidrige Einbürgerungen nach § 9 RuStAG bzw. StAG anwendbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.4.1989 - 1 B 54.89 - InfAuslR 1989, 276; BVerwG, Urteil vom 3.6.2003, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.01.2007 - 11 UE 111/06

    Rücknahme einer Einbürgerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2007 - 13 S 2885/06
    Die allgemeine Bestimmung des § 48 LVwVfG ist auf die Rücknahme von Einbürgerungen jedoch nur anwendbar unter den Einschränkungen, die sich aus Art. 16 Abs. 1 GG ergeben (vg. hierzu grundlegend BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 - DVBl. 2006, 910; dem folgend auch Hess. VGH, Urteil vom 18.1.2007 - 11 UE 111/06 - AuAS 2007, 77).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03

    Klagen gegen Rücknahme der Einbürgerung erfolgreich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2007 - 13 S 2885/06
    Denn auch eine erschlichene rechtswidrige Einbürgerung kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 24.5.2006, a.a.O.) auf der Grundlage des derzeit geltenden Rechts, d.h. nach der allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmung des § 48 LVwVfG, nur dann zurückgenommen werden, wenn die Rücknahme zeitnah vorgenommen wird (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2006 - 5 B 15.03 - juris).
  • BVerwG, 13.04.1989 - 1 B 54.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Spezialregelung - Rücknahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2007 - 13 S 2885/06
    Auch § 24 StAngRegG ist nicht auf rechtswidrige Einbürgerungen nach § 9 RuStAG bzw. StAG anwendbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.4.1989 - 1 B 54.89 - InfAuslR 1989, 276; BVerwG, Urteil vom 3.6.2003, a.a.O.).
  • BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 4.07

    Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung,

    c) Die Einbürgerung des Klägers ist nicht in diesem Sinne "zeitnah" zurückgenommen worden (vgl. zu diesem zeitlichen Aspekt auch VGH Mannheim, Urteil vom 9. August 2007 - 13 S 2885/06 - InfAuslR 2008, 41; anderer Ansicht offenbar OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Juli 2007 - 13 LC 468/03 - juris).

    Sowohl für den Einzelnen als auch für das Gemeinwesen muss hinreichend klar sein, ab welchem Zeitpunkt der Statusentzug ausgeschlossen ist (vgl. hierzu bereits OVG Münster, Urteil vom 2. September 1996 - 25 A 2106/94 - InfAuslR 1997, 82; VGH Mannheim, Urteil vom 9. August 2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07

    Einbürgerung, erschlichene -; Kind, Rücknahme Einbürgerung minderjähriges -;

    Auch wenn die Fünf-Jahres-Frist auf eine durch Täuschung bewirkte Einbürgerung nicht direkt anzuwenden ist, unterstreicht die in § 24 Abs. 2 Satz 2 StAngRegG normierte Frist, dass der Gesetzgeber dem Stabilitätsanliegen im Staatsangehörigkeitswesen besonderes Gewicht zumisst und dieses auch bei rechtsfehlerhaft bewirkter Einbürgerung durch Zeitablauf überwiegen kann (s.a. VGH Mannheim, Urteil vom 9. August 2007 - 13 S 2885/06 - InfAuslR 2008, 41).
  • VG Freiburg, 14.11.2007 - 7 K 1854/05

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung erschlichenen Einbürgerung

    Ermächtigungsgrundlage für die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung kann grundsätzlich § 48 Abs. 1 LVwVfG sein (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.05.2006, DVBl 2006, 910; BVerwG, Beschl. v. 13.06.2007 - 5 B 132/07 -, in juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.09.2007 - 13 S 2794/06 - u. v. 09.08.2007 - 13 S 2885/06 -, in juris).

    Der Begriff "zeitnah" bezieht sich auf den von der Einbürgerung bis zu ihrer Rücknahme verstrichenen Zeitraum, nicht auf eine Entschließungsfrist der Behörde ab Kenntniserlangung der rücknahmebegründenden Umstände (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.08.2007, a. a. O.).

    In seinem Urteil vom 09.08.2007 (a. a. O.) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, bei einem Zeitraum von über 10 Jahren könne jedenfalls nicht mehr von einer zeitnahen Rücknahme gesprochen werden.

    Es ist nicht erkennbar, dass der Beklagte schutzwürdige Belange des Klägers verkannt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.08.2007, a. a. O.; Hamb. OVG, Beschl. v. 28.08.2001, NVwZ 2002, 885; Nieders. OVG, Urt. v. 13.07.2007, a. a. O.; Engst, Die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte am Beispiel der Einbürgerung, JuS 2007, 225).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06

    Zu den Voraussetzung für die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des

    Die allgemeine Bestimmung des § 48 LVwVfG ist auf die Rücknahme von Einbürgerungen jedoch nur anwendbar unter den Einschränkungen, die sich aus Art. 16 Abs. 1 GG ergeben (vgl. hierzu grundlegend BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, DVBl. 2006, 910; dem folgend auch Hess.VGH, Urteil vom 18.1.2007 - 11 UE 111/06 -, AuAS 2007, 77; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2006 - 5 B 15.03 - juris; Urteil des Senats vom 9.8.2007 - 13 S 2885/06 - zur Veröffentlichung vorgesehen -).

    Dahingestellt kann bleiben, ob die mit Bescheid vom 31.8.2005 verfügte Rücknahme der Einbürgerung "zeitnah" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welcher sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 9.8.2007, a.a.O.), erfolgt ist.

  • VG Darmstadt, 20.08.2008 - 5 E 840/07

    Klage gegen die Rücknahme einer Einbürgerung

    Dabei ist davon auszugehen, dass der vom Bundesverfassungsgericht verwendete Begriff "zeitnah" den Zeitraum von der Einbürgerung bis zu deren Rücknahme betrifft, und es auf die Frage, wann die Behörde von den die Rücknahme rechtfertigenden Gründen Kenntnis erlangt hat, nicht ankommt (BVerwG, Urteil vom 14.02.2008 - 5 C 4/07 -, juris, RN 15; OVG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.1997 - 13 S 2885/06 -, juris, RN 29).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bislang offen gelassen, "wo eine exakte zeitliche Grenze zwischen der zeitnahen und der nicht mehr zeitnahen Rücknahme der erschlichenen Einbürgerung verläuft", allerdings zugleich festgestellt, dass eine Rücknahme nach achteinhalb Jahren nicht mehr zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.02.2008 - 5 C 4/07 -, juris, RN 16; s. auch BVerwG, Urteil vom 14.02.2008 - 5 C 15.07 -, juris, RN 14: keine zeitnahe Rücknahme nach mehr als elf Jahren; ähnlich OVG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.1997 - 13 S 2885/06 -, juris, RN 29, für einen Zeitraum von mehr als elf Jahren).

  • VG Hamburg, 22.02.2016 - 19 E 6426/15

    Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützung von verfassungsfeindlichen und

    Bei der Identifizierung der schutzwürdigen privaten Belange ist insbesondere die Dauer des rechtmäßigen Aufenthaltes im Bundesgebiet in das Ermessen einzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.2.2008 - 5 C 4/07, NVwZ 2008, 685, 686; vgl. auch OVG Saarlouis, Urt. v. 24.2.2011 - 1 A 327/10, NVwZ-RR 2011, 654, 659 f.; VGH Mannheim, Urt. v. 9.8.2007 - 13 S 2885/06, juris Rn. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.10.2006 - 5 B 15.03, juris Rn. 27).
  • VG Freiburg, 05.12.2007 - 1 K 1851/06

    Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützens einer islamischen extremistischen

    Die Staatsangehörigkeit des Einzelnen begründet regelmäßig nicht nur für diesen selbst Rechtstellungen und Pflichten, sondern hat regelmäßig auch Wirkungen auf den Status sonstiger Personen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.8.2007 - 13 S 2885/06 - VENSA und Juris).
  • VG Stuttgart, 14.11.2017 - 11 K 7574/17

    Einbürgerung eines Ausländers wegen Ehe mit einer Deutschen; eheliche

    Ist die Staatsangehörigkeitsbehörde zum Zeitpunkt der Einbürgerung zu Unrecht vom Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft des Einbürgerungsbewerbers mit einem deutschen Staatsangehörigen ausgegangen, so kann regelmäßig von einer rechtswidrigen Einbürgerung ausgegangen werden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 09.08.2007 - 13 S 2885/06 - InfAuslR 2008, 41 und Urt. v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 - InfAuslR 2003, 205).
  • VG Oldenburg, 17.10.2007 - 11 A 3636/06

    Rücknahme der Einbürgerung eines Aktivisten der PKK

    Alle anderen maßgeblichen Umstände hat er entsprechend den von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 2003 - 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17 ; OVG Lüneburg, a.a.O. S.11; VGH Mannheim, Urteil vom 9. August 2007 - 13 S 2885/06 - juris ) jedenfalls bis zur mündlichen Verhandlung ausreichend berücksichtigt.
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