Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 07.10.2016 - 13 S 35/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 8 StVO, § 9 Abs 5 StVO, § 17 StVG
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einbiegenden Kraftfahrers mit einem auf der Vorfahrtstraße rückwärts fahrenden Müllfahrzeug - verkehrslexikon.de
Kollision zwischen rückwärts fahrendem Vorfahrtberechtigten und wartepflichtigem Einbieger
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Fahrzeug mit rückwärtsfahrendem Müllfahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kollision eines einbiegenden Kraftfahrers mit einem auf der Vorfahrtstraße rückwärtsfahrenden Müllfahrzeug
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rückwärts ohne Einweiser fahrendes Müllfahrzeug trifft trotz Vorfahrtsrecht überwiegende Haftung bei Verkehrsunfall - Schwerer Verkehrsverstoß und erhöhte Betriebsgefahr eines Müllfahrzeugs rechtfertigen Haftungsverteilung
Verfahrensgang
- AG Homburg, 01.02.2016 - 4 C 381/15
- LG Saarbrücken, 07.10.2016 - 13 S 35/16
Papierfundstellen
- NZV 2017, 586
Wird zitiert von ... (5)
- LG Saarbrücken, 12.05.2017 - 13 S 137/16
Haftung bei Kfz-Unfall: Mithaftung des vorfahrtsberechtigten Linksabbiegers beim …
aa) Bei einem Zusammenstoß eines bevorrechtigten Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen Fahrzeug im Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich - wie hier - spricht grundsätzlich ein Anscheinsbeweis für eine unfallursächliche Vorfahrtsverletzung durch den Wartepflichtigen (BGH, st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15.06.1982 - VI ZR 119/81, VersR 1982, 903 m.w.N.; vgl. auch Kammerurteile vom 28.03.2014 - 13 S 196/13, Zfs 2014, 446, vom 29.04.2016 - 13 S 3/16, Zfs 2016, 679 und vom 07.10.2016, 13 S 35/16, juris, jeweils m.w.N.).Auf einen Stillstand des Wartepflichtigen kommt es dabei grundsätzlich nicht an, wenn - wie hier der Fall - ein längerer Stillstand nicht nachgewiesen ist (Kammer, vgl. Urteil vom 07.10.2016 - 13 S 35/16, juris m.w.N.).
- LG Saarbrücken, 22.12.2017 - 13 S 93/17
Verkehrsunfall: Mitverschulden eines rückwärtsfahrenden Führers eines …
Das ist etwa bei Müllfahrzeugen - wie hier - der Fall (vgl. KG, Urteil vom 09.07.1987 - 12 U 6926/86, juris; Kammer, Urteil vom 07.10.2016 - 13 S 35/16, NJW-RR 2017, 87), was auch in der maßgeblichen Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung (§ 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 43 - Müllbeseitigung, bisher BGV C27) zum Ausdruck kommt, die lautet: "Mit Müllfahrzeugen darf nur rückwärts gefahren werden, wenn eine geeignete Person den Fahrer einweist. - LG Saarbrücken, 11.01.2019 - 13 S 142/18
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen dem Überholer eines auf der …
Kommt es im Bereich einer vorfahrtsgeregelten Einmündung zu einer Kollision zwischen dem wartepflichtigen und dem vorfahrtsberechtigten Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins regelmäßig dafür, dass der Wartepflichtige den Unfall durch eine schuldhafte Vorfahrtsverletzung verursacht hat (vgl. Nachweise in den Kammerurteilen vom 12.07.2013 - 13 S 71/13, NZV 2014, 30, vom 28.03.2014 - 13 S 196/13, NJW 2015, 177, vom 29.04.2016 - 13 S 3/16, juris, vom 07.10.2016, 13 S 35/16, juris und vom 22.09.2017 - 13 S 44/17). - VG Freiburg, 25.06.2020 - 4 K 1732/20
Beteiligungsfähigkeit und Antragsbefugnis einer Interessengemeinschaft
Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass jederzeit ein Sicherheitsabstand zu allen Objekten von mindestens 0, 5 m über die gesamte Rückfahrstrecke gewährleistet ist, die zurückzulegende Strecke nicht länger als 150 m sein soll, die Sicht durch die Rückspiegel nach hinten nicht behindert werden darf (z.B. durch Bäume, Äste, Strauchwerk) und sich im Gefahrbereich des Abfallsammelfahrzeuges keine Personen aufhalten dürfen (Abschnitt 3.8; vgl. § 9 Abs. 5 StVO, LG Saarbrücken, Urt. v. 07.10.2016 - 13 S 35/16 -, BeckRS 2016, 19275). - LG Hamburg, 28.01.2022 - 331 O 115/21 Er büßt aber dadurch nicht seine Vorfahrtsberechtigung ein, sondern kann sich gegenüber dem Wartepflichtigen auf das uneingeschränkte Vorfahrtsrecht nach § 8 StVO stützen (vgl. BGH Urteil v. 04.02.1958, VRS 14, 346; BGHSt 13, 3 68; Landgericht Saarbrücken, Urteil 07.10.2016 Az.: 13 S 35/16 zitiert nach juris).
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 27.07.2017 - 13 S 35/16 |
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 27.01.2016 - 330 C 24/15
- LG Frankfurt/Main, 27.07.2017 - 13 S 35/16
- OLG Frankfurt, 10.04.2018 - 2 W 51/17