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   LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12   

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LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12 (https://dejure.org/2012,15256)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.06.2012 - 13 S 37/12 (https://dejure.org/2012,15256)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - 13 S 37/12 (https://dejure.org/2012,15256)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten im Zusammenhang mit Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Durchführung der Reparatur in einer Markenwerkstatt; Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten bei der Feststellung von Kfz-Schäden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Ersatz von Sachverständigenkosten

  • rewis.io
  • ra.de
  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Das kritikbehaftete Nebenkosten-Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; VVG § 115
    Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten im Zusammenhang mit Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Durchführung der Reparatur in einer Markenwerkstatt; Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten bei der Feststellung von Kfz-Schäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ergänzungsgutachten nach Gegengutachten: Kostenerstattung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallschaden und Sachverständigenkosten - Haftpflichtversicherer muss überhöhte Kosten nicht in voller Höhe erstatten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundsätzlich Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten bei der Feststellung von Kfz-Schäden

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Was darf ein Kfz-Schadensgutachten kosten?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Sachverständigenhonorar: Keine besondere Nachforschungspflicht

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Das kritikbehaftete Nebenkosten-Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3658
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte, der das Unfallfahrzeug selbst zur Reparatur gibt, nach § 249 Abs. 2 BGB von dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer den Geldbetrag ersetzt verlangen, der zur Herstellung des beschädigten Fahrzeugs erforderlich ist (BGHZ 63, 182, 183; BGHZ 115, 364, 367).

    Der erforderliche Herstellungsaufwand wird dabei nicht nur durch Art und Ausmaß des Schadens, die örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten für seine Beseitigung, sondern auch von den Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten mitbestimmt, so auch durch seine Abhängigkeit von Fachleuten, die er zur Instandsetzung des Unfallfahrzeugs heranziehen muss (BGHZ 63, 182, 184).

    In diesem Sinne ist der Schaden subjektbezogen zu bestimmen (BGHZ 63, 182, 184; BGHZ 115, 364, 369).

    Es würde dem Sinn und Zweck des § 249 Abs. 2 BGB widersprechen, wenn der Geschädigte bei Ausübung der ihm durch das Gesetz eingeräumten Ersetzungsbefugnis im Verhältnis zu dem ersatzpflichtigen Schädiger mit Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen ist und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss (vgl. BGHZ 63, 182, 185).

    Die "tatsächlichen" Reparaturkosten können deshalb regelmäßig auch dann für die Bemessung des "erforderlichen" Herstellungsaufwandes herangezogen werden, wenn diese Kosten ohne Schuld des Geschädigten - etwa wegen überhöhter Ansätze von Material oder Arbeitszeit, wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise im Vergleich zu dem, was für eine solche Reparatur sonst üblich ist - unangemessen sind (BGHZ 63, 182, 186).

    Es besteht insoweit kein Sachgrund, dem Schädiger das "Werkstattrisiko" abzunehmen, das er auch zu tragen hätte, wenn der Geschädigte ihm die Beseitigung des Schadens nach § 249 Abs. 1 BGB überlassen würde (BGHZ 63, 182, 185).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteile vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03, VersR 2005, 380 und vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560, jeweils m.w.N.).Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen.

    Der Geschädigte ist aber grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 f. m.w.N.).

    Die Regelungen des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) sind auf Privatgutachter nicht anwendbar (vgl. hierzu BGHZ 167, 139, 148, Urteile vom 04.04.2006 - X ZR 80/05, NJW-RR 2007, 56, 58 und vom 23.01.2007 aaO; Kammer, Urteile vom 10.02.2012 aaO).Auch aus einer Gesamtschau der Honorarordnungen verschiedener Berufsgruppen wie dem RVG VV, der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV), der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) kann der Laie keinen verbindlichen Maßstab für die erforderlichen "Nebenkosten" des Kfz-Sachverständigen gewinnen.

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte, der das Unfallfahrzeug selbst zur Reparatur gibt, nach § 249 Abs. 2 BGB von dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer den Geldbetrag ersetzt verlangen, der zur Herstellung des beschädigten Fahrzeugs erforderlich ist (BGHZ 63, 182, 183; BGHZ 115, 364, 367).

    In diesem Sinne ist der Schaden subjektbezogen zu bestimmen (BGHZ 63, 182, 184; BGHZ 115, 364, 369).

    aa) Ein Verschulden des Klägers bei der Auswahl der Reparaturwerkstatt (vgl. hierzu BGHZ 115, 364, 370; OLG Frankfurt, DB 1985, 1837; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 254 Rn. 44) ist hier nicht feststellbar, da der Kläger eine regional bekannte Markenwerkstatt mit der Durchführung der Reparatur beauftragt hat.

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist bei Abwicklung eines durchschnittlichen Verkehrsunfalls in der Regel eine 1, 3-Geschäftsgebühr gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.2006 - VI ZR 261/05, VersR 2007, 265, 267 f.).

    Eine über die Regelgebühr in Verkehrsunfallsachen hinausgehende Gebühr kann im Hinblick auf Nr. 2300 RVG VV nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig, mithin überdurchschnittlich gewesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.2006 aaO).

  • OLG Hamm, 14.07.1986 - 13 U 283/85

    Merkantiler Minderwert und dessen Ermittlung; Schadensregulierung bei

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
    aa) Ob die Kosten für die Einholung eines Ergänzungsgutachtens im Kfz-Schadensfall zu dem nach § 249 BGB ersatzfähigen Schaden zählen, beurteilt sich nach den Grundsätzen zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten (ebenso OLG Hamm, DAR 1987, 83).

    Soweit das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 14.07.1986 - 13 U 283/85, DAR 1987, 83 die Kosten eines Ergänzungsgutachtens für ersatzfähig gehalten hat, lässt der dort entschiedene Sachverhalt offen, wann das Ergänzungsgutachten eingeholt worden ist.

  • LG Saarbrücken, 16.12.2011 - 13 S 128/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verweisung auf eine günstigere

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
    Der Umstand, dass im Rahmen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme mehrere Kfz-Sachverständige und ein sachverständiger Zeuge hinsichtlich der mit der Schadensbehebung verbundenen technischen Fragen zu unterschiedlichen Bewertungen gelangt sind, belegt insoweit, dass es dem geschädigten Laien an der Stelle des Klägers nicht zumutbar war, sich zu den Einwendungen der Beklagten ohne weiteres ein verlässliches Urteil zu bilden (vgl. Kammer, Urteil vom 16.12.2011 - 13 S 128/11, juris).

    Nur wenn der Geschädigte anhand leicht nachvollziehbarer Einwendungen des Schädigers ohne weiteres - insbesondere ohne Einholung einer ergänzenden sachverständigen Begutachtung - erkennen kann, dass die der Reparatur zugrunde liegende Bewertung des Sachverständigen oder der Reparaturwerkstatt offenkundig fehlerhaft ist, kann es dem Geschädigten obliegen, eine andere Reparaturmöglichkeit in Betracht zu ziehen (Kammer, Urteil vom 16.12.2011 - 13 S 128/11, juris).

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, Urteile vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03, VersR 2005, 380 und vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560, jeweils m.w.N.).Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen.

    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03, VersR 2005, 380 m.w.N.).

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
    bb) Zwar kann der Schädiger den Geschädigten im Rahmen der Schadensminderungspflicht grundsätzlich auch auf eine mühelos und ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen (vgl. BGHZ 183, 21 ff).

    Der Einwand, ein technisch gleichwertiges Reparaturergebnis lasse sich auch mit geringerem Aufwand erreichen, genügt hierfür jedoch nicht ohne weiteres, wenn der Geschädigte - wie hier - im Fall der konkreten Schadensberechnung sein besonderes Interesse an einer Reparatur der vorgenommenen Art durch die Reparaturrechnung belegt (vgl. BGHZ 183, 21, 24 f.).

  • BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60

    Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
    Ein Anspruch auf Ersatz einer merkantilen Wertminderung (vgl. hierzu nur BGHZ 35, 396 ff; BGHZ 161, 151 ff) besteht nicht, da eine Wertminderung nicht nachgewiesen ist.
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
    Der anwaltlich beratene Kläger musste insoweit berücksichtigen, dass die Äußerungen eines Privatgutachters in einem Zivilverfahren lediglich als substanziierter Parteivortrag gewertet werden und beim Streit über den Schadensumfang die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens nicht ersetzen können (vgl. BGH, Urteile vom 11.05.1993 - VI ZR 243/92, VersR 1993, 899 und vom 29.09.1993 - VIII ZR 62/92, NJW-RR 1994, 255; Saarländisches Oberlandesgericht aaO).
  • BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 62/92

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH - Absichtserklärung mit Abrede,

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 24/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch eine

  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08

    Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 273/11

    Vergütung des Rechtsanwalts: Toleranzgrenze beim Ansatz einer Rahmengebühr

  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein privates

  • OLG Köln, 20.10.2010 - 3 W 55/10

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs des Versicherers gegen den Geschädigten

  • OLG Saarbrücken, 27.11.1997 - 12 U 277/96
  • OLG Celle, 31.08.2001 - 15 WF 170/01

    Rechtsanwaltsvergütung; Beschwerde ; Umgangsregelungsverfahren ;

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

  • BGH, 14.12.2010 - VI ZR 231/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten einer entgegen der Einschätzung des

  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

  • LG Saarbrücken, 15.10.2010 - 13 S 68/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit der Abtretung

  • OLG Düsseldorf, 03.06.1976 - 12 U 214/75
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Deshalb ist etwa auch der Entscheidung des OLG Dresden (SchadenPraxis 2014, 201; siehe auch LG Köln, Beschluss vom 21.07.2014, Az. 9 S 160/14) eine Absage zu erteilen, die Nebenkosten pauschal bei 25% zu kappen (weil es sich dann nicht mehr um "Nebenkosten" handeln würde), sie als unangemessen anzusehen, wenn sie mehr als die Hälfte des Grundhonorars ausmachen (vgl. AG Düsseldorf, SP 2014, 171), sie pauschal auf 100, 00 EUR zu begrenzen (AG Saarlouis, SP 2013, 156; LG Saarbrücken, NJW 2012, 3658, aufgehoben durch BGH, NJW 2014, 3151), oder ein erkennbares Missverhältnis im Regelfall anzunehmen, wenn die Gutachterkosten über 25% der Reparaturkosten betragen (vgl. AG Hamburg-Harburg, Der Verkehrsanwalt 2012, 37).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2014 - 4 U 21/14

    Vorfahrtregelung bei Einfahren auf die Fahrbahn: Begriff des "anderen

    Was die Nebenkosten anlangt, können die Beklagten nicht - im Anschluss an die Rechtsprechung der 13. Zivilkammer des Landgerichts (vgl. LG Saarbrücken, Urt. v. 22.06.2010 - 13 S 37/12, NJW 2012, 3658) - damit argumentieren, diese seien nicht zu ersetzen, weil sie den pauschalen Betrag von 100,-- ? überschritten.
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Das Landgericht hat insofern lediglich entsprechend der Rechtsprechung der Berufungskammer des Landgerichts (vgl. LG Saarbrücken, Urt. v. 22.06.2010 - 13 S 37/12, NJW 2012, 3658) einen Pauschalbetrag von 100,-- ? zuerkannt, obgleich es ausgeführt hat, dass die sich aus der Rechnung des Streithelfers M. ergebenden Nebenkosten in Höhe von netto 279, 50 ? nur minimal außerhalb des BVSK-Honorarkorridors lägen.
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