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   LG Deggendorf, 08.10.2019 - 13 S 39/19   

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LG Deggendorf, 08.10.2019 - 13 S 39/19 (https://dejure.org/2019,34877)
LG Deggendorf, Entscheidung vom 08.10.2019 - 13 S 39/19 (https://dejure.org/2019,34877)
LG Deggendorf, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 13 S 39/19 (https://dejure.org/2019,34877)
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Volltextveröffentlichung

  • IWW

    § 249 BGB
    Unfallregulierung, Reparaturkosten

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus LG Deggendorf, 08.10.2019 - 13 S 39/19
    Dem Geschädigten sind in diesem Rahmen auch Mehrkosten zu ersetzen, die ohne Schuld des Geschädigten durch unsachgemäße Maßnahmen der Reparaturwerkstatt entstehen (grundlegend hierzu BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73).

    Es besteht kein Sachgrund, dem Schädiger das Werkstattrisiko abzunehmen, das er auch zu tragen hätte, wenn der Geschädigte ihm die Beseitigung des Schadens überlassen hätte (BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73).

  • BGH, 05.06.2018 - VI ZR 171/16

    Einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder

    Auszug aus LG Deggendorf, 08.10.2019 - 13 S 39/19
    Die Kammer verkennt nicht, dass der Bundesgerichtshof unlängst zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens entschieden hat, dass die Vorlage einer unbeglichenen Rechnung für sich keine ausreichende Indizwirkung in Bezug auf die Erforderlichkeit entfalte (BGH, Urteil vom 05.06.2018 - VI ZR 171/16).

    In Anbetracht der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 05.06.2018, Az. VI ZR 171/16, bedarf die Frage der Erstattungsfähigkeit von Reparaturkosten bei unbeglichener Rechnung der Klärung.

  • AG Lübeck, 07.02.2022 - 26 C 1562/21
    Denn der Geschädigte darf sich auf die Richtigkeit des Sachverständigengutachtens verlassen, so dass die (wesentliche) Übereinstimmung der vom Sachverständigen veranschlagten und später von der Werkstatt in Rechnung gestellten Reparaturkosten für sich genommen bereits eine Indizwirkung für die Erforderlich- keit der Kosten i.S.d. § 249 BGB entfaltet (vgl. Landgericht Deggendorf 13 S 39/19 Urteil vom 8.10.2019).
  • AG Marbach, 03.02.2021 - 3 C 268/20
    Denn die wesentliche Übereinstimmung der vom Sachverständigen veranschlagten und der von der Reparaturwerkstatt in Rechnung gestellten Kosten entfaltet bereits eine ausreichende Indizwirkung, wobei ein unwesentliches Übersteigen unerheblich ist, da es sich bei den Angaben des Sachverständigen immer nur um eine Schätzung aus exante Perspektive handelt, die nach tatsächlicher Durchführung (der Reparatur ex post betrachtet nach oben oder unten zu korrigieren sein kann (LG Deggendorf, Urteil vom 08.10.2019 - 13 S 39/19).
  • AG Lübeck, 14.04.2021 - 26 C 358/21
    Denn der Geschädigte darf sich auf die Richüigkeit des Sachverständigengutachtens verlassen, so dass die (wesentliche) Übereinstimmung der | vom Sachverständigen veranschlagten und später von der Werkstatt in Rechnung gestellten Reparaturkosten für sich genommen bereits eine Indizwirkung für die Erforderlichkeit der Kosten i.S.d. § 249 BGB entfaltet (vgl. Landgericht Deggendorf 13 S 39/19 Urteil vom 8.10.2019).
  • AG Backnang, 20.06.2022 - 4 C 656/21
    kung (LG Deggendorf vom 08.1 0.2019; Az.: 13 S 39/19).
  • AG Marbach, 07.02.2022 - 1 C 300/21
    und vermag ein Verschulden des Klägers zu begründen (vgl. LG Deggendorf, Urteil vom 8.10.2019, Az: 13 S 39/19).
  • AG Heidenheim, 26.01.2023 - 5 C 385/21
    Die- auch von dem LG Saarbrjjcken vertretene - Gegenmeinung geht demgegenüber davon aus, dass eine lndizwirkung auch aus "anderen gleich gewichtigen Indizien" hergeleitet werden kann, wozujedenfalls in Verbindung mit weiteren Aspekten, wie der Erteilung eines Reparaturauftrags ai:Jf Grundlage des ei.ngeholten Schadensgutachtens - auch die unbezahlte Rechnung gezählt werden kann (so bspw. auch Heuermann, Beck'sche Online-Formulare Verkehrsrecht, 22. Edition . 2022, Stand: 01'.02.2022, Form. 1.6.5 Anm. 3, beckonline, sowie die von der Beklagtenseite zitierte Entscheidung des LG Deggendorf im Urteil vom 08.10.2019, 13 S 39/19 ).
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