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   LG Stuttgart, 24.02.2016 - 13 S 46/15   

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LG Stuttgart, 24.02.2016 - 13 S 46/15 (https://dejure.org/2016,3108)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24.02.2016 - 13 S 46/15 (https://dejure.org/2016,3108)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 13 S 46/15 (https://dejure.org/2016,3108)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Zurechnung, Betriebsgefahr, Halter

  • openjur.de

    Schadenersatzanspruch des Eigentümers eines unfallbeschädigten Fahrzeugs: Zurechenbarkeit der Betriebsgefahr des Halters

  • verkehrslexikon.de

    Keine Zurechnung der Betriebsgefahr des Halters bei ungeklärtem Sachverhalt

  • IWW
  • kanzlei-heskamp.de
  • verkehrsunfallsiegen.de

    Schadenersatzanspruch bei fehlendem Verschulden beider Fahrzeugführer

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 9; StVG § 17 Abs. 2; VVG § 115; BGB § 254
    Keine Zurechnung der Betriebsgefahr des beschädigten Kfz zulasten des vom Halter personenverschiedenen Eigentümers

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 StVG, § 17 Abs 2 StVG, § 254 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines unfallbeschädigten Fahrzeugs: Auseinanderfallen von Eigentümer und Halter eines Fahrzeugs aufgrund von Sicherungseigentum; Zurechenbarkeit der Betriebsgefahr

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auseinanderfallen von Eigentümer und Halter eines Fahrzeugs aufgrund von Sicherungseigentum - Zurechenbarkeit der Betriebsgefahr dem Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zurechnung der Betriebsgefahr beim Sicherungseigentümer?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines unfallbeschädigten Fahrzeugs hinsichtlich Gefährdungshaftung; Zurechnung der Betriebsgefahr des Halters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugeigentümer muss sich Betriebsgefahr des Halters nicht zurechnen lassen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrzeugeigentümer muss sich Betriebsgefahr des Halters nicht zurechnen lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1268
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.02.2016 - 13 S 46/15
    Der Eigentümerin könne bei den fahrzeugbezogenen Schadenspositionen die Betriebsgefahr nicht zugerechnet werden, da eine Zurechnungsnorm nicht existiere (vgl. BGH, Urteil vom 10.7.2007, VI ZR 199/06 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2013, 1 U 74/13).

    Ausgehend von diesem Verschulden sei eine Haftungsverteilung, wie das Amtsgericht vorgenommen, nicht zu beanstanden und ein Verschulden des klägerischen Fahrzeugs der Sicherungseigentümerin zurechenbar, zumal die Entscheidung des BGH (Urteil vom 10.7.2007, VI ZR 199/06) lediglich die deliktische Haftung betreffe.

    Das Amtsgericht hat nicht berücksichtigt, dass sich die Eigentümerin des klägerischen Fahrzeugs, da Sie nicht dessen Halterin ist, die Betriebsgefahr nicht zurechnen lassen muss und daher einen Anspruch auf Ersatz von 100 % ihres Schadens hat (vgl. BGH, Urteil vom 10.7.2007, VI ZR 199/06).

    Die Sicherungsnehmerin muss sich als Eigentümerin des Fahrzeugs, deren Ansprüche der Kläger vorliegend geltend macht, die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs, mangels anwendbarer Zurechnungsnorm, nicht zurechnen lassen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10.07.2007, VI ZR 199/06; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2013, 1 U 74/13).

    Eine Analogie scheidet daher sowohl mangels einer unbewussten Lücke als auch im Hinblick auf den eindeutigen Gesetzeswortlaut aus (vgl. BGH, Urteil vom 10.7.2007, VI ZR 199/06).

    Eine entsprechende verschuldensunabhängige Anwendung auf die mitwirkende Betriebsgefahr würde dem Haftungssystem des StVG, der die Abwägung der Betriebsgefahr ausschließlich in § 17 StVG regelt, nicht entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 10.7.2007, VI ZR 199/06).

  • OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 1 U 74/13

    Geltendmachung der Unfallschadensersatzansprüche des Kfz-Eigentümers durch den

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.02.2016 - 13 S 46/15
    Der Eigentümerin könne bei den fahrzeugbezogenen Schadenspositionen die Betriebsgefahr nicht zugerechnet werden, da eine Zurechnungsnorm nicht existiere (vgl. BGH, Urteil vom 10.7.2007, VI ZR 199/06 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2013, 1 U 74/13).

    Die Sicherungsnehmerin muss sich als Eigentümerin des Fahrzeugs, deren Ansprüche der Kläger vorliegend geltend macht, die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs, mangels anwendbarer Zurechnungsnorm, nicht zurechnen lassen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10.07.2007, VI ZR 199/06; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2013, 1 U 74/13).

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 288/09

    Verkehrsunfallhaftung des Leasingnehmers und Halters des Kraftfahrzeugs gegenüber

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.02.2016 - 13 S 46/15
    Etwas anderes kann, nach Ansicht der Kammer, auch nicht aus den Ausführungen den BGH in seinem Urteil vom 7.12.2010, VI ZR 288/09 entnommen werden.

    Im Hinblick auf eine Vielzahl von Fällen in denen aufgrund von Sicherungseigentum oder eines Leasingvertrages Eigentümer und Halter eines Fahrzeugs auseinanderfallen, ist es im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 10.07.2007 von grundsätzlicher Bedeutung, ob im Rahmen der Gefährdungshaftung die Betriebsgefahr dem Eigentümer zurechenbar ist, zumal die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 7.12.2010, VI ZR 288/09 so verstanden werden können.

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