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LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 5/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- IWW
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Völklingen, 01.12.2010 - 5c C 289/09
- LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 5/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- LG Frankfurt/Oder, 29.07.2010 - 15 S 49/10
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für ein …
- OLG Hamm, 10.11.2008 - 2 U 155/08
Ansprüche eines Kfz-Eigentümers gegen den Inhaber einer Tankstelle wegen …
Auszug aus LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 5/11
Innerhalb der Vertragsbeziehung zwischen Tankstellenbetreiber und Kunde ist deshalb anerkannt, dass die Maßstäbe zur allgemeinen Verkehrssicherungspflicht herangezogen werden können, die jedem obliegt, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenanlage gleich welcher Art für Dritte öffnet (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1537; Diehl, Anmerkung zu AG München, Urteil vom 16.11.2006 - 272 C 24950/06, ZfS 2007, 335). - AG München, 16.11.2006 - 272 C 24950/06
Gefährliche Zapfpistole - wer haftet?
Auszug aus LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 5/11
Innerhalb der Vertragsbeziehung zwischen Tankstellenbetreiber und Kunde ist deshalb anerkannt, dass die Maßstäbe zur allgemeinen Verkehrssicherungspflicht herangezogen werden können, die jedem obliegt, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenanlage gleich welcher Art für Dritte öffnet (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1537; Diehl, Anmerkung zu AG München, Urteil vom 16.11.2006 - 272 C 24950/06, ZfS 2007, 335).
- BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung …
Auszug aus LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 5/11
cc) Umstände, die das Verhalten der Zeugin ... entschuldigen könnten, sind nicht nachgewiesen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 11.03.1986 - VI ZR 22/85, NJW 1986, 2757). - BGH, 14.03.2007 - IV ZR 102/03
Rechtsfolgen der Übertragung der Pflichten des Versicherungsnehmers auf einen …
Auszug aus LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 5/11
Innerhalb der Vertragsbeziehung zwischen Tankstellenbetreiber und Kunde ist deshalb anerkannt, dass die Maßstäbe zur allgemeinen Verkehrssicherungspflicht herangezogen werden können, die jedem obliegt, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenanlage gleich welcher Art für Dritte öffnet (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1537; Diehl, Anmerkung zu AG München, Urteil vom 16.11.2006 - 272 C 24950/06, ZfS 2007, 335). - BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05
Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit …
Auszug aus LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 5/11
Im Rahmen dieser Pflicht sind diejenigen Maßnahmen erforderlich, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger der betreffenden Verkehrskreise für notwendig und ausreichend erachten darf, um andere Personen vor Schäden an ihren Rechtsgütern zu bewahren (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05, NJW 2006, 2326 mwN.;… OLG Hamm aaO;… Palandt/Sprau aaO § 823 Rn. 51). - LG Saarbrücken, 10.12.2010 - 13 S 80/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsabwägung bei Kollision eines rückwärts …
Auszug aus LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 5/11
Dabei kann dahinstehen, ob vorliegend die Regelung des § 9 Abs. 5 StVO unmittelbar zur Anwendung kommt, die ein Höchstmaß an Vorsicht von dem Rückwärtsfahrenden verlangt, die jedoch primär dem Schutz des fließenden, regelmäßig schnelleren Verkehrs dient (vgl. dazu Kammer, Urteil vom 10.12.2010 - 13 S 80/10 mwN.). - EuGH, 14.04.2011 - C-288/09
Decoder mit Festplatte - wie die "Sky+"-STB - sind für Zwecke des Zolls als …
Auszug aus LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 5/11
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Völklingen vom 01.12.2010 - 5 C C 289/09 (14) - unter Abweisung der Klage im Übrigen und unter Zurückweisung der weiteren Berufung wie folgt neu gefasst:.
- LG Saarbrücken, 23.03.2012 - 13 S 207/11
Haftungsverteilung: Einbrechen eines Fahrzeugs auf einer unzureichend gesicherten …
Im Rahmen dieser Pflicht sind die Maßnahmen erforderlich, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger der betreffenden Verkehrskreise für notwendig und ausreichend erachten darf, um andere Personen vor Schäden an ihren Rechtsgütern zu bewahren (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05, NJW 2006, 2326; Kammer, Urteil vom 15.04.2011 - 13 S 5/11, jeweils m.w.N.).