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   LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10   

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https://dejure.org/2010,7071
LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10 (https://dejure.org/2010,7071)
LG Duisburg, Entscheidung vom 18.05.2010 - 13 S 58/10 (https://dejure.org/2010,7071)
LG Duisburg, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 13 S 58/10 (https://dejure.org/2010,7071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mietkaution umfasst keine Anwaltskosten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wasserrohre - keine Präventivinspektionen durch den Vermieter!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wasserschaden in der Mietwohnung - Vermieter müssen das Rohrleitungssystem nicht regelmäßig kontrollieren lassen

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Mietsicherheit nicht für Rechtsanwaltskosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter muss Wasserrohre nicht regelmäßig inspizieren - Wasserschäden zählen zu den allgemeinen Lebensrisiken

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Pflicht des Vermieters, Wasserrohre regelmäßig einer Inspektion zu unterziehen! (IMR 2010, 274)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mietsicherheit dient nicht der Absicherung von Kosten der Rechtsverteidigung! (IMR 2010, 273)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07

    Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der

    Auszug aus LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10
    Für die Elektroinstallation ist dies inzwischen anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07 - NJW 2009, 143).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10
    Jedenfalls für die Berufung (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 18.11.2004 - IX ZR 229/03 - NJW 2005, 291) ist als unstreitig zugrunde zu legen, dass der Wasserschaden auf einer Undichtigkeit einer Wasserrohrleitung beruht.
  • BGH, 04.10.1990 - XII ZR 46/90

    Wirksamer Haftungsausschluss des Vermieters für anfängliche Sachmängel -

    Auszug aus LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10
    Es ist auch zulässig, einen solchen Haftungsausschluss formularmäßig zu vereinbaren, da es sich um eine für das gesetzliche Haftungssystem untypische Regelung handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.10.1990 - XII ZR 46/90 - NJW-RR 1991, 74; Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Auflage, § 536a BGB Rdnr. 173), sodass der auf die verschuldensunabhängige Haftung beschränkte Haftungsausschluss keine unangemessene Benachteiligung des Mieters nach § 307 Abs. 2 BGB darstellt.
  • LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz

    Unter diesen Umständen hätte ein Idealfahrer bereits den Beginn der Fahrbewegung als Reaktionsaufforderung für eine Bremsung genutzt (vgl. nur Kammer, Urteil vom 10.12.2010 - 13 S 58/10).

    Auf einem Parkplatz, dem - wie im Streitfall - der eindeutige Straßencharakter fehlt und der daher allein dem ruhenden Verkehr dient, ist der Schutzzweck des § 9 Abs. 5 StVO nicht unmittelbar betroffen, denn es muss dort anders als im fließenden Verkehr jederzeit mit rangierenden und damit auch rückwärts fahrenden Fahrzeugen gerechnet werden (vgl. Kammer, Urteil vom 09.07.2010 - 13 S 61/10, Schaden-Praxis 2011, 106 und zuletzt Urteil vom 10.12.2010 aaO, jeweils mwN.).

  • AG Saarbrücken, 22.02.2011 - 37 C 224/10
    Unter Hinweis auf die zitierte Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 15.10.2010 (13 S 58/10) hat die Beklagtenseite die Aktivlegitimation des Klägers angezweifelt.
  • AG Hamburg, 25.02.2015 - 49 C 496/14

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer Haftungsausschlussklausel für den

    Hiernach stellt auch der auf die verschuldensunabhängige Haftung beschränkte Haftungsausschluss keine unangemessene Benachteiligung auch des Wohnraummieters im Sinne von § 307 Abs. 2 BGB dar (vgl. LG Duisburg, Urteil v. 18.05.2010 zum Az.: 13 S 58/10, Rn. 5 zitiert nach juris).
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