Rechtsprechung
LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Vermieters zur Generalinspektion von Wasserrohren ohne besondere Veranlassung mit dem Ziel der Vermeidung von Wasserschäden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
AGB: Ausschluss von § 536a BGB zulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Mietkaution umfasst keine Anwaltskosten
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wasserrohre - keine Präventivinspektionen durch den Vermieter!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wasserschaden in der Mietwohnung - Vermieter müssen das Rohrleitungssystem nicht regelmäßig kontrollieren lassen
- mietkaution.org (Kurzinformation)
Mietsicherheit nicht für Rechtsanwaltskosten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter muss Wasserrohre nicht regelmäßig inspizieren - Wasserschäden zählen zu den allgemeinen Lebensrisiken
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Pflicht des Vermieters, Wasserrohre regelmäßig einer Inspektion zu unterziehen! (IMR 2010, 274)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Mietsicherheit dient nicht der Absicherung von Kosten der Rechtsverteidigung! (IMR 2010, 273)
Verfahrensgang
- AG Dinslaken, 08.02.2010 - 33 C 112/09
- AG Duisburg, 08.02.2010 - 33 C 112/09
- LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der …
Auszug aus LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10
Für die Elektroinstallation ist dies inzwischen anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07 - NJW 2009, 143). - BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10
Jedenfalls für die Berufung (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 18.11.2004 - IX ZR 229/03 - NJW 2005, 291) ist als unstreitig zugrunde zu legen, dass der Wasserschaden auf einer Undichtigkeit einer Wasserrohrleitung beruht. - BGH, 04.10.1990 - XII ZR 46/90
Wirksamer Haftungsausschluss des Vermieters für anfängliche Sachmängel - …
Auszug aus LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10
Es ist auch zulässig, einen solchen Haftungsausschluss formularmäßig zu vereinbaren, da es sich um eine für das gesetzliche Haftungssystem untypische Regelung handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.10.1990 - XII ZR 46/90 - NJW-RR 1991, 74;… Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Auflage, § 536a BGB Rdnr. 173), sodass der auf die verschuldensunabhängige Haftung beschränkte Haftungsausschluss keine unangemessene Benachteiligung des Mieters nach § 307 Abs. 2 BGB darstellt.
- LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz
Unter diesen Umständen hätte ein Idealfahrer bereits den Beginn der Fahrbewegung als Reaktionsaufforderung für eine Bremsung genutzt (vgl. nur Kammer, Urteil vom 10.12.2010 - 13 S 58/10).Auf einem Parkplatz, dem - wie im Streitfall - der eindeutige Straßencharakter fehlt und der daher allein dem ruhenden Verkehr dient, ist der Schutzzweck des § 9 Abs. 5 StVO nicht unmittelbar betroffen, denn es muss dort anders als im fließenden Verkehr jederzeit mit rangierenden und damit auch rückwärts fahrenden Fahrzeugen gerechnet werden (vgl. Kammer, Urteil vom 09.07.2010 - 13 S 61/10, Schaden-Praxis 2011, 106 und zuletzt Urteil vom 10.12.2010 aaO, jeweils mwN.).
- AG Saarbrücken, 22.02.2011 - 37 C 224/10 Unter Hinweis auf die zitierte Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 15.10.2010 (13 S 58/10) hat die Beklagtenseite die Aktivlegitimation des Klägers angezweifelt.
- AG Hamburg, 25.02.2015 - 49 C 496/14
Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer Haftungsausschlussklausel für den …
Hiernach stellt auch der auf die verschuldensunabhängige Haftung beschränkte Haftungsausschluss keine unangemessene Benachteiligung auch des Wohnraummieters im Sinne von § 307 Abs. 2 BGB dar (vgl. LG Duisburg, Urteil v. 18.05.2010 zum Az.: 13 S 58/10, Rn. 5 zitiert nach juris).