Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 12.09.2017 - 13 S 69/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Vorbeifahren, parkender Pkw, Haftung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 823 Abs 1 BGB, § 7 StVG, § 17 Abs 3 StVG, § 18 StVG, § 115 VVG
Unfallhaftung bei einem Zusammenstoß mit einem haltenden und einem vorbeifahrenden Fahrzeug durch das Türöffnen des haltenden Fahrzeuges
- verkehrslexikon.de
Haftung bei einem Zusammenstoß mit einem haltenden und einem vorbeifahrenden Fahrzeug und Türöffnen des haltenden Fahrzeugs
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Alleinhaftung bei Verkehrsunfall durch rücksichtsloses, plötzliches Öffnen der Fahrzeugtür
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Türöffnen eines haltenden Fahrzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Öffnen der Fahrzeugtür versus Seitenabstand des Vorbeifahrers: Haftungsverteilung?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Türöffnen ohne Beachtung des rückwärtigen und vorbeifahrenden Verkehrs?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Am Straßenrand Autotür aufgerissen - Wer haftet für den Schaden, wenn ein vorbeifahrender Wagen gegen eine geöffnete Autotür stößt?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kollision mit öffnender Fahrzeugtür: Seitenabstand von 80 cm bei Fahrbahnbreite von 3,50 m ausreichend - Aussteigende Fahrzeugführerin haftet allein für Unfallfolgen
Verfahrensgang
- AG Lebach, 10.05.2017 - 13 C 538/15
- LG Saarbrücken, 12.09.2017 - 13 S 69/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 540