Rechtsprechung
LG Koblenz, 14.08.2009 - 13 S 7/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Für den Unfallgeschädigten ist eine weit entfernte Fachwerkstatt unzumutbar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- captain-huk.de
Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Vertragswerkstatt sowie Verbringungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- captain-huk.de (Kurzinformation)
Immer in die Markenwerkstatt? Dann auch zur Unfallreparatur
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- AG Betzdorf, 02.01.2009 - 32 C 82/08
- LG Koblenz, 14.08.2009 - 13 S 7/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88
Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf …
Auszug aus LG Koblenz, 14.08.2009 - 13 S 7/09
Die in der Kalkulation enthaltenen Verbringungskosten sind daher nach dem anzulegenden objektivierenden, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten typisierenden Maßstab (vgl. BGH NJW 1989, 3009) ebenfalls grundsätzlich als erforderlich anzusehen. - OLG Koblenz, 08.09.1997 - 12 U 1355/96
Zum Vorrang des Kreuzungsräumers und zum Ersatz von fiktiven Verbringungskosten
Auszug aus LG Koblenz, 14.08.2009 - 13 S 7/09
Nach dem Grundsatz der Dispositionsfreiheit kann der Geschädigte sie auch dann verlangen, wenn er auf die Reparatur verzichtet (vgl. OLG Dresden DAR 2001, 455; OLG Koblenz NZV 98, 465; LG Koblenz 14 S 68/06). - BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus LG Koblenz, 14.08.2009 - 13 S 7/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der überwiegenden Rechtsmeinung sind das grundsätzlich die in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten, unabhängig davon, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (vgl. BGH NJW 2003, 2086).
- LG Mainz, 14.02.2007 - 3 S 133/06
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Zulässigkeit der Zugrundelegung der …
Auszug aus LG Koblenz, 14.08.2009 - 13 S 7/09
Die Inanspruchnahme der freien Fachwerkstatt wäre daher mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, der dem Kläger nicht mehr zumutbar ist (vgl. LG Mainz BeckRS 2007, 3157; Figgener in NJW 2008, 1349). - KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Stundenverrechnungssätze …
Auszug aus LG Koblenz, 14.08.2009 - 13 S 7/09
Schließlich sei die Verweisung auf die günstigste Werkstatt auch nicht mit der Dispositionsfreiheit des Geschädigten vereinbar (vgl. KG NJW 2008, 2656;… LG Mainz BeckRS 07, 3157, und zum Ganzen Figgener a.a.O.). - LG Potsdam, 23.01.2008 - 13 S 102/07
Fiktive Schadensabrechnung bei Kfz-Unfall: Verweisung des Geschädigten auf die …
Auszug aus LG Koblenz, 14.08.2009 - 13 S 7/09
Anderenfalls sei der vom Bundesgerichtshof gewählte Begriff der Gleichwertigkeit obsolet (vgl. LG Potsdam NJW 2008, 1392; LG Berlin NJW-RR 2007, 20; Figgener NJW 2008, 1349). - LG Koblenz, 07.09.2006 - 14 S 68/06
Verbringungskosten - Erstattungsfähigkeit
Auszug aus LG Koblenz, 14.08.2009 - 13 S 7/09
Nach dem Grundsatz der Dispositionsfreiheit kann der Geschädigte sie auch dann verlangen, wenn er auf die Reparatur verzichtet (vgl. OLG Dresden DAR 2001, 455; OLG Koblenz NZV 98, 465; LG Koblenz 14 S 68/06). - OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 600/01
Ersatzfähige Kosten eine Fahrzeugverbringung zur Lackiererei
Auszug aus LG Koblenz, 14.08.2009 - 13 S 7/09
Nach dem Grundsatz der Dispositionsfreiheit kann der Geschädigte sie auch dann verlangen, wenn er auf die Reparatur verzichtet (vgl. OLG Dresden DAR 2001, 455; OLG Koblenz NZV 98, 465; LG Koblenz 14 S 68/06). - LG Berlin, 21.06.2006 - 58 S 75/06
Stundenverrechnungssätze bei Kfz-Reparatur
Auszug aus LG Koblenz, 14.08.2009 - 13 S 7/09
Anderenfalls sei der vom Bundesgerichtshof gewählte Begriff der Gleichwertigkeit obsolet (vgl. LG Potsdam NJW 2008, 1392; LG Berlin NJW-RR 2007, 20; Figgener NJW 2008, 1349).
- AG Landstuhl, 14.01.2011 - 1 C 445/10 Unter Berücksichtigung der nach der Rechtsprechung zuzuerkennenden Toleranzgrenze von 20 % (vgl. LG Koblenz, Urteil v. 14.08.2009, Az. 13 S 7/09, zitiert nach Juris und Bischof/Jungbauer RVG 3. Aufl. Nr. 2300 Rn. 73) hält sich die von der Klägerin geltend gemachte 1, 5 Gebühr noch im Rahmen des dem Rechtsanwalt zustehenden billigen Ermessens nach § 315 Abs. 3 BGB und ist somit als erstattungsfähig anzusehen.