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   VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 13 S 919/09   

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https://dejure.org/2009,3444
VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 13 S 919/09 (https://dejure.org/2009,3444)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.2009 - 13 S 919/09 (https://dejure.org/2009,3444)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 13 S 919/09 (https://dejure.org/2009,3444)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Festsetzungsverjährung bei Abschiebungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungsfrist für die Festsetzung der Kosten einer Abschiebung; Voraussetzungen der Verwirkung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 66 Abs. 1; AufenthG § 67 Abs. 1; AufenthG § 67 Abs. 3; VwKostG § 20 Abs. 1; AuslG § 83 Abs. 4; AufenthG § 70 Abs. 1
    Abschiebungskosten, Einbürgerung, Ausländer, Beurteilungszeitpunkt, Verjährung, Zahlungsverjährung, Festsetzungsverjährung

  • Judicialis

    AufenthG § 70 Abs. 1; ; AufenthG § 70 Abs. 2; ; AuslG § 83 Abs. 4 Satz 3; ; VwKostG § 17; ; VwKostG § 20 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiges Ausländerrecht; Sonstige Abgabe: Abschiebung; Festsetzungsverjährung; Frist; Kosten; Verjährung; Verwirkung; Zahlungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 871
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 38.04

    Gebühren für Arzneimittelzulassung; Verjährung von Gebührenforderungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 13 S 919/09
    Erst dann würde überhaupt eine Verjährungsfrist zu laufen beginnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2005 - 3 C 38.04 - BVerwGE 123, 92).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 13 S 919/09
    Ein materielles Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl ihm ein Geltendmachen seines Rechts ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, der Verpflichtete infolge dieses Verhaltens darauf vertrauen durfte, dass der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete hierauf tatsächlich vertraut und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen auf die tatsächlich entstandene Lage eingerichtet und deshalb Maßnahmen ergriffen hat, die er nicht ergriffen hätte oder die er nicht oder nur mit erheblichen Kosten rückgängig machen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 04.12.2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274, vom 29.08.1996 - 2 C 23/95 - BVerwGE 102, 33 und vom 20.01.1977 - V C 18.76 - BVerwGE 52, 16).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 13 S 919/09
    Ein materielles Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl ihm ein Geltendmachen seines Rechts ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, der Verpflichtete infolge dieses Verhaltens darauf vertrauen durfte, dass der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete hierauf tatsächlich vertraut und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen auf die tatsächlich entstandene Lage eingerichtet und deshalb Maßnahmen ergriffen hat, die er nicht ergriffen hätte oder die er nicht oder nur mit erheblichen Kosten rückgängig machen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 04.12.2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274, vom 29.08.1996 - 2 C 23/95 - BVerwGE 102, 33 und vom 20.01.1977 - V C 18.76 - BVerwGE 52, 16).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 11.04

    Abschiebung; Durchführung der Abschiebung; Rückführung; Ersuchen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 13 S 919/09
    Von diesen Kosten sind auch Kosten der Polizei umfasst, welche die Ausländerbehörde hinzuzieht (BVerwG, Urteil vom 14.06.2005 - 1 C 11.04 - BVerwGE 123, 382 -).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 13 S 919/09
    Ein materielles Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl ihm ein Geltendmachen seines Rechts ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, der Verpflichtete infolge dieses Verhaltens darauf vertrauen durfte, dass der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete hierauf tatsächlich vertraut und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen auf die tatsächlich entstandene Lage eingerichtet und deshalb Maßnahmen ergriffen hat, die er nicht ergriffen hätte oder die er nicht oder nur mit erheblichen Kosten rückgängig machen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 04.12.2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274, vom 29.08.1996 - 2 C 23/95 - BVerwGE 102, 33 und vom 20.01.1977 - V C 18.76 - BVerwGE 52, 16).
  • OVG Hamburg, 03.12.2008 - 5 Bf 259/06

    Zur Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 13 S 919/09
    Die Behörde könnte ohne jede zeitliche Begrenzung die Festsetzung der Forderung hinauszögern, selbst wenn - wie hier - hierfür weder ein praktisches Bedürfnis noch ein nachvollziehbarer sachlicher Grund vorliegt (in diese Richtung auch OVG Hamburg, Urteil vom 03.12.2008 - 5 Bf 259/06 - juris).
  • BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung;

    Der Senat folgt nicht der u.a. vom Berufungsgericht vertretenen Gegenauffassung, wonach Ansprüche nach § 66 Abs. 1 AufenthG sowohl der Festsetzungsverjährung als auch - ab Fälligkeit - der Zahlungsverjährung nach § 70 Abs. 1 AufenthG unterworfen sind (ausführlich VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 2009 - 13 S 919/09 - InfAuslR 2009, 403 ; ebenso VGH München, Urteil vom 6. April 2011 - 19 BV 10.304 - InfauslR 2012, 38 , wieder offengelassen allerdings im Beschluss vom 23. April 2013 - 10 C 12.1887 - juris Rn. 25 f.; VGH Kassel, Urteil vom 13. Juni 2012 - 5 A 2371/11 - InfAuslR 2012, 320 ; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 70 Rn. 7 f.; anders noch die Vorbearbeitung).
  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Die Anwendung des § 66 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auf eine nach dem Ausländergesetz 1990 unerlaubte Erwerbstätigkeit entspricht auch der in § 102 AufenthG geregelten Überleitung von Rechten und Pflichten nach dem Ausländergesetz (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand März 2012, § 66 Rn. 32; VGH München, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 19 ZB 07.2362 - Rn. 6; VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 2009 - 13 S 919/09 - InfAuslR 2009, 403 Rn. 16).
  • VGH Hessen, 13.06.2012 - 5 A 2371/11

    Ausländerrechtliche Kosten der Abschiebung

    29 Der Senat beantwortet diese Frage nunmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des VGH Baden Württemberg (Urteil vom 30. Juni 2009 - 13 S 919/09 -, InfAuslR 2009, 403) und des Bayerischen VGH (Urteil vom 6. April 2011 - 19 BV 10.304 -, InfAuslR 2012, 38) dahingehend, dass neben der Regelung des § 70 Abs. 1 AufenthG über die sechsjährige Zahlungsverjährung für die Festsetzung der Kosten einer Abschiebung auch weiterhin die vierjährige Verjährungsfrist des § 20 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VwKostG gilt.

    Die Verwendung der Begrifflichkeit "Beitreibung" wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung dahingehend interpretiert, dass der Gesetzgeber damit den Akt der Vollziehung angesprochen habe, der die Festsetzung der Kostenschuld voraussetze (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 2009, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 6. April 2011, a.a.O.; wohl auch OVG Hamburg, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 5 Bf 259/06, - Juris).

    Denn dass absolute Verjährungsfristen kürzer sein können als relative Verjährungsfristen, ist der Systematik von Verjährungsregelungen im Bereich des Abgabenrechts nicht fremd und spricht nicht für die Annahme, dass eine absolute Verjährungsregel stets zeitlich länger ausgestaltet sein müsse als die relative Verjährungsfrist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 2009, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 6. April 2011, a.a.O.).

    Die den Verjährungsfristen zukommende Aufgabe, dem Rechtsfrieden zu dienen und Rechtssicherheit herzustellen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 38/04 -, BVerwGE 123, 92 = NVwZ-RR 2005, 513; Bayerischer VGH, Urteil vom 6. April 2011 - 19 BV 10.304 -, InfAuslR 2012, 38; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 2009 - 13 S 919/09 -, InfAuslR 2009, 403), bekommt auch in dem Bereich der Geltendmachung von Abschiebungskosten stets erst dann Bedeutung, wenn es der zuständige Behörde selbst nach Jahren oder Jahrzehnten der Unterbrechung der Verjährung nicht innerhalb von vier Jahren vor Ablauf der Verjährung gelingt, die Kosten der Abschiebung gegenüber dem Kostenschuldner festzusetzen.

  • VG Münster, 05.05.2011 - 8 K 61/10

    Ein Anspruch auf Erstattung von angefallenen Kosten für eine

    BayVGH, Urteil vom 6. April 2011 - 19 BV 10.304 -, juris, Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. Juli 2009 13 S 919/09 , www.vghmannheim.de, Rn. 21 = InfAuslR 2009, 403; vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 5 Bf 259/06 -, www.rechtsprechung.hamburg.de, Rn. 31 = juris; von dieser Unterscheidung ebenfalls ausgehend Innenministerium NRW, RdErl.

    BayVGH, Urteil vom 6. April 2011 - 19 BV 10.304 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. Juli 2009 13 S 919/09 , www.vghmannheim.de = InfAuslR 2009, 403; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, II - § 70 Rn. 6.

    BayVGH, Urteil vom 6. April 2011 - 19 BV 10.304 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. Juli 2009 13 S 919/09 , www.vghmannheim.de = InfAuslR 2009, 403; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, II - § 70 Rn. 6; vgl. zum Verhältnis von zwei Verjährungsfristen zueinander auch BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 38.04 -, www.bverwg.de = BVerwGE 123, 82 = juris Rn. 21.

    BayVGH, Urteil vom 6. April 2011 - 19 BV 10.304 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. Juli 2009 13 S 919/09 , www.vghmannheim.de = InfAuslR 2009, 403; ebenso Innenministerium NRW, RdErl.

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 8 LC 163/13

    Heranziehung eines minderjährigen Ausländers zu den Kosten der Abschiebung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist nunmehr geklärt (vgl. vorausgehend: Senatsbeschl. v. 31.3.2010 - 8 PA 28/10 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.7.2009 - 13 S 919/09 -, InfAuslR 2009, 403 f.; Hamburgisches OVG, Urt. v. 3.12.2008 - 5 Bf 259/06 -, juris Rn. 31), dass § 70 Abs. 1 AufenthG die Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen im Sinne des § 66 Abs. 1 AufenthG abschließend als einen Anwendungsfall der Fälligkeitsverjährung (Zahlungsverjährung) regelt mit der Folge, dass diese Ansprüche einer gesonderten vierjährigen Festsetzungsverjährung nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwKostG nicht unterliegen (BVerwG, Urt. v. 8.5.2014, a.a.O., Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2013 - 11 S 362/13

    Kostenbescheid für Vorbereitungshandlungen zu der geplanten Abschiebung eines

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 30.07.2009 - 13 S 919/09) sei hinsichtlich der Festsetzung solcher Kosten die Verjährungsvorschrift des § 20 Abs. 1 VwKostG heranzuziehen, wohingegen die Verjährungsvorschriften des § 70 Abs. 1 AufenthG nur die sogenannte Zahlungsverjährung regelten.

    Die Festsetzungsverjährung von vier Jahren nach § 20 Abs. 1 Alt. 2 VwKostG, der neben § 70 AufenthG anzuwenden ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2009 - 13 S 919/09), wurde durch den Zugang der Zahlungsaufforderung vom 09.09.2010, die hinreichend eindeutig und bestimmt war und die daneben die Funktion einer Anhörung nach § 28 LVwVfG hatte, unterbrochen und ist daher nicht verjährt.

  • VG Stuttgart, 17.10.2012 - 11 K 924/12

    Abschiebungskosten; Erstattungsanspruch; Verjährung; Verjährungsunterbrechung

    4 Nach der Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ. (Urt. v. 30.07.2009 - 13 S 919/09 - ) ist hinsichtlich der Festsetzung solcher Kosten die Verjährungsvorschrift des § 20 Abs. 1 VwKostG heranzuziehen, wohingegen die Verjährungsvorschriften des § 70 Abs. 1 AufenthG nur die sogenannte Zahlungsverjährung regelt.

    Zwar hat der VGH Bad.-Württ. (Urt. v. 30.07.2009, a.a.O., Rdnr. 31) auf die Möglichkeit einer Verjährungsunterbrechung durch schriftliche Zahlungsaufforderung hingewiesen.

  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 19 BV 10.304

    Verjährung der Festsetzung der Kosten einer Abschiebung

    Der gegenteiligen Auffassung der Prozessbevollmächtigten des Klägers, die auf der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 30.7.2009, 13 S 919/09, InfAuslR 2009, 403) beruhe, vermöge sich das Gericht nicht anzuschließen.

    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 30.7.2009 13 S 919/09 ) ist auch der Senat der Auffassung, dass § 83 Abs. 4 Satz 3 AuslG und § 70 Abs. 1 AufenthG mit der sechsjährigen Frist ab Fälligkeit nur die so genannte Zahlungsverjährung, nicht aber die Festsetzungsverjährung regelt (ebenso VG Karlsruhe vom 29.7.2008 5 K 547/08 ).

    Ob der insoweit einzige Hinweis aus den Gesetzesmaterialien zum Erlass von § 83 Abs. 4 AuslG (der § 70 Abs. 1 AufenthG entspricht), "der neue Absatz 4 ist eine notwendige Ergänzung des § 83 AuslG, um die Beitreibung von Zurückweisungs-, Zurückschiebungs- und Abschiebungskosten, insbesondere von Beförderungsunternehmen zu erleichtern" (BT-Drs. 12/2062 zu Abs. 4), überzeugend ist, wie der VGH Baden-Württemberg (v. 30.7.2009 a.a.O.) annimmt, kann dahinstehen.

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 10 C 12.1887

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungskosten; Verjährung; Verwirkung

    Nach der in der Rechtsprechung überwiegenden Ansicht ist § 20 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VwKostG, soweit ein Leistungsbescheid noch nicht ergangen ist, auch neben § 70 Abs. 1 Satz 1 AufenthG und § 83 Abs. 4 Satz 3 AuslG anwendbar (vgl. VGH BW, U.v. 30.7.2009 - 13 S 919/09 - juris Rn. 19 ff.; BayVGH, U.v. 6.4.2011 - 19 BV 10.304 - juris Rn. 16 ff., VG Karlsruhe, U.v. 29.7.2008 - 5 K 547/08 - juris Rn. 24 ff.; wohl auch OVG Hamburg, U.v. 3.12.2008 - 5 Bf 259/06 - juris Rn. 31), nach denen die Ansprüche nach § 67 Abs. 1 AufenthG und § 83 Abs. 1 AuslG sechs Jahre nach Eintritt der Fälligkeit verjähren.

    bbb) Zum anderen gelten § 70 Abs. 2 AufenthG und § 83 Abs. 3 AuslG nicht nur für die Zahlungs-, sondern auch für die Festsetzungsverjährung (vgl. OVG Hamburg, B.v. 3.12.2008 - 5 Bf 259/06 - juris Rn. 32; VGH BW, U.v. 30.7.2009 - 13 S 919/09 - juris Rn. 31; HessVGH, B.v. 18.1.2011 - 5 A 1302/10.2 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Bbg, B.v. 29.11.2011 - OVG 3 N 119.10 - juris Rn. 4; VG Karlsruhe, U.v. 29.7.2008 - 5 K 547/08 - juris Rn. 32; VG Oldenburg, U.v. 15.2.2010 - 11 A 3104/08 - juris Rn. 24; VG Darmstadt, U.v. 17.11.2011 - 6 K 1563/09.DA - juris Rn. 25; VG Augsburg, U.v. 12.9.2012 - Au 6 K 12.600 - juris Rn. 24 f.).

    Die genannten Auslegungsgesichtspunkte lassen sich darüber hinaus auch der bisher ergangenen Rechtsprechung der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte als Auslegungshilfe entnehmen, die, soweit ersichtlich, ausnahmslos davon ausgeht, dass die Verjährungsunterbrechung nach § 70 Abs. 2 AufenthG und § 83 Abs. 3 AuslG nicht nur die Zahlungs-, sondern auch die Festsetzungsverjährung betrifft (vgl. OVG Hamburg, B.v. 3.12.2008 - 5 Bf 259/06 - juris Rn. 32; VGH BW, U.v. 30.7.2009 - 13 S 919/09 - juris Rn. 31; HessVGH, B.v. 18.1.2011 - 5 A 1302/10.2 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Bbg, B.v. 29.11.2011 - OVG 3 N 119.10 - juris Rn. 4; VG Karlsruhe, U.v. 29.7.2008 - 5 K 547/08 - juris Rn. 32; VG Oldenburg, U.v. 15.2.2010 - 11 A 3104/08 - juris Rn. 24; VG Darmstadt, U.v. 17.11.2011 - 6 K 1563/09.DA - juris Rn. 25; VG Augsburg, U.v. 12.9.2012 - Au 6 K 12.600 - juris Rn. 24 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2014 - 2 S 2366/13

    Wasserversorgungsbeitrag; Entstehen der Beitragsschuld; absolute zeitliche

    Ein materielles Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl ihm ein Geltendmachen seines Rechts ohne weiteres zumutbar gewesen wäre, der Verpflichtete infolge dieses Verhaltens darauf vertrauen durfte, dass der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete hierauf tatsächlich vertraut und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen auf die tatsächlich entstandene Lage eingerichtet und deshalb Maßnahmen ergriffen hat, die er nicht ergriffen hätte oder die er nicht oder nur mit erheblichen Kosten rückgängig machen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 04.12.2001 - 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274, vom 29.08.1996 - 2 C 23/95 - BVerwGE 102, 33 und vom 20.01.1977 - V C 18.76 - BVerwGE 52, 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.07.2009 - 13 S 919/09 - InfAuslR 2009, 403).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09

    Abschiebung; Arbeitgeber; Ausländer; Beschäftigung; Erwerbstätigkeit; nicht

  • VG Oldenburg, 24.10.2011 - 11 A 583/11

    Haftung für den Lebensunterhalt

  • VG Darmstadt, 17.11.2011 - 6 K 1563/09

    Abschiebungskosten, Verjährung

  • VGH Hessen, 18.01.2011 - 5 A 1302/10

    Abschiebungskosten

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10

    Erfordernis einer abgeschlossenen Abschiebung und einer tatsächlichen Beendigung

  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 6 K 12.600

    Festsetzung von Abschiebungskosten; Verjährungsunterbrechung bei Aufenthalt im

  • VG Augsburg, 15.05.2013 - Au 6 K 13.697

    Abschiebungskosten; Festsetzungs- und Zahlungsverjährung; keine Verwirkung bei

  • VG Ansbach, 10.12.2009 - AN 5 K 09.00868

    Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten des unerlaubt Beschäftigten

  • OVG Niedersachsen, 06.02.2013 - 8 LA 136/12

    Veranlassung eines wegen einer nicht erfolgten Ankündigung des

  • VG Magdeburg, 22.01.2013 - 7 A 23/11

    Erstattung von Abschiebungskosten

  • VG Düsseldorf, 07.10.2011 - 24 K 3330/11

    Kosten der Abschiebung Prinzip der einheitlichen Kostenerhebung Abschiebung im

  • VG Düsseldorf, 15.05.2013 - 7 K 7245/11

    Rechtliche Ausgestaltung der Pflicht eines Ausländers zur Tragung der durch seine

  • VG Oldenburg, 15.02.2010 - 11 A 3104/08

    Bezug des Unterbrechungstatbestands gem. § 70 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • VG Braunschweig, 29.07.2014 - 4 A 41/11

    Abschiebungskosten, Haftungsbeschränkung, Haftungsbeschränkungsregelung, Kosten,

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