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   LAG Hessen, 18.03.2014 - 13 Sa 1207/13   

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https://dejure.org/2014,16780
LAG Hessen, 18.03.2014 - 13 Sa 1207/13 (https://dejure.org/2014,16780)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.03.2014 - 13 Sa 1207/13 (https://dejure.org/2014,16780)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. März 2014 - 13 Sa 1207/13 (https://dejure.org/2014,16780)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankheitsbedingte Kündigung und Abmahnung; Erkrankung und steuerbares Verhalten; Wiederaufnahme einer unterbrochenen Medikation mit Psychopharmaka; Personenbedingte Kündigung und Abmahnung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung wegen Paranoia erfordert Abmahnung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung wegen Paranoia erfordert Abmahnung

  • Betriebs-Berater

    Abmahnung - Krankheitsbedingte Kündigung - steuerbares Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 2
    Krankheitsbedingte Kündigung und Abmahnung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - erst Abmahnung!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit einer Abmahnung vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung

  • poko.de (Kurzinformation)

    Psychopharmaka als arbeitsvertragliche Pflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Psychisch kranke Frau ohne Abmahnung kündigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung bei krankheitsbedingter Kündigung

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung auch bei krankheitsbedingter Kündigung notwendig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2942
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2014 - 13 Sa 1207/13
    Diesen Zweck kann die Abmahnung allerdings nur dann erfüllen, wenn es um ein steuerbares Fehlverhalten des Arbeitnehmers geht, das bisherige vertragswidrige Verhalten noch keine klare Negativprognose für die weitere Vertragsbeziehung zulässt und deswegen von der Möglichkeit einer künftigen vertragskonformen Erfüllung auszugehen ist (BAG vom 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 -, NJW 1998, 554; KR-Fischermeier, 10. Auflage 2013, § 626 BGB Randziffer 262).

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass auch bei personenbedingten Kündigungen, wie z. B. aus Krankheitsgründen, eine Abmahnung geboten ist, wenn der Arbeitnehmer den personenbedingten Kündigungsgrund durch steuerbares Verhalten beseitigen kann (BAG vom 04. Juni 1997, a. a. O.; BAG vom 15. August 1984, - 7 AZR 228/82 -, EzA § 1 KSchG Nr. 40; BAG vom 07. Dezember 2000, - 2 AZR 459/99 -, EzA § 1 KSchG personenbedingte Kündigung Nr. 15; KR-Fischermeier, a. a. O. Randziffer 259; KR-Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Randziffern 267 und 270).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2014 - 13 Sa 1207/13
    Klagen der zivilen Arbeitskraft sind gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten, die für den Entsendestaat in Prozessstandschaft auftritt (BAG vom 10. Mai 2005, NZA 2006, 155; BAG vom 21. Januar 1993, AP Nr. 53 zu § 615 BGB).
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 287/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung und Bedrohung von

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2014 - 13 Sa 1207/13
    Dabei kann der zunächst notwendige wichtige Grund nur aus objektiv vorliegenden Tatsachen hergeleitet werden; der subjektive Kenntnisstand des Kündigenden ist nicht maßgebend (BAG vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 287/88 - zitiert nach juris).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2014 - 13 Sa 1207/13
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass auch bei personenbedingten Kündigungen, wie z. B. aus Krankheitsgründen, eine Abmahnung geboten ist, wenn der Arbeitnehmer den personenbedingten Kündigungsgrund durch steuerbares Verhalten beseitigen kann (BAG vom 04. Juni 1997, a. a. O.; BAG vom 15. August 1984, - 7 AZR 228/82 -, EzA § 1 KSchG Nr. 40; BAG vom 07. Dezember 2000, - 2 AZR 459/99 -, EzA § 1 KSchG personenbedingte Kündigung Nr. 15; KR-Fischermeier, a. a. O. Randziffer 259; KR-Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Randziffern 267 und 270).
  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 459/99

    Kündigung eines Co-Piloten wegen Nichtbestehens der Überprüfungsflüge

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2014 - 13 Sa 1207/13
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass auch bei personenbedingten Kündigungen, wie z. B. aus Krankheitsgründen, eine Abmahnung geboten ist, wenn der Arbeitnehmer den personenbedingten Kündigungsgrund durch steuerbares Verhalten beseitigen kann (BAG vom 04. Juni 1997, a. a. O.; BAG vom 15. August 1984, - 7 AZR 228/82 -, EzA § 1 KSchG Nr. 40; BAG vom 07. Dezember 2000, - 2 AZR 459/99 -, EzA § 1 KSchG personenbedingte Kündigung Nr. 15; KR-Fischermeier, a. a. O. Randziffer 259; KR-Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Randziffern 267 und 270).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2014 - 13 Sa 1207/13
    Sodann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses jeweils unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32 - Emmely - BAG vom 26. März 2009 - 2 AZR 953/07 - NZA - RR 2010, 516).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2014 - 13 Sa 1207/13
    Sodann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses jeweils unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32 - Emmely - BAG vom 26. März 2009 - 2 AZR 953/07 - NZA - RR 2010, 516).
  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte

    Auch im Falle einer personenbedingten Kündigung scheidet aber das Abmahnungserfordernis nicht a priori aus (vgl. zum Abmahnungserfordernis BAG 15.08.1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163, 166 zu II 1 der Gründe; 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102 zu III 1 d) der Gründe; zur Krankheit vgl. auch LAG Hessen 18.03.2014 - 13 Sa 1207/13 - BB 2014, 2942; aA Stahlhacke/Pre/s aaO Rn. 1219).
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