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   LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15   

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LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15 (https://dejure.org/2016,61633)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15 (https://dejure.org/2016,61633)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. September 2016 - 13 Sa 1250/15 (https://dejure.org/2016,61633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs. 1 S. 1 BAT, § 22 Abs. 2 BAT, BAT Anl. 1a Teil I VergGr. Vc Fallgr. 1a, BAT Anl. 1a Teil I VergGr. Vb Fallgr. 1c, Entgeltgruppe 9 TV-H
    Die in der Arbeitsplatzbeschreibung eines Wachpolizisten aufgeführten Tätigkeiten im Objektschutz und in der Liegenschaftssicherung bilden einen einheitlichen Arbeitsvorgang. Die Tätigkeiten des Klägers als Wachpolizist erfordern "gründliche und vielseitige ...

  • IWW

    § 13 HSOG-DVO, § 99 Abs. 2 HSOG, Besoldungsgruppe A 9, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b) ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3, 5 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 27 Abs. 3 BAT, § 17 Abs. 1, Abs. 4 S. 5 TV-H, § 2 des Tarifvertrages, § 4 TVÜ-H, § 22 BAT, Anlage 2 TVÜ-H, Anlage A zum TV-H, § 29 Abs. 2 TVÜ-H, § 22 Abs. 2 BAT, § 17 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-H, § 17 Abs. 1 TVÜ-H, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT, §§ 3, 4 Abs. 1 S. 1 TVÜ-H, § 5 Abs. 1 TVÜ-H, § 5 Abs. 2 TVÜ-H, § 6 Abs. 1 TVÜ-H, § 6 Abs. 1 S. 1 TVÜ-H, § 6 Abs. 1 S. 4 TVÜ-H, § 6 Abs. 1 S. 5 TVÜ-H, § 37 Abs. 1 TV-H, § 37 Abs. 1 Satz 2 TV-H, §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1, 288 BGB, §§ 92 Abs. 2 Nr. 1, 91 a Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Eingruppierung eines angestellten Wachpolizisten nach BAT bzw. TV-H

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Land Hessen muss drei Wachpolizisten (m/w) ein höheres Gehalt zahlen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15
    Mit Schreiben vom 12. August 2013 (Bl. 27 - 28 d. A.), das dem beklagten Land am 13. August 2013 zuging, beantragte der Kläger gegenüber dem beklagten Land unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - seine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9 TV-H. Bezüglich des Wortlauts dieses Geltendmachungsschreibens im Einzelnen wird Bezug genommen auf Anlage K 6, Bl. 27 - 28 d. A.

    Soweit der Feststellungsantrag des Klägers sich nicht mit dem Leistungsantrag überschneidet, ist er als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig nach § 256 Abs. 1 ZPO (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 18; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 18; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    Danach ist das Arbeitsergebnis das entscheidende Bestimmungskriterium (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).

    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit des Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbstständig bewertbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - jeweils zitiert nach juris).

    Die Fachkenntnisse müssen sich jedoch nicht notwendig auf Rechtsvorschriften beziehen, wie sich bereits aus dem Zusatz "usw." zu der Klammerdefinition zur Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1 b BAT ergibt (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 b. bb. (3) d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet stellenden Anforderungen ergeben (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - aaO.).

    Denkbar ist, dass sich der Wissensbereich nur auf ein einzelnes abgegrenztes Teilgebiet beschränkt, in dem der Angestellte eingesetzt wird, jedoch reicht ein eng abgegrenztes Teilgebiet mit etwa nur routinemäßiger Bearbeitung nicht aus (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36 mwN).

    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht dem nicht entgegen (BAG, 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Nicht erforderlich ist es, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbstständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/03 - zu B II 4 c d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Selbstständige Leistungen sind jedenfalls dann in rechtserheblichem Ausmaß erforderlich, wenn ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Hätten die Tarifvertragsparteien die Arbeitszeit zum Bezugspunkt von Qualifikationsmerkmalen machen wollen, so hätten sie dies - beispielsweise in § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT - zum Ausdruck bringen müssen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/03 - zu III 3 b. bb. d. Gründe; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. März 2012 (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 46 - zitiert nach juris) selbstständige Leistungen in rechtserheblichem Ausmaß ausdrücklich auch für den Fall angenommen, dass sie lediglich im Umfang von unter 10 % bezogen auf 25 % der Gesamtarbeitszeit - d. h. bei 2, 5 % der Tätigkeiten insgesamt - benötigt würden, solange diese für ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis vorgehalten werden müssen.

    Letztlich honorieren die Tarifvertragsparteien damit ein gewisses Erfahrungswissen (vgl. insoweit BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 52; 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 31; 28. November 1984 - 4 AZR 35/83, jeweils zitiert nach juris).

    Es kann sich dabei auch um Erfahrungswissen oder Wissen der Allgemeinheit handeln (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 48 mwN, zitiert nach juris).

    Soweit das beklagte Land die Wertigkeit der von ihm angeführten Tätigkeiten im Entgeltsystem nicht zutreffend abgebildet findet, ist es nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste und zweckmäßigste Lösung für das Regelungsproblem gefunden haben (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 49; 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - zu I 4 a d. Gründe mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, müssen erkennbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 61; 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - Rn. 41; 07. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - Rn. 83 jeweils zitiert nach juris).

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der Kläger die begehrte Entgeltgruppe genau bezeichnet und sich auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - berufen.

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15
    Dass diese Abwägungsprozesse bei entsprechender Routine durchaus schnell ablaufen können, steht dem nicht entgegen (BAG, 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Nicht erforderlich ist es, dass innerhalb eines Arbeitsvorgangs selbstständige Leistungen ihrerseits in dem von § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT bestimmten Maß anfallen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/03 - zu B II 4 c d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Selbstständige Leistungen sind jedenfalls dann in rechtserheblichem Ausmaß erforderlich, wenn ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 42; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27 mwN, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15
    Danach ist das Arbeitsergebnis das entscheidende Bestimmungskriterium (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 18, jeweils zitiert nach juris).

    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).

    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit des Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbstständig bewertbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 24; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 22; 21. Februar 1990 - 4 AZR 603/89 - jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15
    Die Fachkenntnisse müssen sich jedoch nicht notwendig auf Rechtsvorschriften beziehen, wie sich bereits aus dem Zusatz "usw." zu der Klammerdefinition zur Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1 b BAT ergibt (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 b. bb. (3) d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).

    Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet stellenden Anforderungen ergeben (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - aaO.).

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15
    Soweit das beklagte Land die Wertigkeit der von ihm angeführten Tätigkeiten im Entgeltsystem nicht zutreffend abgebildet findet, ist es nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste und zweckmäßigste Lösung für das Regelungsproblem gefunden haben (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 49; 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - zu I 4 a d. Gründe mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04

    Karenzentschädigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15
    Hier ist der Arbeitgeber aufgrund seiner besonderen Sachkenntnis zur genauen Bezifferung regelmäßig eher in der Lage als der Arbeitnehmer (Vgl. BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24 mwN; BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 459/04 - Rn. 30 mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15
    Hätten die Tarifvertragsparteien die Arbeitszeit zum Bezugspunkt von Qualifikationsmerkmalen machen wollen, so hätten sie dies - beispielsweise in § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT - zum Ausdruck bringen müssen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 43; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/03 - zu III 3 b. bb. d. Gründe; 22. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - zu II d. Gründe, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 35/83

    Bewährungszeit bei Teilzeitbeschäftigung - Fallgruppenbewährungsaufstieg -

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15
    Letztlich honorieren die Tarifvertragsparteien damit ein gewisses Erfahrungswissen (vgl. insoweit BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 52; 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 31; 28. November 1984 - 4 AZR 35/83, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 642/89

    Eingruppierung und Bewährungsaufstieg für Lotsen - Anerkennung von Zeiten als

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15
    Die für die Dauer seiner Ausbildung als Wachpolizist im Dienst des beklagten Landes zurückgelegte Zeit ist für den Bewährungsaufstieg des Klägers nicht zu berücksichtigen (vgl. insoweit BAG 28. März 1990 - 4 AZR 642/89 - Rn. 15, zitiert nach juris).
  • BAG, 24.03.2010 - 4 AZR 721/08

    Eingruppierung einer pädagogischen Mitarbeiterin

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2016 - 13 Sa 1250/15
    Letztlich honorieren die Tarifvertragsparteien damit ein gewisses Erfahrungswissen (vgl. insoweit BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 52; 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 31; 28. November 1984 - 4 AZR 35/83, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Urlaubsgeld

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 603/89

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Zahnersatz

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

  • BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15

    Eingruppierung nach AVR Diakonie - Auslegung des Richtbeispiels"

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 259/15

    Heilpädagogische Förderlehrer - Eigenschaft als Lehrkraft iSd. TVöD-V

  • ArbG Kassel, 27.05.2021 - 7 Ca 69/19
    Die entsprechende Grundeingruppierung erfolgte bis zum 31. Mai 2015 nach der Entgeltgruppe 6. Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. September 2016, 27. September 2016 und 10. Oktober 2016 (Az. 13 Sa 1248/15 ; 13 Sa 1249/15 ; 13 Sa 1250/15 ; 13 Sa 673/15, 13 Sa 672/15, 13 Sa 670/15; 7 Sa 76/15; 7 Sa 73/16; 7 Sa 75/16 und 7 Sa 88/16).
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