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   LAG Hessen, 13.05.2002 - 13 Sa 1268/01   

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https://dejure.org/2002,7836
LAG Hessen, 13.05.2002 - 13 Sa 1268/01 (https://dejure.org/2002,7836)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.05.2002 - 13 Sa 1268/01 (https://dejure.org/2002,7836)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Mai 2002 - 13 Sa 1268/01 (https://dejure.org/2002,7836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • JurPC

    BGB § 626
    Fristlose Kündigung wegen unberechtigter Passwortänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Arbeitnehmers (Fahrschulleiter/Fahrlehrer) gegen mehrere außerordentliche Kündigungen; Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung und Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der normalen ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Computer-Passwort geändert - fristlose Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2002 - 13 Sa 1268/01
    Die außerordentliche Kündigung kann nur auf Gründe gestützt werden, die sich -beurteilt nach dem Zeitpunkt des Kündigungszugangs - zukünftig konkret nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirken würden (BAG NZA 1995, 777; BAG NZA 1997, 487).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2002 - 13 Sa 1268/01
    Die Rechtsprechung konkretisiert den wichtigen Grund durch eine abgestufte Prüfung in zwei systematisch selbständigen Abschnitten (vgl. z.B. BAG NZA 1995, 269).
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 497/94

    Außerordentliche Kündigung wegen Antritts einer Strafhaft - Reichweite der

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2002 - 13 Sa 1268/01
    Die außerordentliche Kündigung kann nur auf Gründe gestützt werden, die sich -beurteilt nach dem Zeitpunkt des Kündigungszugangs - zukünftig konkret nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirken würden (BAG NZA 1995, 777; BAG NZA 1997, 487).
  • LAG Hessen, 16.03.2010 - 4 Sa 1616/09

    Auflösungsantrag, Leistungsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung

    Eine vorsätzliche Missachtung von Arbeitsanweisungen, die geeignet ist, den Arbeitsablauf im Betrieb zu stören und den Ruf des Arbeitgebers bei Kunden zu schädigen, kommt als Sabotagehandlung je nach den Umständen sogar zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung in Betracht (vgl. Hess. LAG 13. Mai 2002 - 13 Sa 1268/01 - RDV 2003/148; Zwanziger/Däubler in Kittner/Däubler/Zwanziger Kündigungsschutzrecht 7. Aufl. § 626 BGB Rn 124 a) .
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