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   LAG Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 13 Sa 129/05   

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LAG Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 13 Sa 129/05 (https://dejure.org/2007,58695)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.2007 - 13 Sa 129/05 (https://dejure.org/2007,58695)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 2007 - 13 Sa 129/05 (https://dejure.org/2007,58695)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2015 - 7 Sa 170/15

    Vergütungspflicht im Probearbeitsverhältnis

    Anerkannt ist, dass die Vereinbarung eines so genannten Einfühlungsverhältnisses ohne Vergütungsanspruch und ohne Arbeitspflicht des potentiellen Arbeitnehmers kraft der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig ist (LAG Hamm, Urteil vom 24. Mai 1989 - 15 Sa 18/89 -, juris; LAG Bremen, Urteil vom 25. Juli 2002 - 3 Sa 83/02, - juris; Sächsisches LAG, Urteil vom 5. März 2004 - 2 Sa 386/03 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2007 - 13 Sa 129/05 - juris).

    Dabei ist unter einem Einfühlungsverhältnis ein ganz loses Rechtsverhältnis eigener Art zu verstehen, welches sich von einem Arbeitsverhältnis - insbesondere auch von dem Probearbeitsverhältnis - dadurch unterscheidet, dass der in den Betrieb aufgenommene potentielle Arbeitnehmer während der Einfühlungsphase keine Pflichten übernimmt, insbesondere keine Arbeitspflicht hat, da er nicht dem Direktions- oder Weisungsrecht des potentiellen Arbeitgebers unterliegt (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2007 - 13 Sa 129/05 - juris), sondern lediglich dem Hausrecht des Betriebsinhabers untersteht.

    Werden die Hauptleistungspflichten eines Arbeitsvertrags (Arbeitsleistung und Vergütung) schon konkretisiert, obliegt es dem Anbietenden, seinen vom Regelfall des Arbeitsvertragsangebots abweichenden Willen des Angebots einer bloßen nicht vergüteten Kennenlernphase unzweideutig auszudrücken sowie ein solches Handeln - und damit die Ausnahme - darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2007 - 13 Sa 129/05 - juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2020 - 6 Sa 500/19

    Befristungskontrollklage - Vorbeschäftigung - Einfühlungsverhältnis

    37 aa) Die Vereinbarung eines so genannten Einfühlungsverhältnisses ohne Vergütungsanspruch und ohne Arbeitspflicht des potentiellen Arbeitnehmers ist kraft Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 05. August 2015 - 7 Sa 170/15 - Rn. 53; Sächsisches LAG 5. März 2004 - 2 Sa 386/03 - Rn. 16; LAG Baden-Württemberg 25. April 2007 - 13 Sa 129/05 - Rn. 25, jeweils zitiert nach juris).

    Dabei ist unter einem Einfühlungsverhältnis ein ganz loses Rechtsverhältnis eigener Art zu verstehen, welches sich von einem Arbeitsverhältnis - insbesondere auch von dem Probearbeitsverhältnis - dadurch unterscheidet, dass der in den Betrieb aufgenommene potentielle Arbeitnehmer während der Einfühlungsphase keine Pflichten übernimmt, insbesondere keine Arbeitspflicht hat, da er nicht dem Direktions- oder Weisungsrecht des potentiellen Arbeitgebers unterliegt, sondern lediglich dem Hausrecht des Betriebsinhabers untersteht (LAG Baden-Württemberg 25. April 2007 - 13 Sa 129/05 - aaO) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - L 9 AL 164/15

    Aufhebung und Erstattung eines Eingliederungszuschusses

    Charakterisierend sind damit die fehlende Eingliederung in den Betrieb und die fehlende Arbeitspflicht (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2007 - 9 Sa 598/07 - juris Rn. 31; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2007 - 13 Sa 129/05 - juris Rn. 25; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2005 - 4 Sa 11/05 - juris Rn. 24).
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