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   LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09   

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LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09 (https://dejure.org/2009,9930)
LAG Köln, Entscheidung vom 04.06.2009 - 13 Sa 253/09 (https://dejure.org/2009,9930)
LAG Köln, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 13 Sa 253/09 (https://dejure.org/2009,9930)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsrente; Steinkohlebergbau, Energiebeihilfe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG
    Betriebsrente; Steinkohlebergbau, Energiebeihilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzschutz für Abgeltungszahlungen von Hausbrandleistungen; Energiebeihilfe im Steinkohlebergbau als Altersversorgung

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; BetrAVG § 7 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzschutz für Abgeltungszahlungen von Hausbrandleistungen; Energiebeihilfe im Steinkohlebergbau als Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 337/90

    Anrechnung von Erwerbseinkünften auf Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09
    Eine Versorgungszusage kann auch vorsehen, dass Einkünfte des Versorgungsberechtigten aus selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit auch die Versorgungsleistungen angerechnet werden (BAG 09.07.1991 - 3 AZR 337/90).

    Eine solche Regelung findet ihre Grenze erst im Willkürverbot und der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. BAG 09.07.1991 - 3 AZR 337/90).

  • LAG Köln, 24.07.2008 - 6 Sa 530/08
    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09
    Dabei kann dahinstehen, ob das Anpassungsgeld für sich genommen der Überbrückung des Zeitraums zwischen dem Ausscheiden aus dem Unternehmen des Steinkohlebergbaus und dem Bezug einer Altersversorgung aus der knappschaftlichen Rentenversicherung dient (vgl. dazu BAG 03.11.1998 - 3 AZR 454/97; so auch LAG Köln 28.05.2008 - 5 Sa 426/08 und 24.07.2008 - 6 Sa 530/08).

    Demgegenüber trägt - wie das Arbeitsgericht zu Recht festgestellt hat - die gegenteilige Ansicht der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln (07.04.2008 - 5 Sa 430/08; im Anschluss daran auch die 6. und 8. Kammer des LAG - 6 Sa 530/08; - 8 Sa 535/08) der weiten Auslegung des Leistungsbegriffs des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG durch das Bundesarbeitsgericht nicht hinreichend Rechnung.

  • LAG Köln, 07.04.2008 - 5 Sa 430/08

    Kein Anspruch auf Hausbrandbezug als Teil der betrieblichen Altersversorgung bei

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09
    Bei der Energiebeihilfe aufgrund einer Zusage nach den Richtlinien der Deilmann-Haniel GmbH über Hausbrandabgeltung für ausgeschiedene AT-Angestellte i. V. m. den Tarifverträgen für den rheinisch-westfälischen Steinkohlebergbau handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG (anders 5. Kammer des LAG Köln, Urteil vom 7.4.2008 - 5 Sa 430/08).

    Demgegenüber trägt - wie das Arbeitsgericht zu Recht festgestellt hat - die gegenteilige Ansicht der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln (07.04.2008 - 5 Sa 430/08; im Anschluss daran auch die 6. und 8. Kammer des LAG - 6 Sa 530/08; - 8 Sa 535/08) der weiten Auslegung des Leistungsbegriffs des § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG durch das Bundesarbeitsgericht nicht hinreichend Rechnung.

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07

    Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09
    Wie die versprochene Leistung einzuordnen ist, richtet sich allein danach, ob die im Betriebsrentengesetz abschließend aufgezählten Voraussetzungen einer betrieblichen Altersversorgung erfüllt sind: Die Zusage muss einem Versorgungszweck dienen, die Leistungspflicht nach dem Inhalt der Zusage durch ein im Gesetz genanntes biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) ausgelöst werden, und es muss sich um die Zusage eines Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitsverhältnisse handeln (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa BAG 28.10.2008 - 3 AZR 317/07 m.w.N.).

    Die Risikoübernahme muss in der "Versorgung" bestehen (BAG 28.10.2008 - 3 AZR 317/07).

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97

    Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09
    Dabei kann dahinstehen, ob das Anpassungsgeld für sich genommen der Überbrückung des Zeitraums zwischen dem Ausscheiden aus dem Unternehmen des Steinkohlebergbaus und dem Bezug einer Altersversorgung aus der knappschaftlichen Rentenversicherung dient (vgl. dazu BAG 03.11.1998 - 3 AZR 454/97; so auch LAG Köln 28.05.2008 - 5 Sa 426/08 und 24.07.2008 - 6 Sa 530/08).

    Es muss auch bei der Wahl einer früheren Altersgrenze bei dem Zweck bleiben, dass die Versorgungsleistung dazu dienen soll, einen aus dem aktiven Arbeitsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter zu helfen (BAG 03.11.1998 - 3 AZR 454/97).

  • BAG, 02.12.1986 - 3 AZR 259/85

    Anspruch eines Rentners auf Energiebeihilfe statt nicht mehr verwendbarer

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09
    Sie ist nicht mehr Teilhabe an der Produktion des Arbeitgebers, sondern dient der Sicherung des Lebensstandards als Lohn - im Falle aktiver Arbeitnehmer - oder der Versorgung, so bei Rentnern, Invaliden oder Hinterbliebenen (vgl. BAG 24.10.1979 - 5 AZR 1088/77; 02.12.1986 - 3 AZR 259/85).
  • BAG, 24.10.1979 - 5 AZR 1088/77

    Bergbauunternehmen - Aktive Arbeitnehmer - Barabgeltung des Hausbrandanspruchs -

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09
    Sie ist nicht mehr Teilhabe an der Produktion des Arbeitgebers, sondern dient der Sicherung des Lebensstandards als Lohn - im Falle aktiver Arbeitnehmer - oder der Versorgung, so bei Rentnern, Invaliden oder Hinterbliebenen (vgl. BAG 24.10.1979 - 5 AZR 1088/77; 02.12.1986 - 3 AZR 259/85).
  • ArbG Köln, 08.01.2009 - 22 Ca 9333/07

    Einordnung von Hausbrandbezugsrechten als Teil der betrieblichen

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09
    1) Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.01.2009 - 22 Ca 9333/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05

    Betriebliche Altersversorgung und Beihilfen im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09
    Dabei spielt es keine Rolle, ob derartige Leistungen auch den aktiven Mitarbeitern gewährt werden (BAG 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - m.w.N.).
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung

    Auszug aus LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09
    Entscheidend ist dabei allein der Versorgungszweck der Zusage, auf die Art der versprochenen Leistung kommt es nicht an (BAG 18.03.2003 - 3 AZR 315/02).
  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

  • LAG Köln, 27.11.2008 - 13 Sa 952/08

    Energiebeihilfe; Betriebsrente

  • LAG Köln, 15.01.2009 - 13 Sa 1321/08

    Energiebeihilfe als Leistung der betrieblichen Altersversorgung; Insolvenzschutz

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

  • LAG Köln, 28.05.2008 - 5 Sa 426/08

    Zuschuss zum Anpassungsgeld im Bergbau

  • LAG Köln, 17.12.2008 - 8 Sa 535/08
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. Juni 2009 - 13 Sa 253/09 - teilweise aufgehoben.
  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1738

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

    Dabei spielt es keine Rolle, ob derartige Leistungen auch den aktiven Mitarbeitern gewährt werden (siehe zum Ganzen: BAG, U.v. 19.2.2008 - 3 AZR 61/06 - NZA-RR 2008, 597 - juris Rn. 38 - zu Personalrabatten; U.v. 12.12.2006 - 3 AZR 476/05 - BAGE 120, 330 - juris Rn. 43 - zu verbilligtem Strombezug unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BAG, U.v. 11.8.1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39 - juris - zu einer Barabgeltung von Kohlebezugsrechten; vgl. allg. zur Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts vor dem Jahr 2010: LAG Köln, U.v. 4.6.2009 - 13 Sa 253/09 - juris Rn. 21).

    Er war vielmehr ausweislich des Tatbestands des vorinstanzlichen Verfahrens beim LAG Köln lediglich hinsichtlich der Fallgruppe der vorliegend gegenständlichen Deputatszusagen der (unzutreffenden) Rechtsmeinung, dass es insoweit am erforderlichen Tatbestandsmerkmal des Versorgungszwecks fehle (LAG Köln, U.v. 4.6.2009 - 13 Sa 253/09 - juris Rn. 16; vgl. hierzu auch VG Gelsenkirchen, U.v. 10.12.2013 - 12 K 5403/11 - juris Rn. 4-13; VG Frankfurt a.M., U.v. 25.9.2014 - 2 K 4295/13.F - S. 9 des Entscheidungsumdrucks).

  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1774

    Betriebliche Altersversorgung

    Dabei spielt es keine Rolle, ob derartige Leistungen auch den aktiven Mitarbeitern gewährt werden (siehe zum Ganzen: BAG, U.v. 19.2.2008 - 3 AZR 61/06 - NZA-RR 2008, 597 - juris Rn. 38 - zu Personalrabatten; U.v. 12.12.2006 - 3 AZR 476/05 - BAGE 120, 330 - juris Rn. 43 - zu verbilligtem Strombezug unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BAG, U.v. 11.8.1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39 - juris - zu einer Barabgeltung von Kohlebezugsrechten; vgl. allg. zur Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts vor dem Jahr 2010: LAG Köln, U.v. 4.6.2009 - 13 Sa 253/09 - juris Rn. 21).

    Er war vielmehr ausweislich des Tatbestands des vorinstanzlichen Verfahrens beim LAG Köln lediglich hinsichtlich der Fallgruppe der vorliegend gegenständlichen Deputatszusagen der (unzutreffenden) Rechtsmeinung, dass es insoweit am erforderlichen Tatbestandsmerkmal des Versorgungszwecks fehle (LAG Köln, U.v. 4.6.2009 - 13 Sa 253/09 - juris Rn. 16; vgl. hierzu auch VG Gelsenkirchen, U.v. 10.12.2013 - 12 K 5403/11 - juris Rn. 4-13; VG Frankfurt a.M., U.v. 25.9.2014 - 2 K 4295/13.F - S. 9 des Entscheidungsumdrucks).

  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1737

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

    Dabei spielt es keine Rolle, ob derartige Leistungen auch den aktiven Mitarbeitern gewährt werden (siehe zum Ganzen: BAG, U.v. 19.2.2008 - 3 AZR 61/06 - NZA-RR 2008, 597 - juris Rn. 38 - zu Personalrabatten; U.v. 12.12.2006 - 3 AZR 476/05 - BAGE 120, 330 - juris Rn. 43 - zu verbilligtem Strombezug unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BAG, U.v. 11.8.1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39 - juris - zu einer Barabgeltung von Kohlebezugsrechten; vgl. allg. zur Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts vor dem Jahr 2010: LAG Köln, U.v. 4.6.2009 - 13 Sa 253/09 - juris Rn. 21).

    Er war vielmehr ausweislich des Tatbestands des vorinstanzlichen Verfahrens beim LAG K. lediglich hinsichtlich der Fallgruppe der vorliegend gegenständlichen Deputatszusagen der (unzutreffenden) Rechtsmeinung, dass es insoweit am erforderlichen Tatbestandsmerkmal des Versorgungszwecks fehle (LAG Köln, U.v. 4.6.2009 - 13 Sa 253/09 - juris Rn. 16; vgl. hierzu auch VG Gelsenkirchen, U.v. 10.12.2013 - 12 K 5403/11 - juris Rn. 4-13; VG Frankfurt a.M., U.v. 25.9.2014 - 2 K 4295/13.F - S. 9 des Entscheidungsumdrucks).

  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1736

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensions-Sicherungs-Verein

    Dabei spielt es keine Rolle, ob derartige Leistungen auch den aktiven Mitarbeitern gewährt werden (siehe zum Ganzen: BAG, U.v. 19.2.2008 - 3 AZR 61/06 - NZA-RR 2008, 597 - juris Rn. 38 - zu Personalrabatten; U.v. 12.12.2006 - 3 AZR 476/05 - BAGE 120, 330 - juris Rn. 43 - zu verbilligtem Strombezug unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BAG, U.v. 11.8.1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39 - juris - zu einer Barabgeltung von Kohlebezugsrechten; vgl. allg. zur Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts vor dem Jahr 2010: LAG Köln, U.v. 4.6.2009 - 13 Sa 253/09 - juris Rn. 21).

    Er war vielmehr ausweislich des Tatbestands des vorinstanzlichen Verfahrens beim LAG Köln lediglich hinsichtlich der Fallgruppe der vorliegend gegenständlichen Deputatszusagen der (unzutreffenden) Rechtsmeinung, dass es insoweit am erforderlichen Tatbestandsmerkmal des Versorgungszwecks fehle (LAG Köln, U.v. 4.6.2009 - 13 Sa 253/09 - juris Rn. 16; vgl. hierzu auch VG Gelsenkirchen, U.v. 10.12.2013 - 12 K 5403/11 - juris Rn. 4-13; VG Frankfurt a.M., U.v. 25.9.2014 - 2 K 4295/13.F - S. 9 des Entscheidungsumdrucks).

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