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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2007 - 13 Sa 330/07   

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https://dejure.org/2007,12464
LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2007 - 13 Sa 330/07 (https://dejure.org/2007,12464)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2007 - 13 Sa 330/07 (https://dejure.org/2007,12464)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2007 - 13 Sa 330/07 (https://dejure.org/2007,12464)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BBiG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBiG § 21 Abs. 3 § 24
    Unbefristetes Arbeitsverhältnis nur bei Kenntnis des Ausbilders vom Ende der Ausbildung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 54/83
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2007 - 13 Sa 330/07
    Denn nach einhelliger Auffassung des Schrifttums (vergl. etwa Herkert/Töltl, BBiG, Loseblattkommentar, Stand 2007, § 24 Rdz. 22; Leinemann/Taubert, BBiG, § 17 Rdz. 12 - 13; Lakies/Nehls, BBiG, § 24 Rdz. 8; Wohlgemuth/Lakies, BBiG, 3. Aufl. 2006, § 24 Rdz. 18 A/P/S-Biebl, 2. Auflage, § 17 BBiG Rdz. 3 m. w. N.) und auch der Tendenz des Bundesarbeitsgerichts in den beiden Urteilen vom 05.04.1984 - 2 AZR 54/83 - EzB BBiG § 14 Abs. 2 Nr. 18 und 2 AZR 55/83 n. v. setzt die Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 17 BBiG a. F. bzw. § 24 BBiG voraus, dass der Ausbilder Kenntnis von der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hat.

    Mit der Beendigung der Ausbildung ist für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zumeist die Zuweisung anderer Aufgaben erforderlich (BAG 05.04.1984, a. a. O., zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06

    Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2007 - 13 Sa 330/07
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts endet damit das Berufsausbildungsverhältnis gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 BBiG auch dann am 17. August 2006, wenn das Ergebnis der Abschlussprüfung zum Zeitpunkt der Beendigung wie hier noch nicht bekannt gegeben worden war, eine automatische Verlängerung sei dem BBiG nicht zu entnehmen (vergl. BAG 13.03.2007 - 9 AZR 494/06 - BAG Pressemitteilung Nr. 20/07).
  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 55/83
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2007 - 13 Sa 330/07
    Denn nach einhelliger Auffassung des Schrifttums (vergl. etwa Herkert/Töltl, BBiG, Loseblattkommentar, Stand 2007, § 24 Rdz. 22; Leinemann/Taubert, BBiG, § 17 Rdz. 12 - 13; Lakies/Nehls, BBiG, § 24 Rdz. 8; Wohlgemuth/Lakies, BBiG, 3. Aufl. 2006, § 24 Rdz. 18 A/P/S-Biebl, 2. Auflage, § 17 BBiG Rdz. 3 m. w. N.) und auch der Tendenz des Bundesarbeitsgerichts in den beiden Urteilen vom 05.04.1984 - 2 AZR 54/83 - EzB BBiG § 14 Abs. 2 Nr. 18 und 2 AZR 55/83 n. v. setzt die Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 17 BBiG a. F. bzw. § 24 BBiG voraus, dass der Ausbilder Kenntnis von der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hat.
  • LAG Hamburg, 12.09.1980 - 3 Sa 110/79
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2007 - 13 Sa 330/07
    Damit muss der Ausbilder den Auszubildenden wissentlich als Arbeitnehmer weiterbeschäftigen (vergl. LAG Hamburg 12.09.1980 - 3 Sa 110/79 - EzB BBiG § 17 Nr. 7; A/P/S-Biebl, a. a. O, Rdz. 3; Leinemann/Taubert, a. a. O., § 17 Rdz. 12 - 13; Lakies/Nehls, a. a. O., § 24 Rdz. 8; Wohlgemuth/Lakies, a. a. O., § 24 Rdz. 18 Herkert/Töltl, a. a. O., § 24 Rdz. 22).
  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 479/17

    Arbeitsverhältnis durch Beschäftigung nach Berufsausbildung

    Insoweit besteht Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 10. Mai 2007 - 2 Sa 32/07 - zu II der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 20. April 2007 - 13 Sa 330/07 - zu II 3 b der Gründe; LAG München 29. März 2007 - 4 Sa 1166/05 - zu II 1 b aa der Gründe; Benecke NZA 2009, 820, 822; APS/Biebl 5. Aufl. BBiG § 24 Rn. 3; KR/Fischermeier 11. Aufl. § 24 BBiG Rn. 3; HWK/Hergenröder 8. Aufl. § 24 BBiG Rn. 3; Pepping in Wohlgemuth BBiG § 24 Rn. 21; ErfK/Schlachter 18. Aufl. § 24 BBiG Rn. 3; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 174 Rn. 129) .

    b) Weitere Voraussetzung für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 24 BBiG ist grundsätzlich die positive Kenntnis des Ausbildenden von der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses (hM, vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. April 2007 - 13 Sa 330/07 - zu II 3 b der Gründe; LAG München 29. März 2007 - 4 Sa 1166/05 - zu II 1 b aa der Gründe; APS/Biebl 5. Aufl. BBiG § 24 Rn. 3; KR/Fischermeier 11. Aufl. § 24 BBiG Rn. 5; HWK/Hergenröder 8. Aufl. § 24 BBiG Rn. 3; Pepping in Wohlgemuth BBiG § 24 Rn. 22; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 174 Rn. 129; aA: ErfK/Schlachter 18. Aufl. § 24 BBiG Rn. 3, die auch die fahrlässige Unkenntnis von einer vorzeitigen Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses durch Bestehen der Abschlussprüfung für ausreichend hält, weil der Ausbildende nach § 37 Abs. 2 Satz 2 BBiG einen Anspruch auf Übermittlung des Prüfungsergebnisses habe; Benecke NZA 2009, 820, 822 f., nach der auch bei unverschuldeter Unkenntnis von der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis zustande kommen soll, die aber dem Arbeitgeber ein Recht zum unverzüglichen Widerspruch bei nachträglicher Kenntniserlangung über die vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses einräumt) .

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07

    Berufsausbildungsverhältnis - Prüfungstermin nach vereinbarter Ausbildungszeit -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. April 2007 - 13 Sa 330/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 2 Sa 2032/16

    Vergütungsansprüche eines Auszubildenden nach Ablauf der Ausbildungszeit

    Arbeitet der Auszubildende ohne Kenntnis des Ausbilders (Arbeitgebers) oder seines einstellungsberechtigten Vertreters weiter, wird er nicht im Sinne von § 24 BBiG beschäftigt, sondern er beschäftigt sich nur selbst (ganz herrschende Meinung, vgl. nur LAG Hamburg 12.09.1980 EzB § 17 BBiG Nr. 7; LAG Rheinland-Pfalz 18.01.2006 - 6 Ta 12/06 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 20.04.2007 - 13 Sa 330/07 - EzB BBiG § 24 Nr. 27; KR-Fischermeier, 11. Aufl., § 24 BBiG Rz. 5-6 m.w.N. aus dem Schrifttum; auch das BAG geht von dieser Darlegungs- und Beweislast des Auszubildenden aus, vgl. BAG 16.06.2005 - 6 AZR 411/04 - EzA § 14 BBiG Nr. 13, Rz. 20).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.03.2010 - L 1 AL 117/08

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Beendigung eines

    Bei der Überleitung des Berufsausbildungsverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis nach § 24 BBiG geht es nämlich nicht um eine unveränderte Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit, sondern für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist zumeist die Zuweisung anderer Aufgaben erforderlich (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.04.2007 - 13 Sa 330/07 -, Juris).
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