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   LAG Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 13 Sa 73/10   

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LAG Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 13 Sa 73/10 (https://dejure.org/2010,10688)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.2010 - 13 Sa 73/10 (https://dejure.org/2010,10688)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 13 Sa 73/10 (https://dejure.org/2010,10688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strukturausgleich nach TVÜ-Bund - Vergütungsgruppe im Sinne des § 12 Abs 1 S 2 TVÜ-Bund i.V.m. der Anlage 3 zum TVÜ-Bund - Tarifauslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strukturausgleich im öffentlichen Dienst nach Übergangsrecht

  • hensche.de

    TVÜ-B, Tarifvertrag, BAT, TVöD

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVÜ-Bund § 12
    Strukturausgleich im öffentlichen Dienst nach Übergangsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strukturausgleich beim Übergang zum TVöD

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 13 Sa 73/10
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22.04.2010 (6 AZR 962/08; ZTR 2010, 417 ff. und in juris) das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 22.10.2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Die Berufung der Klägerin ist nach Maßgabe des zwischen den Parteien ergangenen Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 22.04.2010 (6 AZR 962/08; ZTR 2010, 417 ff.) auch begründet.

    Dieser ist nicht eindeutig (vgl. LAG Baden-Württemberg 22.10.2008 - 13 Sa 77/08 - zu II.2.a) der Entscheidungsgründe; BAG 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - zu II.4.

    e) Keine der anerkannten Auslegungsmethoden, insbesondere auch nicht die vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 22.04.2010 (6 AZR 962/08) angemahnte Erforschung des Willens der tarifschließenden Parteien führt zu einem klaren Ergebnis.

    An einer solchen Behandlung des Falles sähe sich die erkennende Kammer schon deshalb gehindert, da das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 22.04.2010 (6 AZR 962/08) unter 11. der Entscheidungsgründe eine Auslegung dahingehend durchführt, dass dann, wenn eine diesbezügliche Einigkeit der Tarifvertragsparteien nicht festgestellt werden könne, dass Merkmal "Aufstieg - ohne" so auszulegen sei, dass es ausreiche, dass am 01.10.2005 kein (weiterer) Aufstieg mehr möglich war.

    Das Landesarbeitsgericht sieht sich aber an die Vorgaben aus II.11. der Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 22.04.2010 (6 AZR 962/08) gebunden, so dass es keiner näheren Diskussion dieser Frage bedarf.

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2008 - 13 Sa 77/08

    Strukturausgleich nach TVÜ-Bund - Vergütungsgruppe im Sinne des § 12 Abs 1 S 2

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 13 Sa 73/10
    Das Landesarbeitsgericht hat mit einem am 22.10.2008 verkündeten Urteil im Verfahren 13 Sa 77/08 (vgl. ZTR 2009, 28 f. und in juris) die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

    Dieser ist nicht eindeutig (vgl. LAG Baden-Württemberg 22.10.2008 - 13 Sa 77/08 - zu II.2.a) der Entscheidungsgründe; BAG 22.04.2010 - 6 AZR 962/08 - zu II.4.

    Die erkennende Kammer kann dabei ein Spannungsverhältnis zwischen der sowohl vom Landesarbeitsgericht im Urteil vom 22.10.2008 (13 Sa 77/08) vertretenen und vom Bundesarbeitsgericht in der genannten Entscheidung bestätigten Auffassung, dass einerseits auch eine intensive Wortlautauslegung zu keinem klaren Ergebnis führt, andererseits aber ein "unbefangenes Durchlesen" der tarifvertraglichen Anspruchsvoraussetzungen, dann Maßstab der Auslegung sein und seinerseits zu einem den Ausschlag gebenden Ergebnis führen soll, nicht ausschließen.

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

    Mit diesem wurde lediglich vor dem Hintergrund neuerer Rechtsprechung zum Strukturausgleich (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - BAGE 134, 184; LAG Baden-Württemberg 15. Dezember 2010 - 13 Sa 73/10 -) ein erneuter Vorbehalt erklärt.
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 261/11

    Strukturausgleich - Merkmal "Aufstieg - ohne

    Außerdem sind ihm vom beklagtem Land eine Tarifauskunft des BMI vom 28. Oktober 2010, die im Verfahren - 13 Sa 73/10 - des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg erteilt worden ist, sowie eine Auskunft der TdL vom 2. August 2010, die im Verfahren des Arbeitsgerichts Leipzig - 11 Ca 1770/10 - eingeholt worden ist, vorgelegt worden.
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2011 - 2 Sa 514/10

    Strukturausgleich, Bewährungsaufstieg, Überleitung, BAT, TVÜ-L, Tarifvertrag,

    Weiter trägt sie vor, die vom Kläger zitierte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15.12.2010 (13 Sa 73/10) könne nicht direkt auf den vorliegenden Fall übertragen werden.

    Diese Aussage sei auch Gegenstand einer Tarifauskunft, die im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (13 Sa 73/10) eingeholt worden sei.

    Insoweit schließt sich die Kammer den Entscheidungen des LAG Rheinland-Pfalz (a.a.O.) und LAG Baden-Württemberg (vom 15.12.2010 - 13 Sa 73/10 - juris) zum Bereich des Bundes an.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 7 Sa 273/11

    Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-L

    Die Klägerin und Berufungsklägerin macht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2010 - 13 Sa 73/10 - zur Regelung der Anlage 3 zu § 12 TVÜ-Bund auch in der Berufungsinstanz geltend, für die Zahlung eines Strukturausgleichs komme es auf die am Stichtag 1. November 2006 aktuelle gezahlte Vergütung, d.h. auf die tatsächliche Eingruppierung zu diesem Stichtag an.

    Auch das beklagte Land geht davon aus, dass über den Strukturausgleich nicht maßgeblich verhandelt wurde, sondern insoweit die Regelungen des Bundes übernommen wurden, für die das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung ausgeführt hat, dass die dortigen Regelungen nach der Auslegung des Tarifvertrages nicht eindeutig sind und für die das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in der nachfolgenden Entscheidung nach Einholung der Tarifauskunft zu dem Ergebnis gelangte, dass ein übereinstimmender Wille der Tarifvertragsparteien nicht feststellbar war (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 15.12.2010 - 13 Sa 73/2010 veröffentlicht in juris rechtskräftig).

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 13 Sa 783/13

    Begriff der Vergütungsgruppe

    Zahlung des Strukturausgleichs (s. Punkt StruktAusgl.) nach § 12 12 TVÜ-Bund bis zur Überprüfung aufgrund des Urteils des LAG BW vom 15.12.2010 - AZ.: 13 Sa 73/10 unter Vorbehalt.

    38 Auch die erkennende Kammer schließt sich, wie schon in der Entscheidung vom 13. März 2012 - 13 Sa 1713/11 - ausgeführt, der entsprechenden Ansicht des Bundesarbeitsgerichts in seinen Entscheidungen vom 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 -, ZTR 2010, 417 und vom 18. Oktober 2012 - 6 AZR 261/11 -, NZA-RR 2013, 262 an sowie der Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden Württemberg vom 15. Dezember 2010 - 13 Sa 73/10 -, zitiert nach juris.

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 19 Sa 84/10

    Strukturausgleich § 12 Abs 1 TVÜ-Bund - Ortzuschlagsberechtigung

    Zum Verständnis der Anspruchsvoraussetzung "Aufstieg ohne" bezieht er sich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.04.2010 (6 AZR 962/08) sowie die daran anschließende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15.12.2010 (13 Sa 73/10).

    Nachdem das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg keinen übereinstimmenden Regelungswillen der Tarifvertragsparteien festzustellen vermochte (Urteil vom 15.12.2010, 13 Sa 73/10, S. 11 ff.), ist die Anspruchsvoraussetzung "Aufstieg ohne" erfüllt, wenn am 01.10.2005 kein (weiterer) Aufstieg mehr möglich war.

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 269/15

    Einmalzahlung zur Abgeltung des Strukturausgleichs - Auslegung des Merkmals

    Ein abweichender Wille der Tarifvertragsparteien des TVÜ-Bund ist nicht festgestellt worden (LAG Baden-Württemberg 15. Dezember 2010 - 13 Sa 73/10 -; die zugelassene Revision ist nicht eingelegt worden) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2011 - 2 Sa 93/10

    Strukturausgleich nach § 12 Abs 1 TVÜ-L - Tarifauslegung

    Es kann insoweit auf die Ausführungen der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15.12.2010 - 13 Sa 73/10 - unter II. 2. d. aa.
  • LAG München, 06.03.2013 - 10 Sa 1018/12

    Strukturausgleich

    Vergütungsgruppe im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund i. V. m. Anlage 3 zum TVÜ-Bund ist diejenige Vergütungsgruppe, in welche der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Überleitung in den TVÖD tatsächlich, namentlich auch nach bereits zuvor erfolgtem Zeit- oder Bewährungsaufstieg - eingruppiert gewesen ist (LAG Baden-Württemberg 15. Dezember 2010 - 13 Sa 73/10 - Rn. 35, ZTR 2011, 232; BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 18, BAGE 134, 184).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2012 - 8 Sa 1956/11

    Strukturausgleich auch nach bereits erfolgtem Bewährungsaufstieg - § 12 TVÜ

    Anders als in den für den öffentlichen Dienst zum TVÜ-Bund/TVÜ-L ergangenen Urteilen der Landesarbeitsgerichte (vgl. nur LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2010 - 13 Sa 73/10 - ZTR 2011, 232; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.08.2011 - 7 Sa 273/11 - zitiert nach juris, Revision eingelegt unter 6 AZR 11/12) kommt es für das Berufungsgericht bei der - anders gestalteten - Tabelle in Anlage 3 zu § 12 Abs. 1 TVÜ DRV-Bund damit nicht mehr darauf an, welche Auslegung vom Normadressaten bei unbefangenem Durchlesen als maßgeblich empfunden wird, weil bereits die anerkannten Auslegungsregeln zu einem eindeutigen Ergebnis führen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 2 Sa 423/10

    Zahlung eines Strukturausgleichs - Merkmal "Aufstieg - ohne"

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