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   LAG Köln, 24.10.2006 - 13 Sa 881/06   

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https://dejure.org/2006,3496
LAG Köln, 24.10.2006 - 13 Sa 881/06 (https://dejure.org/2006,3496)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.10.2006 - 13 Sa 881/06 (https://dejure.org/2006,3496)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 13 Sa 881/06 (https://dejure.org/2006,3496)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten eines Leiharbeitnehmers bei Mitnahme von Kollegen mit einem privaten Fahrzeug vom Betrieb des Verleihers zum Einsatzort auf Weisung des Arbeitgebers; Vergütung der Fahrtzeit für den Weg vom Betrieb des Arbeitgebers zum Einsatzort; ...

  • Judicialis

    BGB § 612 Abs. 1; ; BGB § 670

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Leiharbeiter - Anspruch auf Fahrtkostenerstattung

  • zeitarbeit-und-recht.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 612 Abs. 1 § 670
    Anspruch des Leiharbeitnehmers auf Fahrtkostenerstattung und Fahrzeitvergütung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrtkosten - Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeitnehmern

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Reisekosten: Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeitnehmern

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten: Leiharbeitnehmer hat Erstattungsanspruch, wenn er unterwegs erst Kollegen "einsammeln" muss

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Welche Rechte habe ich als Leiharbeiter?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 345
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96

    Bezahlung von Reisezeit

    Auszug aus LAG Köln, 24.10.2006 - 13 Sa 881/06
    § 612 Abs. 1 BGB bildet die Rechtsgrundlage in den Fällen, in denen entweder überhaupt keine Vergütungsvereinbarung vorliegt oder aber über die vereinbarte Tätigkeit hinaus Dienste oder Überstunden oder Mehrarbeit geleistet werden (BAG 03.09.1997 - 5 AZR 428/96 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Dienstreise m.w.N.).

    Demnach ist die Zeit, die ein Arbeitnehmer über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus im Interesse des Arbeitgebers aufwendet, Arbeitszeit (BAG, 03.09.1997 a.a.O.; MüArbR-Blomeyer, a.a.O. Rn. 108, 109 m.w.N.).

    Einen Rechtssatz, dass solche Reisezeiten stets oder regelmäßig zu vergüten seien, gibt es nicht (BAG 03.09.1997 a.a.O.).

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 24.10.2006 - 13 Sa 881/06
    Arbeit iSv § 612 BGB ist vielmehr jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Arbeitszeit).

    Die Vergütungserwartung ist anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung und der Stellung der Beteiligten zu einander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankäme (BAG, 11.10.2000 a.a.O.).

  • LAG Köln, 15.11.2002 - 4 Sa 692/02

    Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Köln, 24.10.2006 - 13 Sa 881/06
    Ein Leiharbeitnehmer hat mangels anderweitiger vertraglicher Regelung einen Anspruch auf Erstattung der ihm tatsächlich entstandenen Fahrtkosten, soweit die Reisekosten zu dem Arbeitsort, den der Verleiher ihm zuweist, die Kosten für die Reise von der Wohnung zur Geschäftsstelle des Verleihers übersteigen (LAG Köln 15.11.2002 - 4 Sa 692/02 - LAGE § 670 BGB Nr. 14).

    Zwar ist mit der Beklagten davon auszugehen, dass Aufwendungsersatz nach § 670 BGB nur Fahrtkostenerstattung gewährt wird, soweit diese tatsächlich im konkreten Einzelfall entstanden sind (vgl. Palandt/Sprau, 66. Auflage, § 670 BGB, An. 3 m.w.N.; so auch LAG Köln 15.11.2002 a.a.O.).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02

    Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 24.10.2006 - 13 Sa 881/06
    Danach kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Ersatz der Aufwendung verlangen, die er in dessen Interesse hatte und die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BAG 14.10.2003 - 9 AZR 657/02 - AP § 670 BGB Nr. 32).
  • LAG Hamm, 13.01.2016 - 5 Sa 1437/15

    Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer bei wechselnden Einsatzstellen; Intransparenz

    30.06.2011, 8 Sa 387/11, juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2009, 15 Sa 268/09, juris; LAG Köln, Urt. v. 24.10.2006, 13 Sa 881/06, juris; LAG Köln, Urt. v. 15.11.2002, 4 Sa 692/02, juris; entgegen LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.09.2009, 1 Sa 331/09, juris; dem folgend auch LAG Hamm, Urt. v. 16.07.2008, 2 Sa 1797/07, juris).

    So wird vertreten, dass der Leiharbeitnehmer generell Ersatz von Fahrtkosten zum Einsatzort abzüglich der vom Wohnort zum Arbeitgeber gem. § 670 BGB verlangen kann (LAG Niedersachsen, Urt. v. 20.12.2013, 6 Sa 392/13, juris; LAG Hamm, Urt. v. 30.06.2011, 8 Sa 387/11, juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2009, 15 Sa 268/09, juris; LAG Köln, Urt. v. 24.10.2006, 13 Sa 881/06, juris; LAG Köln, Urt. v. 15.11.2002, 4 Sa 692/02, juris).

  • LAG Niedersachsen, 20.12.2013 - 6 Sa 392/13

    Wirksam abbedungener Anspruch eines Leiharbeitsnehmers auf Fahrtkostenerstattung

    Wird der Arbeitnehmer demgegenüber, wie vorliegend der Kläger auf Grundlage von § 3 des Arbeitsvertrages zwischen den Parteien vom 25.11.2010 in weiter entfernten Entleihbetrieben tätig, wendet er die hiermit verbundenen Mehrkosten im fremden, nämlich im Interesse seines Arbeitgebers auf (vgl. LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11 - LAGE § 4 TVG Ausschlussfrist Nr. 58; LAG Köln, 24.10.2006 - 13 Sa 881/06 - NZA-RR 2007, 354 - 357; LAG B-Stadt, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09 - LAGE § 670 BGB 2002 Nr. 3).

    Deshalb steht dem Kläger als Leiharbeiter gemäß § 670 BGB Aufwendungsersatz grundsätzlich für die Fahrtkosten von der Betriebsstelle zum Einsatzort zu, während die Ausgaben zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte zum persönlichen Lebensbedarf gehören, der von der Vergütung zu bestreiten ist (vgl. LAG Köln, 24.10.2006 - 13 Sa 881/06 - a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 410/15

    Nutzung des Privatfahrzeug des Arbeitnehmers in dienstlichem Interesse -

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich unter anderem, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen müsste oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - NZA 2012, 91, 92 f. Rz. 22 Rz. 27; vom 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - NZA 2007, 870, 871 Rz. 15, jeweils m. w. N.; vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 13 Sa 881/06 - NZA-RR 2007, 345, 346).

    (2) Auf dieser konkreten Schätzungsgrundlage ist das Gericht davon ausgegangen, dass die Fahrtkosten inklusiv der Kosten für Benzin mit 0, 30 EUR pro gefahrenem Kilometer anzusetzen sind (vgl. LAG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 13 Sa 881/06 - NZA-RR 2007, 345, 346).

    Bei seiner Schätzung ist daher das Gericht für den Faktor auch von - der steuerlich anerkannten Kilometerpauschale entsprechend - 30 ct/gefahrenen Kilometer ausgegangen (so auch LAG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 13 Sa 881/06 - NZA-RR 2007, 345, 346).

  • LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Sa 268/09

    Arbeitnehmerüberlassung; Aufwendungsersatz; Inhaltskontrolle

    Schließlich wird auch vom Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 15.11.2002 - 4 Sa 692/02 -, LAGE § 670 BGB Nr. 14; Urteil vom 24.10.2006 - 13 Sa 881/06 -, NZA-RR 2007, S. 345 - 347) ein Aufwendungsersatzanspruch für die Fahrten zum Entleiher grundsätzlich bejaht, wobei aufgrund der Besonderheiten der dort zugrunde liegenden Sachverhalte zum Teil aber eine differenzierende Betrachtungsweise zugrunde gelegt wurde.

    aa) Zu ersetzen sind nur diejenigen Fahrtkosten, soweit sie tatsächlich im konkreten Einzelfall entstanden sind (LAG Köln vom 24.10.2006, a.a.O., m. w. N.).

    bb) Nach den vom Kläger gemachten Angaben war eine Schätzung seiner Fahrtkosten gemäß § 287 Abs. 1 und 2 ZPO (vgl. dazu auch LAG Köln vom 24.10.2006, a.a.O.) mit dem von ihm insoweit angegebenen Dieselpreis von 1, 30 EUR pro Liter und einem durchschnittlichen Verbrauch von 5, 6 l auf 100 km möglich.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2018 - 7 Sa 59/18

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Arbeitsort - Fahrtkostenerstattung

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich unter anderem, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen müsste (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - NZA 2011, 406, 408 Rz. 28) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - NZA 2012, 91, 92 f. Rz. 22 Rz. 27; vom 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - NZA 2007, 870, 871 Rz. 15, jeweils m. w. N.; vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 13 Sa 881/06 - NZA-RR 2007, 345, 346).

    Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des LAG Köln vom 24. Oktober 2006 - 13 Sa 881/06 - BeckRS 2007, 42085.

    Denn auch nach Ansicht des LAG Köln (Urteil vom 24. Oktober 2006 - 13 Sa 881/06 - BeckRS 2007, 42085 m. w. N.) gehören die Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zum persönlichen Lebensbedarf des Arbeitnehmers, der nach allgemeiner Auffassung von der Vergütung zu bestreiten ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 331/09

    Fahrtkostenerstattung bei wechselnden Einsatzorten

    Dies gilt auch bei wechselnden Einsatzorten (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 16.07.2008 - 2 Sa 1797/07; a. A. wohl LAG Köln, Urt. v. 24.10.2006 - 13 Sa 881/06 für den Weg zwischen dem Betrieb des Verleihers und der jeweiligen Einsatzstätte und LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 15.08.2001 - 12 Sa 50/01).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2018 - 7 Sa 46/18

    Schadensersatz bei Nichtumsetzung einer Homeoffice-Vereinbarung

    Bei seiner Schätzung ist das Gericht daher für den Faktor auch von - der steuerlich anerkannten Kilometerpauschale entsprechend - 30 ct/gefahrenem Kilometer ausgegangen (so auch LAG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 13 Sa 881/06 - NZA-RR 2007, 345, 346; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2017 - 7 Sa 410/15 - BeckRS 2017, 130810).
  • ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18

    Versorgungszusage KZVK

    Denn die Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören zum persönlichen Lebensbedarf, der von der Vergütung zu bestreiten ist (LAG Köln 24.10.2006 - 13 Sa 881/06 - juris, mwN.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11

    CGZP, Leiharbeitnehmer, Equal-Pay-Grundsatz, Equal-Pay-Anspruch,

    Er verweist auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24.10.2006, Az.: 13 Sa 881/06.
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