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   LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15   

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https://dejure.org/2015,39297
LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15 (https://dejure.org/2015,39297)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2015 - 13 Sa 957/15 (https://dejure.org/2015,39297)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 13 Sa 957/15 (https://dejure.org/2015,39297)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines bei einem Rechtsschutzversicherer beschäftigten Einkaufssachbearbeiters wegen einer Tätlichkeit auf einem Betriebsfest

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Fristlose Kündigung nach Tätlichkeit - "Al Capone" versteht keinen Spaß

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Fristlose Kündigung nach Tätlichkeit - "Al Capone" versteht keinen Spaß

  • LAG Düsseldorf PDF

    BGB § 626
    Tätlichkeit

  • hensche.de

    Kündigung, Fristlose Kündigung, Schlägerei

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Tätlichkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines bei einem Rechtsschutzversicherer beschäftigten Einkaufssachbearbeiters wegen einer Tätlichkeit auf einem Betriebsfest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Jeder Jeck ist anders - Al Capone rastet auf betriebsinterner Karnevalsfeier aus

  • faz.net (Kurzinformation)

    Bin ich wegen einer Schlägerei an Karneval meine Stelle los ?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verhaltensbedingte Kündigung - und die Anhörung des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streit auf der Betriebsfeier zu Weiberfastnacht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Karneval bestätigt - "Al Capone" auf Betriebsfeier ausgerastet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Auseinandersetzung auf Karnevalsfeier?

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Angriff an Weiberfastnacht / Wieverfastelovend / Weiberfasching kostet Arbeitsplatz

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Auseinandersetzung auf Karnevalsfeier: fristlose Kündigung?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Schlägerei auf der Karnevalsfeier wirksam

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach betrieblicher Karnevalsfeier

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Handgreiflichkeiten bei betrieblicher Karnevalsfeier - Fristlose Kündigung bestätigt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Ausraster bei Karnevalsfeier bestätigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angst vor Verkleidung. Gewaltausbruch. Fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handgreiflichkeiten bei betrieblicher Karnevalsfeier - fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tätlichkeit auf Karnevalsfeier - fristlose Kündigung möglich?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Tätlichkeit gegenüber einem Clown auf Karnevalsfeier

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kündigung wegen Schlägerei

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Angriff auf Karnevalsfeier rechtfertigt fristlose Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • ArbG Düsseldorf, 15.08.2016 - 7 Ca 415/15

    Mitarbeiter wegen angeblicher Morddrohung fristlos gekündigt

    Gefährdet etwa der Arbeitnehmer durch sein Fehlverhalten die Sicherheit des Betriebes oder stört durch fortlaufende Tätlichkeiten, schwerste Beleidigungen etc. schwerwiegend die betriebliche Ordnung, so muss der Arbeitgeber unter Umständen äußerst schnell hinreichende Maßnahmen ergreifen, um ein weiteres derartiges Fehlverhalten, das eine Weiterbeschäftigung des betreffenden Arbeitnehmers unzumutbar macht, durch eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit diesem Arbeitnehmer zu unterbinden (vgl. BAG 21.1.1999 - 2 AZR 665/98 - zu II. 4. c] der Gründe m.w.N., BAGE 90, 367; LAG E. 22.12.2015 - 13 Sa 957/15 - Rn. 65, juris).
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