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   LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13   

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LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13 (https://dejure.org/2014,8573)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.02.2014 - 13 Sa 968/13 (https://dejure.org/2014,8573)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 13 Sa 968/13 (https://dejure.org/2014,8573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statische Verweisung auf bestehenden Tarifvertrag; Tarifvertrag bei Vertragsabschluss; Bezugnahmeklausel nach Wegfall der Tarifbindung; Auslegung als Gleichstellungsabreden; Unklarheitenregel bei Altverträgen und Neuverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157
    Statische Verweisung auf bestehenden Tarifvertrag

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13
    Diese Auslegung, die vielfach kritisiert wurde (vgl. z. B. Thüsing/Lambrich, RdA 2002, 193; Hanau, NZA 2005, 489; Oetker in Jacobs u. a., Tarifvertragsrecht, 2. Auflage 2013, Seite 198; Thüsing/Reufels, Tarifrecht, 211, Seite 505 ff., jeweils m. w. N.) wendet das Bundesarbeitsgericht aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin jedenfalls auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem 01. Januar 2002 vereinbart worden sind, dem Tag, an dem die Schuldrechtsreform in Kraft trat (BAG vom 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 -, BAGE 132, 261; BAG vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 -, BAGE 122, 74; BAG vom 14. September 2005 - 4 AZR 536/04 -, BAGE 116, 326).

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG vom 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 -, AP Nr. 76 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG vom 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 -, BAGE 132, 261; BAG vom 09. November 2005 - 5 AZR 128/05 -, NZA 2006, 202; BAG vom 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 -, zitiert nach juris; BGH vom 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 -, zitiert nach juris).

    Bei einer Änderung eines Altvertrags nach dem 01. Januar 2002 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für "Neu"- oder für "Altverträge" maßgebend sind, darauf an, ob die Klausel im Änderungsvertrag zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der hieran beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG vom 19. Oktober 2011, AP Nr. 93 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG vom 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - AP Nr. 75 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG vom 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 -, NZA 2010, 170).

    Eine solche Regelung soll die Annahme eines "Altvertrages" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes hindern (BAG vom 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 -, a. a. O.).

    Ob hierfür immer der pauschale Verweis auf den Altvertrag ausreicht, hat das BAG bislang offen gelassen (BAG vom 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 -, a. a. O.), auch wenn es, wie oben ausgeführt, die Formulierung "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag bleiben unberührt" schon als ausreichende Dokumentation der Aufnahme in den rechtsgeschäftlichen Willen der Arbeitsvertragsparteien angesehen hat.

    Eine bloße Veränderung in der Vergütungsgruppenzuordnung ließ das BAG demgegenüber ebenso wenig für einen Neuabschluss des Arbeitsvertrages ausreichen (BAG vom 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 -, a. a. O.), wie auf einzelne Arbeitsbedingungen bezogene Änderungen des Altvertrages (BAG vom 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 -, a. a. O.).

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge - Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13
    Für "Neuverträge" soll die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB anwendbar sein mit der Annahme, dass es sich bei der Bezugnahmeklausel um eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB handelt (BAG vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 224/10 -, zitiert nach juris; BAG vom 06. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 -, NZA 2012, 100 m. w. N.; BAG vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 -, AP Nr. 39 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifverträge).

    Es ist hier auf die anerkannten Auslegungsregeln, in erster Linie auf den Wortlaut zurückzugreifen (BAG vom 16. Mai 2012 - a. a. O.).

    Auf die Unklarheitenregel kann dabei regelmäßig nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung aller anerkannten Auslegungsmethoden "erhebliche Zweifel" an der richtigen Auslegung bestehen (BAG vom 16. Mai 2012, a. a. O.; BAG vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 880/07 -, zitiert nach juris; BAG vom 10. Dezember 2010 - 4AZR 1/08 -, AP Nr. 40 zu § 307 BGB).

    Selbst wenn von einer entfernten Möglichkeit ausgegangen werden könnte, ein anderes Auslegungsergebnis sei denkbar, genügt dies nicht zur Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG vom 16. Mai 2012, a. a. O.; BAG vom 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - DB 2010, 1998).

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13
    Sinn und Zweck einer solchen "kleinen dynamischen" Bezugnahmeklausel ist es, die fehlende oder dem - tarifgebundenen - Arbeitgeber nicht bekannte Gewerkschaftsmitgliedschaft des Arbeitnehmers auszugleichen und alle beschäftigten Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihre Tarifgebundenheit so zu stellen, als wären sie tarifgebunden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG seit 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 -, NZA 2002, 634 durchgehend bis BAG vom 19. Oktober 2011, - 4 AZR 811/09 -, AP Nr. 93 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Ob eine solche Abrede gewollt ist, ist anhand der konkreten Vertragsänderung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BAG vom 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 -, AP Nr. 93 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; kritisch dazu Löwisch/Rieble, TVG, 3. Auflage 2012, § 3 Randziffer 464 ff.).

    Eine bloße Veränderung in der Vergütungsgruppenzuordnung ließ das BAG demgegenüber ebenso wenig für einen Neuabschluss des Arbeitsvertrages ausreichen (BAG vom 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 -, a. a. O.), wie auf einzelne Arbeitsbedingungen bezogene Änderungen des Altvertrages (BAG vom 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 -, a. a. O.).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13
    Danach waren bei entsprechender Tarifgebundenheit des Arbeitgebers, die hier seinerzeit vorhanden war, Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge im Zweifel als sogenannte Gleichstellungsabreden auszulegen, so lange es keine innerhalb oder außerhalb der Vertragsurkunde liegenden Anhaltspunkte gab, die eine solche Annahme ausschließen (vgl. z. B. BAG vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 -, NZA 2006, 607; BAG vom 01. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 -, NZA 2005, 478; BAG vom 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 -, NZA 2003, 1207).

    Diese Auslegung, die vielfach kritisiert wurde (vgl. z. B. Thüsing/Lambrich, RdA 2002, 193; Hanau, NZA 2005, 489; Oetker in Jacobs u. a., Tarifvertragsrecht, 2. Auflage 2013, Seite 198; Thüsing/Reufels, Tarifrecht, 211, Seite 505 ff., jeweils m. w. N.) wendet das Bundesarbeitsgericht aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin jedenfalls auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem 01. Januar 2002 vereinbart worden sind, dem Tag, an dem die Schuldrechtsreform in Kraft trat (BAG vom 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 -, BAGE 132, 261; BAG vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 -, BAGE 122, 74; BAG vom 14. September 2005 - 4 AZR 536/04 -, BAGE 116, 326).

    Für "Neuverträge" soll die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB anwendbar sein mit der Annahme, dass es sich bei der Bezugnahmeklausel um eine allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB handelt (BAG vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 224/10 -, zitiert nach juris; BAG vom 06. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 -, NZA 2012, 100 m. w. N.; BAG vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 -, AP Nr. 39 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifverträge).

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG vom 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 -, AP Nr. 76 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG vom 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 -, BAGE 132, 261; BAG vom 09. November 2005 - 5 AZR 128/05 -, NZA 2006, 202; BAG vom 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 -, zitiert nach juris; BGH vom 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 -, zitiert nach juris).

    Diese Regelung gibt einen allgemeinen Rechtsgrundsatz wieder, der schon vor Inkrafttreten des Schuldrechtmodernisierungsgesetzes auch im Arbeitsrecht Geltung besaß (BAG vom 09. November 2005, a. a. O.; BAG vom 18. August 1998 - 1 AZR 598/97 -, NZA 1999, 659).

  • LAG Hessen, 22.10.2013 - 13 Sa 569/13

    Statische Verweisung auf einen Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13
    Die Unklarheitenregel beruht auf dem Gedanken, dass es Sache des Verwenders ist, sich klar und unmissverständlich auszudrücken (vgl. dazu auch Kammerurteil vom 22. Oktober 2013 - 13 Sa 569/13).

    Die dortige Anrechnungsklausel übertariflicher Vergütung bei Tariferhöhungen, bei Aufrücken in ein anderes Berufs- oder Tätigkeitsjahr oder bei Einstufung in eine höhere Beschäftigungsgruppe ist nämlich auch innerhalb des damals gültig gewesenen Tarifwerks denkbar und lässt nicht zwingend darauf schließen, dass die Parteien entgegen § 14 für das Gehalt doch eine dynamische Verweisung auf die jeweiligen Tarifverträge wollten (ebenso bereits Kammerurteil vom 22. Oktober 2013 - 13 Sa 569/13).

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 622/03

    Anspruch auf Tariflohnerhöhung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13
    Bei allen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern kann eine betriebliche Übung zur Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet nur angenommen werden, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG vom 09. Februar 2005 - 5 AZR 284/04 -, zitiert nach juris; BAG vom 03. November 2004 - 5 AZR 622/03 - und - 5 AZR 73/04 -, beide zitiert nach juris).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 284/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13
    Bei allen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern kann eine betriebliche Übung zur Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet nur angenommen werden, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG vom 09. Februar 2005 - 5 AZR 284/04 -, zitiert nach juris; BAG vom 03. November 2004 - 5 AZR 622/03 - und - 5 AZR 73/04 -, beide zitiert nach juris).
  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 73/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13
    Bei allen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern kann eine betriebliche Übung zur Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet nur angenommen werden, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG vom 09. Februar 2005 - 5 AZR 284/04 -, zitiert nach juris; BAG vom 03. November 2004 - 5 AZR 622/03 - und - 5 AZR 73/04 -, beide zitiert nach juris).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 18.02.2014 - 13 Sa 968/13
    Diese Auslegung, die vielfach kritisiert wurde (vgl. z. B. Thüsing/Lambrich, RdA 2002, 193; Hanau, NZA 2005, 489; Oetker in Jacobs u. a., Tarifvertragsrecht, 2. Auflage 2013, Seite 198; Thüsing/Reufels, Tarifrecht, 211, Seite 505 ff., jeweils m. w. N.) wendet das Bundesarbeitsgericht aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin jedenfalls auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem 01. Januar 2002 vereinbart worden sind, dem Tag, an dem die Schuldrechtsreform in Kraft trat (BAG vom 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 -, BAGE 132, 261; BAG vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 -, BAGE 122, 74; BAG vom 14. September 2005 - 4 AZR 536/04 -, BAGE 116, 326).
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08

    Ablösung transformierter Tarifregelungen

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97

    Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03

    Betriebliche Übung bei - irrtümlich fehlerhafter - Zahlung einer tariflichen

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 880/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 244/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eine

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Februar 2014 - 13 Sa 968/13 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
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