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   LG München I, 22.03.2013 - 13 T 20183/12   

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https://dejure.org/2013,10714
LG München I, 22.03.2013 - 13 T 20183/12 (https://dejure.org/2013,10714)
LG München I, Entscheidung vom 22.03.2013 - 13 T 20183/12 (https://dejure.org/2013,10714)
LG München I, Entscheidung vom 22. März 2013 - 13 T 20183/12 (https://dejure.org/2013,10714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des fliegenden Gerichtsstandes, auch wenn dieser der Ausnutzung des Rechtsprechungsgefälles dient / Zur Erstattung von Reisekosten bei auswärtigen Filesharing-Prozessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Reisekostenerstattung bei missbräuchlicher Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstandes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Erstattung von Reisekosten bei fliegendem Gerichtsstand

  • hagendorff.org (Kurzinformation)

    Keine Erstattung von Reisekosten bei mißbräuchlich ferner Wahl des Gerichtsstandes bei einer Filesharing-Klage

  • hagendorff.org (Kurzinformation)

    Filesharing: Reisekosten-Streit (LG München I) ist jetzt beim BGH anhängig

  • hagendorff.org (Kurzinformation)

    Werberecht und Web 2.0 : Wenn Anwälte sich mit fremden Federn schmücken…

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Abmahnanwalt stehen keine Reisekosten für Fahrt zum fliegendem Gerichtsstand zu

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG München, 10.07.2012 - 142 C 32827/11

    Filesharing - Keine Reisekostenerstattung für den Kläger, wenn er ohne besonderen

    Auszug aus LG München I, 22.03.2013 - 13 T 20183/12
    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 10.07.2012 (Az. 142 C 32827/11) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus LG München I, 22.03.2013 - 13 T 20183/12
    Dabei ist hier insbesondere zu berücksichtigen, dass Sinn der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung in § 32 ZPO ist, einen Gerichtsstand dort zu eröffnen, wo die sachliche Aufklärung und Beweiserhebung in der Regel am besten, sachlichsten und mit den geringsten Kosten erfolgen kann (BGH NJW 1977, 1590).
  • OLG Hamm, 15.05.1986 - 4 U 326/85

    Mißbrauch der Wahlmöglichkeiten zwischen den Gerichtsständen

    Auszug aus LG München I, 22.03.2013 - 13 T 20183/12
    So ist in der Rechtssprechung (s. OLG Hamm NJW 1987, 138) anerkannt, dass selbst die Wahl des Gerichtsstands nach § 35 ZPO allein aufgrund sachfremder Erwägungen mißbräuchlich oder treuwidrig sein kann.
  • OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des inländischen Prozessbevollmächtigen

    Auszug aus LG München I, 22.03.2013 - 13 T 20183/12
    Entgegen der Auffassung des OLG Köln (Beschluss vom 01.12.2008, Az. 17 W 211/08; s. auch Schneider, AGS 2008, 625) steht die Annahme eines freien Wahlrechts unter verschiedenen Gerichtsständen gemäß § 35 ZPO dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.
  • OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von durch eine Gerichtsstandswahl

    Auszug aus LG München I, 22.03.2013 - 13 T 20183/12
    Übt der Kläger das ihm zustehende Recht zur Wahl unter mehreren zuständigen Gerichten gemäß § 35 ZPO dahin aus, dass er nicht im eigenen Gerichtsstand klagt, sondern bei einem auswärtigem Gericht an einem dritten Ort, der auch nicht dem Gerichtsstand des Beklagten entspricht, dann sind die Reisekosten seines Prozessbevollmächtigten anlässlich der Terminswahrnehmung an dem auswärtigen Gerichtsort zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig und eshalb nicht erstattungsfähig gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 Satz 1 ZPO, weil der Kläger bei der Gerichtswahl seiner Pflicht zur kostengünstigen Prozessführung nicht nachgekommen ist (OLG Stuttgart, OLGR 2008, 768).
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