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   LG Kiel, 04.09.2013 - 13 T 124/11, 13 T 125/11, 13 T 202/11, 13 T 203/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48579
LG Kiel, 04.09.2013 - 13 T 124/11, 13 T 125/11, 13 T 202/11, 13 T 203/11 (https://dejure.org/2013,48579)
LG Kiel, Entscheidung vom 04.09.2013 - 13 T 124/11, 13 T 125/11, 13 T 202/11, 13 T 203/11 (https://dejure.org/2013,48579)
LG Kiel, Entscheidung vom 04. September 2013 - 13 T 124/11, 13 T 125/11, 13 T 202/11, 13 T 203/11 (https://dejure.org/2013,48579)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 879 BGB, § 325 ZPO, § 727 ZPO
    Zwangsverwaltung bei Nießbrauch: Erfordernis eines originären Duldungstitels gegen den Nießbraucher

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Gläubigers auf Anordnung des Beitritts zur Zwangsverwaltung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO §§ 325, 727
    Zwangsverwaltung bei Nießbrauch erfordert originären Dultungstitel

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsverwaltung bei Nießbrauch

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03

    Duldung der Zwangsvollstreckung durch den nachrangig eingetragenen Nießbraucher

    Auszug aus LG Kiel, 04.09.2013 - 13 T 124/11
    Die Kammer hat bereits in dem Beschwerdeverfahren 13 T 71/11 und 13 T 72/11 im Anschluss an BGH IXa ZB 45/03 vom 14. März 2003; IX ZR 119/06 = NJW 08, 1599; OLG Saarbrücken RPflG 93, 80 f; Wolfsteiner in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 1124 Rdnr. 21 die Auffassung vertreten, dass die, zumal unbeschränkte, Vollstreckung im Wege der Zwangsverwaltung eines Grundstücks, an welchem ein Nießbrauch besteht, einen gegen den Nießbraucher gerichteten, nicht nur umgeschriebenen Duldungstitel erfordert.

    Denn das Vorliegen des Erfordernisses eines Titels gegen den Nießbraucher besteht unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der Grundbucheintragungen insbesondere auch im Falle eines nachrangig eingetragenen Nießbrauchsrechts (BGH IXa ZB 45/03).

    Gemäß BGH IXa ZB 45/03 , Tz 11, erfordert eine solche Konstellation das Vorliegen eines Duldungstitels nicht allein gegen den Eigentümer , sondern auch gegen den Nießbraucher.

    Letztlich kann deswegen auch die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ohne Duldungstitel gegen den Nießbraucher nur deswegen angeordnet werden, weil sie dessen Nutzungsrecht nicht schmälert (vgl. Zöller-Stöber, ZPO, 29. Aufl. § 737 m.N. auf BGH NJW 2003, 2164, 2165 und Stöber, ZVG § 15 Rdnr. 26).

  • LG Kiel, 26.10.2010 - 13 T 127/10

    Beschwerdeverfahren gegen die Aufhebung einer Zwangsverwaltung: Erneute Anordnung

    Auszug aus LG Kiel, 04.09.2013 - 13 T 124/11
    Rechtsbehelfe hiergegen führten schließlich zur Aufhebung des Beitritts aus den Rechten Abt. III Nr. 1, 3 und 5 und zu der Beschwerdeentscheidung, dass über die Anordnung des Verfahrens aus dem Recht III Nr. 2 durch das Amtsgericht erneut zu entscheiden sei (Beschwerdeentscheidung 13 T 127/10 und 13 T 132/10).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 119/06

    Kollision der Pfändung von Mietforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung mit

    Auszug aus LG Kiel, 04.09.2013 - 13 T 124/11
    Die Kammer hat bereits in dem Beschwerdeverfahren 13 T 71/11 und 13 T 72/11 im Anschluss an BGH IXa ZB 45/03 vom 14. März 2003; IX ZR 119/06 = NJW 08, 1599; OLG Saarbrücken RPflG 93, 80 f; Wolfsteiner in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 1124 Rdnr. 21 die Auffassung vertreten, dass die, zumal unbeschränkte, Vollstreckung im Wege der Zwangsverwaltung eines Grundstücks, an welchem ein Nießbrauch besteht, einen gegen den Nießbraucher gerichteten, nicht nur umgeschriebenen Duldungstitel erfordert.
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