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   LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - 13 T 3666/07   

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https://dejure.org/2007,33073
LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - 13 T 3666/07 (https://dejure.org/2007,33073)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 03.09.2007 - 13 T 3666/07 (https://dejure.org/2007,33073)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 03. September 2007 - 13 T 3666/07 (https://dejure.org/2007,33073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung, wenn für ehrenamtlichen Betreuer ein Verhinderungsbetreuer tätig ist

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Aufwandsentschädigung bei Bestellung eines Verhinderungsbetreuers, Beschwerderecht der Betreuungsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 719
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Frankenthal, 04.10.2000 - 1 T 213/00
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - 13 T 3666/07
    Die Aufwandsentschädigung ist damit für jeden Betreuer anteilig für die Zeit seiner tatsächlichen Tätigkeit zu gewähren (so auch OLG Köln, BtPrax 2004, 77-78; LG Frankenthal, Beschluss vom 4.10.2000, Az.: 1 T 213/00; LG Münster, MDR 1996, 1262).
  • LG Kiel, 09.05.2006 - 13 T 22/06

    Insolvenzverfahren: Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung für einen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - 13 T 3666/07
    Auch für die Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers und eines ehrenamtlichen Verhinderungsbetreuers hat die Kammer bislang vertreten, daß die Aufwandspauschale gemäß § 1835a BGB für das Betreuungsjahr insgesamt nur einmal erstattet werden kann ( Landgericht Nürnberg - Fürth , Beschluss vom 28.12.2006, Az.: 13 T 19/06, 1, 3 T 20/0613 T 21/06, 13 T 22/06, 13 T 9605/06 ).
  • LG Münster, 02.07.1996 - 5 T 326/96
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - 13 T 3666/07
    Die Aufwandsentschädigung ist damit für jeden Betreuer anteilig für die Zeit seiner tatsächlichen Tätigkeit zu gewähren (so auch OLG Köln, BtPrax 2004, 77-78; LG Frankenthal, Beschluss vom 4.10.2000, Az.: 1 T 213/00; LG Münster, MDR 1996, 1262).
  • OLG Köln, 25.08.2003 - 16 Wx 168/03

    Anspruch auf pauschalen Aufwendungsersatz für den Zeitraum der Verhinderung des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - 13 T 3666/07
    Die Aufwandsentschädigung ist damit für jeden Betreuer anteilig für die Zeit seiner tatsächlichen Tätigkeit zu gewähren (so auch OLG Köln, BtPrax 2004, 77-78; LG Frankenthal, Beschluss vom 4.10.2000, Az.: 1 T 213/00; LG Münster, MDR 1996, 1262).
  • AG Brandenburg, 12.03.2020 - 31 C 107/19

    Vorsorgevollmacht - Aufwendungsersatzanspruch

    Für die Festsetzung der Aufwandspauschalen ist daher das Betreuungsjahr maßgeblich; an das Kalenderjahr wird hierfür nicht angeknüpft ( LG Nürnberg-Fürth , Beschluss vom 03.09.2007, Az.: 13 T 3666/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 719 f. ).

    Anerkannt ist zudem, dass diese Pauschale nach § 1835a BGB auch einem ehrenamtlichen Verhinderungs-Betreuer für den Zeitraum zusteht, zu dem der Haupt-Betreuer tatsächlich "verhindert" war (§ 1899 Abs. 4 BGB; LG Nürnberg-Fürth , Beschluss vom 03.09.2007, Az.: 13 T 3666/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 719 f. ).

    Die Aufwandsentschädigung ist damit für jeden Betreuer zumindest anteilig für die Zeit seiner tatsächlichen Tätigkeit zu gewähren ( OLG Köln , Beschluss vom 25.08.2003, Az.: 16 Wx 168/03, u.a. in: BtPrax 2004, Seiten 77 f.; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 14.02.2002, Az.: 20 W 426/01, u.a. in: FGPrax 2002, Seite 115; LG Nürnberg-Fürth , Beschluss vom 03.09.2007, Az.: 13 T 3666/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 719 f.; LG Nürnberg-Fürth , Beschluss vom 28.12.2006, Az.: 13 T 19/06, LG Mönchengladbach , Beschluss vom 08.08.2002, Az.: 5 T 121/02, u.a. in: FamRZ 2003, Seiten 559 f.; LG Frankenthal , Beschluss vom 4.10.2000, Az.: 1 T 213/00; LG Münster , Beschluss vom 02.07.1996, Az.: 5 T 326/96, u.a. in: FamRZ 1997, Seite 389 ).

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