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   VGH Hessen, 20.07.1989 - 13 TH 1981/89   

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https://dejure.org/1989,5495
VGH Hessen, 20.07.1989 - 13 TH 1981/89 (https://dejure.org/1989,5495)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.07.1989 - 13 TH 1981/89 (https://dejure.org/1989,5495)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juli 1989 - 13 TH 1981/89 (https://dejure.org/1989,5495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 2 S 1 AsylVfG, § 11 Abs 2 AsylVfG
    Abschiebungsandrohung- Bleiberecht des Ausländers aufgrund seines Gesundheitszustandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage; Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung; Voraussetzungen der Abschiebungsandrohung; Absehen von der Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei Gefährdung von Leib und Leben des Ausländers; ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.1989 - 13 TH 1981/89
    Überdies beansprucht in diesen F Fällen I en auch der bei ausländerrechtlichen Entscheidungen über die Ausweisung und Abschiebung allgemein zu beachtende Grundsatz der Menschenwürde als oberstes Prinzip unsere Rechtsordnung Beachtung (vgl . BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 -, BVerwGE 67, 184 WO).
  • VGH Hessen, 09.11.1989 - 12 TH 2801/88

    Asylverfahren: Abschiebungsandrohung - Aufenthalt aus asylverfahrensunabhängigen

    Ob ein weiterer Aufenthalt "ermöglicht wird" im Sinne von § 10 Abs. 1 oder § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylVfG, hat die Ausländerbehörde lediglich festzustellen, nicht aber im Ermessenswege zu entscheiden, nachdem ein Asylantrag im Verwaltungsverfahren erfolglos geblieben ist (VGH Baden-Württemberg, 10.05.1984 -- A 12 S 975/83 --, EZAR 221 Nr. 23 = VBlBW 1985, 105; a. A. VGH Baden-Württemberg, 29.06.1984 -- A 13 S 269/84 --, EZAR 221 Nr. 24 = VBlBW 1985, 107; a. A. jetzt wohl auch OVG Berlin, 02.08.1988 -- 3 S 33.88 -- EZAR 221 Nr. 33; a. A. wohl auch Bay.VGH, 15.05.1986 -- 24 B 84 C. 704 --, EZAR 221 Nr. 27; mißverständlich Hess. VGH, 20.07.1989 -- 13 TH 1981/89 -- betr.

    Über die Bleiberechte im Sinne der §§ 10 Abs. 1, 28 Abs. 1 AsylVfG hinaus hat die Ausländerbehörde allerdings -- erforderlichenfalls von Amts wegen -- festzustellen, ob Abschiebungshindernisse nach § 14 Abs. 1 AuslG (vgl. z.B. Hess. VGH, 23.06.1988 -- 12 TH 4075/87 --, EZAR 134 Nr. 4; Hess. VGH, 30.05.1989 -- 12 TH 4051/88 --, EZAR 225 Nr. 5; Hess. VGH, 30.09.1989 -- 12 TH 4051/88 --; mißverständlich in der Einordnung eines Abschiebungshindernisses unter § 10 Abs. 1 AsylVfG: Hess. VGH, 20.07.1989 -- 13 TH 1981/89 --) oder nach anderen Vorschriften (vgl. z.B. BVerwG, 03.11.1987 -- 9 C 254.86 --, BVerwGE 78, 243 = EZAR 221 Nr. 29) vorliegen und zu beachten sind.

  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86

    Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde

    Zwar ist bei Erlaß einer Abschiebungsandrohung (ebenfalls) zu prüfen, ob dem Ausländer im Falle der Abschiebung politische Verfolgung und/oder menschenrechtswidrige Behandlung drohen (vgl. BVerwG, 03.11.1987 -- 9 C 254.86 --, BVerwGE 78, 243 = EZAR 221 Nr. 29; Hess. VGH, 16.12.1987 -- 12 TE 1991/87 -- u. 20.07.1989 -- 13 TH 1981/89 --; ferner Kanein/Renner, a.a.O., § 13 AuslG, Rdnr. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2014 - L 2 AS 1119/14

    Gewährung vorläufiger Regelleistungen einschließlich eines Mehrbedarfs bei

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass auch die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden umfassenden staatlichen Schutzpflichten und der allgemein zu beachtende Grundsatz der Menschenwürde als oberstes Prinzip der Rechtsordnung es gebieten, von der Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen abzusehen, wenn diese das Leben und die körperliche Unversehrtheit des betreffenden Ausländers gefährden (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.07.1989 - 13 TH 1981/89, juris RdNr. 7).
  • VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 UE 2608/91

    Präklusion - Bezeichnung eines Zielstaates in der Abschiebungsandrohung; Duldung

    Auch der erkennende Senat hat in anderem Zusammenhang grundsätzlich entschieden, daß die Ausländerbehörde verpflichtet ist, von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen, wenn diese das Leben oder die körperliche Unversehrtheit des betreffenden Ausländers gefährden könnten; dies folge zum einen aus der umfassenden staatlichen Schutzverpflichtung nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, zum anderen auch aus dem Grundsatz der Menschenwürde, der als oberstes Prinzip unserer Rechtsordnung bei ausländerrechtlichen Entscheidung über Ausweisung und Abschiebung allgemein zu beachten sei (Beschluß vom 20. Juli 1989 - 13 TH 1981/89 -, InfAuslR 1989, 323, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 -, BVerwGE 67, 184, 194 = InfAuslR 1983, 228).
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