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   LAG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - 13 Ta 1100/13   

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https://dejure.org/2013,19355
LAG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - 13 Ta 1100/13 (https://dejure.org/2013,19355)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.07.2013 - 13 Ta 1100/13 (https://dejure.org/2013,19355)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 13 Ta 1100/13 (https://dejure.org/2013,19355)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 137 ZPO auf die Durchführung eines Güteverfahrens; Voraussetzungen für ein "Nichtverhandeln" i.S.v. § 333 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Versäumnisurteils und antragswidrige Anberaumung eines Kammertermins bei unterlassener Stellung von Sachanträgen im arbeitsgerichtlichen Gütetermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 12 Ta 1606/08

    Nichtverhandeln beider im Termin erschienener Parteien

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - 13 Ta 1100/13
    5 a) Nach allgemeiner Meinung ( vgl. nur LAG Berlin-Brandenburg 10.09.2008 - 12 Ta 1606/08 - LAGE § 54 ArbGG 1979 Nr. 8; Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl. 2009, § 54 Rz. 37 mwN ) findet § 137 ZPO auf das Güteverfahren keine Anwendung, die Anträge können allenfalls protokolliert werden, um in der streitigen Verhandlung darauf Bezug zu nehmen, der Klägervertreter musste daher keinen Antrag stellen.
  • OLG Hamm, 14.02.1991 - 6 W 43/90
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - 13 Ta 1100/13
    Sie richtet sich nicht gegen die Terminierung als solche, sondern die einem Beschluss, mit dem der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils zurückgewiesen wird, gleichbedeutende antragswidrige Anberaumung eines Kammertermins durch Beschluss ( vgl. dazu für den Fall der antragswidrigen Vertagungsentscheidung OLG Hamm NJW-RR 1991, 703; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 336 Rz. 1 ).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - 13 Ta 1100/13
    6 b) Als ein "Nichtverhandeln" im Sinne von § 333 ZPO ist nur die völlige Verweigerung der Einlassung zur Sache zu sehen ( BAG 23.01.2007 - 9 AZR 492/06 - EzA Art. 33 GG Nr. 30 Rz. 24 mwN aus der Rechtsprechung des BAG und des BGH; LAG Berlin-Brandenburg, a.a.O., zu II 2.1 der Gründe ).
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