Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Ta 213/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Reisekostenentschädigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Reisekostenentschädigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Reisekostenentschädigung und Prozesskostenhilfe; Notwendigkeit der Reise zur Wahrnehmung der Rechte; Beschwerdemöglichkeit bei richterlicher Entscheidung
- LAG Düsseldorf
§ 127 ZPO
Reisekostenentschädigung - ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114
Reisekostenentschädigung und Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der Reise zur Wahrnehmung der Rechte - Beschwerdemöglichkeit bei richterlicher Entscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 26.02.2013 - 11 Ca 983/13
- LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Ta 213/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2010 - 8 Ta 25/10
Antrag auf Reisekostenentschädigung nach vorheriger Ablehnung eines PKH-Gesuchs
Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Ta 213/13
Die Gewährung von Reiseentschädigung setzt voraus, dass im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Anreise zum Termin auch bei einer bemittelten Partei zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechts als notwendig zu erachten wäre (Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz vom 15.02.2010 - 8 Ta 25/10 - juris; VGH Baden-Württemberg 29.09.2009 - 1 S 1682/09 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen 28.10.2011 - 12 E 587/11 - juris).Die Gewährung einer Reiseentschädigung kann daher auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben nur erfolgen, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Anreise zum Termin auch bei einer bemittelten Partei zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechte als notwendig zu erachten wäre (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 15.02.2010 - 8 Ta 25/10 - juris; VGH Baden-Württemberg 29.09.2009 - 1 S 1682/09 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen 28.10.2011 - 12 E 587/11 - juris).
Das sich insofern ergebende Ermessen ist entsprechend den unter b) ausgeführten Grundsätzen auszuüben: Die Anordnung einer Reisekostenentschädigung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift kommt nach vorheriger Ablehnung der PKH-Bewilligung allenfalls dann in Betracht, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Anreise zum Termin auch bei einer bemittelten Partei zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechte als notwendig zu erachten wäre (LAG Rheinland-Pfalz 15.02.2010 - 8 Ta 25/10 - juris; VGH Baden-Württemberg 29.09.2009 - 1 S 1682/09 - juris mwN.).
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 1 S 1682/09
Reisekostenentschädigung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung auf der …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Ta 213/13
Die Gewährung von Reiseentschädigung setzt voraus, dass im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Anreise zum Termin auch bei einer bemittelten Partei zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechts als notwendig zu erachten wäre (Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz vom 15.02.2010 - 8 Ta 25/10 - juris; VGH Baden-Württemberg 29.09.2009 - 1 S 1682/09 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen 28.10.2011 - 12 E 587/11 - juris).Die Gewährung einer Reiseentschädigung kann daher auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben nur erfolgen, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Anreise zum Termin auch bei einer bemittelten Partei zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechte als notwendig zu erachten wäre (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 15.02.2010 - 8 Ta 25/10 - juris; VGH Baden-Württemberg 29.09.2009 - 1 S 1682/09 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen 28.10.2011 - 12 E 587/11 - juris).
Das sich insofern ergebende Ermessen ist entsprechend den unter b) ausgeführten Grundsätzen auszuüben: Die Anordnung einer Reisekostenentschädigung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift kommt nach vorheriger Ablehnung der PKH-Bewilligung allenfalls dann in Betracht, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Anreise zum Termin auch bei einer bemittelten Partei zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechte als notwendig zu erachten wäre (LAG Rheinland-Pfalz 15.02.2010 - 8 Ta 25/10 - juris; VGH Baden-Württemberg 29.09.2009 - 1 S 1682/09 - juris mwN.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 12 E 587/11
Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen; Unfähigkeit zum …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Ta 213/13
Die Gewährung von Reiseentschädigung setzt voraus, dass im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Anreise zum Termin auch bei einer bemittelten Partei zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechts als notwendig zu erachten wäre (Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz vom 15.02.2010 - 8 Ta 25/10 - juris; VGH Baden-Württemberg 29.09.2009 - 1 S 1682/09 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen 28.10.2011 - 12 E 587/11 - juris).Die Gewährung einer Reiseentschädigung kann daher auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben nur erfolgen, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Anreise zum Termin auch bei einer bemittelten Partei zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechte als notwendig zu erachten wäre (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 15.02.2010 - 8 Ta 25/10 - juris; VGH Baden-Württemberg 29.09.2009 - 1 S 1682/09 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen 28.10.2011 - 12 E 587/11 - juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2006 - 1 O 169/06
Gewährung von Reisekosten zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Ta 213/13
Anderes folgt auch nicht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (13.09.2006 - 1 O 169/06 -, juris), wonach es sich bei einer Entscheidung über eine Reiseentschädigung auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Vorschriften über die Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte (in Nordrhein-Westfalen AV vom 26.05.2006 (5670 - Z. 14) - JMBl. NRW S. 145 - in der Fassung vom 01.09.2009) um eine nicht beschwerdefähige Tätigkeit der Gerichtsverwaltung handelt.b) Anderes folgt auch nicht bei Berücksichtigung der von der erkennenden Beschwerdekammer im Hinweis vom 06.05.2013 wiedergegebenen Auffassung insbesondere des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa BayVGH 07.03.2006 - 25 ZB 05.31119 - NJW 2006, 2204; siehe auch OVG Sachsen-Anhalt 13.09.2006 - 1 O 169/06 -, juris RN 2).
- BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 120/11
Berufsbildung - Schadensersatz wegen verspäteter Erteilung eines Zeugnisses über …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Ta 213/13
Der Arbeitgeber gerät mit seiner Pflicht zur Erteilung eines Zeugnisses nach § 630 BGB erst in Verzug iSd. § 286 Abs. 1 BGB, wenn der Arbeitnehmer sein Wahlrecht ausgeübt und - bei Nichterteilung des Zeugnisses - dessen Erteilung gegenüber dem Schuldner iSv. § 286 Abs. 1 Satz 2 BGB angemahnt hat, sofern eine Mahnung nicht gemäß § 286 Abs. 2 BGB ausnahmsweise entbehrlich ist (zuletzt BAG 12.02.2013 - 3 AZR 120/11 - DB 2013, 1307 RN 16 mwN). - VGH Bayern, 07.03.2006 - 25 ZB 05.31119
Berufungszulassungsantrag, rechtliches Gehör, Verfahrensmangel, …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Ta 213/13
b) Anderes folgt auch nicht bei Berücksichtigung der von der erkennenden Beschwerdekammer im Hinweis vom 06.05.2013 wiedergegebenen Auffassung insbesondere des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa BayVGH 07.03.2006 - 25 ZB 05.31119 - NJW 2006, 2204; siehe auch OVG Sachsen-Anhalt 13.09.2006 - 1 O 169/06 -, juris RN 2). - BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03
Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Ta 213/13
Für eine Anwendung der genannten Vorschriften bei der richterlichen Entscheidung über die Gewährung von Reiseentschädigungen könnte allerdings sprechen, dass es sich bei Prozesskostenhilfeleistungen in der Sache um ein nicht streitiges, seinem Charakter nach der staatlichen Daseinsfürsorge zuzurechnendes Antragsverfahren handelt, in dem sich als Beteiligte nur der Antragsteller und das Gericht als Bewilligungsstelle gegenüberstehen (vgl. nur BGH 03.03.2004 - IV ZB 43/03 - NJW 2004, 1805 RN 11 mwN).
- LAG Baden-Württemberg, 10.06.2014 - 5 Ta 70/14
Reisekostenentschädigung - Gütetermin
Die Entscheidung des zuständigen Gerichts über ein Gesuch der Partei auf Reiseentschädigung stellt keine Tätigkeit der Justizverwaltung, sondern einen Akt der Rechtsprechung dar, gegen den die sofortige Beschwerde gemäß § 127 ZPO analog gegeben ist (vgl. LAG Düsseldorf 19. August 2013 - 13 Ta 213/13 - Juris).a) Die vom LAG Düsseldorf 19. August 2013 - 13 Ta 213/13 - Juris geäußerten Bedenken gegen die Anwendbarkeit dieser Vorschriften durch den Richter, wonach die rechtsprechende Gewalt grundsätzlich nur an Gesetz und Recht gebunden sei, nicht jedoch an von der vollziehenden Gewalt erlassene Verwaltungsvorschriften, werden nicht geteilt.
aa) In objektiver Hinsicht ist aus der Ausgestaltung der I 1 Satz 1 VwV Reiseentschädigung als "Kann"-Bestimmung zu folgern, dass das sich insofern ergebende Ermessen wie folgt auszuüben ist: Die Anordnung einer Reisekostenentschädigung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung auf der Grundlage der VwV Reiseentschädigung kommt außerhalb einer gewährten PKH-Bewilligung nur dann in Betracht, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Anreise zum Termin auch bei einer bemittelten Partei zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechte als notwendig zu erachten wäre (vgl. LAG Düsseldorf 19. August 2013 - 13 Ta 213/13 - LAG Rheinland-Pfalz 15. Februar 2010 - 8 Ta 25/10 - VGH Baden-Württemberg 29. September 2009 - 1 Sa 1682/09 - OVG Nordrhein-Westfalen 28. Oktober 2011 - 12 E 587/11 - jeweils Juris).
- LAG Köln, 19.10.2016 - 9 Ta 213/16
Anspruch einer mittellosen Partei auf Bewilligung von Reisekosten zur Wahrnehmung …
Bei der Entscheidung über die Bewilligung von Reisekosten an mittellose Parteien handelt es sich nach zutreffender Ansicht nicht um eine Tätigkeit der Justizverwaltung, sondern um einen Akt der Rechtsprechung (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. März 1975 - IV ARZ (VZ) 29/74 -, BGHZ 64, 139-144, Rn. 5), gegen den die Beschwerde gemäß § 127 ZPO gegeben ist (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 2013- 13 Ta 213/13 -, Rn. 7, juris; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg…, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 Ta 70/14 -, Rn. 5, juris). - LAG Nürnberg, 25.07.2014 - 4 Ta 43/14
Reisekostenvorschuss - rechtliches Gehör
In einem Verfahren, in dem eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, kann es das Grundrecht auf rechtliches Gehör im Hinblick auf das Gebot effektiven und gleichen Rechtsschutzes sowie des Sozialstaatprinzips (Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 1 GG) gebieten, auch der unbemittelten Partei effektiv zu ermöglichen, den eigenen Standpunkt in der mündlichen Verhandlung vor Gericht zu vertreten, ohne dass dies von einer vorherigen Prüfung der Erfolgsaussichten abhängig gemacht wird (vgl. BayVGH v. 07.03.2006 - 25 ZB 05.311119 - NJW 2006, 2204; LAG Düsseldorf v. 19.08.2013 - 13 Ta 213/13 - in Juris).