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   LAG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 13 Ta 27/13   

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https://dejure.org/2013,52951
LAG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 13 Ta 27/13 (https://dejure.org/2013,52951)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.2013 - 13 Ta 27/13 (https://dejure.org/2013,52951)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 13 Ta 27/13 (https://dejure.org/2013,52951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Antrag auf Protokollberichtigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Beschwerde gegen Ablehnung der Protokollberichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Beschwerde gegen Ablehnung der Protokollberichtigung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 164 ; ZPO § 587 Abs. 1
    Unzulässige Beschwerde gegen Ablehnung der Protokollberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Antrag auf Protokollberichtigung - und die Beschwerde gegen seine Ablehnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 30.04.2007 - 15 W 38/07

    Protokollberichtigung: Zulässigkeit einer inhaltlichen Protokollberichtigung im

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 13 Ta 27/13
    Erkennt das Beschwerdegericht eine Eilbedürftigkeit oder Dringlichkeit an, so wird es ausnahmsweise über die Beschwerde entscheiden dürfen, ohne die Sache zum Abhilfeverfahren an das Ausgangsgericht zurückgeben zu müssen (vgl. OLG Frankfurt 30 April 2007 - 15 W 38/07 - NJW-RR 2007, 1142 ff, m.w.N.).

    a) Eine sofortige Beschwerde ist unstatthaft, wenn ein Antrag auf Protokollberichtigung abgelehnt wird, weil nach Überzeugung des zuständigen Richters oder des zuständigen Protokollführers keine Unrichtigkeit des Protokolls vorliegt (LAG Hamm 22. Februar 2011 - 1 Ta 99/11 - juris; OLG Frankfurt 30. April 2007 - 15 W 38/07 - NJW-RR 2007, 1142 ff.; Zöller-Stöber, ZPO, 28. Auflage 2010, § 164 Rn. 11; Hk-ZPO/Wöstmann, 5. Auflage 2013, § 164 Rn. 5; Münchener Kommentar zur ZPO, Wagner, 4. Auflage 2013, § 164 Rn. 12; Musielak-Stadler, ZPO 10. Auflage 2013, § 164 Rn. 8).

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 13 Ta 27/13
    So heißt es in der amtlichen Begründung der Bundesregierung zu § 164 ZPO (BT-Drucks. 7/2729, S. 63), dass eine Anfechtungsmöglichkeit der Protokollberichtigung nicht vorgesehen sei, weil das übergeordnete Gericht, da es nicht an der Sitzung teilgenommen habe, zu einer Überprüfung des Protokolls nicht geeignet erscheine (vgl. BGH 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03 - NJW-RR 2005, 214 f.).
  • LAG Hamm, 22.02.2011 - 1 Ta 99/11
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 13 Ta 27/13
    a) Eine sofortige Beschwerde ist unstatthaft, wenn ein Antrag auf Protokollberichtigung abgelehnt wird, weil nach Überzeugung des zuständigen Richters oder des zuständigen Protokollführers keine Unrichtigkeit des Protokolls vorliegt (LAG Hamm 22. Februar 2011 - 1 Ta 99/11 - juris; OLG Frankfurt 30. April 2007 - 15 W 38/07 - NJW-RR 2007, 1142 ff.; Zöller-Stöber, ZPO, 28. Auflage 2010, § 164 Rn. 11; Hk-ZPO/Wöstmann, 5. Auflage 2013, § 164 Rn. 5; Münchener Kommentar zur ZPO, Wagner, 4. Auflage 2013, § 164 Rn. 12; Musielak-Stadler, ZPO 10. Auflage 2013, § 164 Rn. 8).
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