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   LAG Hessen, 14.01.2013 - 13 Ta 383/12   

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https://dejure.org/2013,3932
LAG Hessen, 14.01.2013 - 13 Ta 383/12 (https://dejure.org/2013,3932)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.01.2013 - 13 Ta 383/12 (https://dejure.org/2013,3932)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 13 Ta 383/12 (https://dejure.org/2013,3932)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 117 Abs 2 ZPO, § 118 Abs 2 S 4 ZPO, § 571 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verspätet eingereichte Unterlagen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen; Prozesskostenhilfe

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Nachträgliche Vorlage von PKH-Unterlagen in der Beschwerdeinstanz

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Nachträgliche Vorlage von PKH-Unterlagen in der Beschwerdeinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 118 Abs. 2 S. 4; ZPO § 571
    Prozesskostenhilfe; Verspätet eingereichte Unterlagen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2012 - 6 Ta 28/12

    Prozesskostenhilfe, Versagung, sofortige Beschwerde, Erklärung über die

    Auszug aus LAG Hessen, 14.01.2013 - 13 Ta 383/12
    (Anschluss an LAG Schlesswig-Holstein vom 2. Februar 2012 - 6 Ta 28/12 -, zitiert nach juris).

    Soweit dem Antragsteller nach Ende der Instanz vom Ausgangsgericht eine solche gerichtliche Nachfrist gesetzt worden ist, muss diese Nachfrist - anders als eine vor dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist - jedoch zwingend eingehalten werden (BAG 03.Dezember 2003 a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein vom 2. Februar 2012 - 6 Ta 28/12 -, zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein 21.10.2009 - 6 Ta 160/09 -, zitiert nach Juris).

    Das führt zum Verlust ihres Anspruchs auf Prozesskostenhilfebewilligung und Rechtsanwaltsbeiordnung (LAG Schleswig-Holstein vom 2. Februar 2012 - 6 Ta 28/12 -, zitiert nach Juris).

    Jedoch enthält § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO eine spezielle gesetzliche Regelung, die der allgemeinen Bestimmung des § 571 ZPO vorgeht (BAG 03.12.2003 a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein vom 2. Februar 2012 - 6 Ta 28/12 -, zitiert nach Juris.).

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hessen, 14.01.2013 - 13 Ta 383/12
    Der vollständige Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruck und allen Unterlagen grundsätzlich bereits vor dem Abschluss der Instanz oder des Verfahrens beim zuständigen Gericht vorliegen, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO (BAG 03.Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, MDR 2004, 415).

    Soweit dem Antragsteller nach Ende der Instanz vom Ausgangsgericht eine solche gerichtliche Nachfrist gesetzt worden ist, muss diese Nachfrist - anders als eine vor dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist - jedoch zwingend eingehalten werden (BAG 03.Dezember 2003 a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein vom 2. Februar 2012 - 6 Ta 28/12 -, zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein 21.10.2009 - 6 Ta 160/09 -, zitiert nach Juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.12.2009 - 6 Ta 160/09

    Zwangsvollstreckung, Vergleich, Arbeitspapiere, Herausgabe, Zwangshaft,

    Auszug aus LAG Hessen, 14.01.2013 - 13 Ta 383/12
    Soweit dem Antragsteller nach Ende der Instanz vom Ausgangsgericht eine solche gerichtliche Nachfrist gesetzt worden ist, muss diese Nachfrist - anders als eine vor dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist - jedoch zwingend eingehalten werden (BAG 03.Dezember 2003 a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein vom 2. Februar 2012 - 6 Ta 28/12 -, zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein 21.10.2009 - 6 Ta 160/09 -, zitiert nach Juris).
  • LAG Hamm, 01.07.2015 - 14 Ta 6/15

    Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren der sofortigen Beschwerde wegen

    Dann könne in ihrer Einreichung ggf. ein neuer Antrag zu sehen sein ( vgl. BAG, 3. Dezember 2003, 2 AZB 19/03, MDR 2004, 415; ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 20. Februar 2007, 6 Ta 324/07, juris, Rn. 4; LAG Hamm, 4. August 2005, 4 Ta 434/05, juris, Rn. 7; 30. Januar 2006, 4 Ta 830/05, juris, Rn. 18; 2. November 2009, 14 Ta 109/09, juris, Rn. 2; 17. Juni 2013, 14 Ta 77/13, juris, Rn. 16; LAG Hessen, 14. Januar 2013, 13 Ta 383/12, juris Rn. 14; LAG Nürnberg, 14. April 2003, 6 Ta 134/02, MDR 2003, 1022 ; LAG Schleswig-Holstein, 2. Februar 2012, 6 Ta 28/12, juris, Rn. 16; 22. Januar 2015, 5 Ta 198/14, juris, Rn. 8) .
  • LAG Hessen, 26.05.2020 - 14 Ta 26/20

    1. Erhält der Prozesskostenhilfe begehrende Antragsteller Krankengeld, das

    aus ihrer Sicht notwendigen Prozesshandlungen schon vor der ordnungsmäßigen Beantragung der Prozesskostenhilfe vorgenommen, so hängen diese Prozesshandlungen nicht mehr davon ab, dass die Partei zuvor die entsprechenden Kosten aufbringt, sondern es geht dann nur noch darum, einem Prozessbevollmächtigten durch nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe - hier nach Ende der Instanz - einen Zahlungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen ( LAG Hessen 14.01.2013 - 13 Ta 383/12 - Juris) .

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz kann bei einem rechtzeitig eingereichten Prozesskostenhilfeantrag mit unvollständigen Angaben und Unterlagen allerdings ausnahmsweise dann erfolgen, wenn das Ausgangsgericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hat (BAG 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415; LAG Hessen 14.01.2013 - 13 Ta 383/12 - Juris) .

    Wurde dem Antragsteller nach Instanzende eine gerichtliche Nachfrist gesetzt, muss diese Nachfrist - anders als eine vor dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist - jedoch zwingend eingehalten werden (BAG 3. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415; LAG Baden-Württemberg 27. Februar 2017 - 14 Ta 18/16 - Juris; LAG Hessen 14.01.2013 - 13 Ta 383/12 - Juris; LAG Schleswig Holstein 2.Februar 2012 - 6 Ta 28/12 - Juris) .

  • LAG Köln, 10.12.2013 - 4 Ta 326/13

    Ablehnung Prozesskostenhilfe

    Es widerspricht auch der Rechtsprechung des hessischen Landesarbeitsgerichts (Beschluss vom 14.01.2013 - 13 Ta 383/12), das sich dort ausdrücklich der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.12.2013(2 AZB 19/03) anschließt.
  • LAG Hessen, 24.07.2020 - 18 Ta 220/20

    Ablehnung nachgereichter Unterlagen im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren

    ( Hess. LAG Beschluss vom 14.01.2013 - 13 Ta 383/12 - juris, Rz. 14 ).
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