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LAG Baden-Württemberg, 03.08.1987 - 13 Ta 6/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhängung eines Ordnungsgeldes; Erscheinen einer Partei; Zweckvereitelung; Säumnisfolgen; Ordnungsmaßnahmen; Ungehorsamkeitsstrafe; Ermessen des Gerichts
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 16.12.1986 - 4 Ca 229/86
- LAG Baden-Württemberg, 03.08.1987 - 13 Ta 6/87
Papierfundstellen
- NZA 1987, 827 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamm, 28.12.2017 - 4 Ta 88/17
Ordnungsgeld; Gütetermin; Geschäftsführer; Sachverhaltsaufklärung
Auch der Vergleich mit § 51 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, wo für die Ablehnung der Zulassung des Prozessbevollmächtigten - anders als nach § 51 Abs. 1 ArbGG - die Vereitelung des Zwecks der Anordnung tatbestandliche Voraussetzung ist, macht deutlich, dass es jedenfalls für den Gütetermin nicht auf eine Verzögerung des Prozesses ankommen kann (so auch LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 03.03.2014 a.a.O.; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.1987 - 13 Ta 6/87 = NZA 1987, 827 (LS);… ErfKomm/Koch a.a.O.;… Schwab/Weth/Korinth, ArbGG, 4. Aufl. 2015, Rn. 25;… Germelmann, ArbGG, 8. Aufl. 2013, § 51 Rn. 22). - BFH, 17.09.2012 - V B 77/12
Ordnungsgeld nach Klagerücknahme
Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes verliert dagegen ihre Berechtigung, wenn sich das Ausbleiben des Beteiligten oder seines gesetzlichen Vertreters nicht verfahrensverzögernd ausgewirkt hat (vgl. Leipold in Stein/Jonas, Zivilprozessordnung, 21. Aufl., § 141 Rz 35a), weil der Prozess im Laufe der mündlichen Verhandlung --wie im Streitfall-- durch Klagerücknahme beendet wurde (vgl. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 1987 13 Ta 6/87, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 1987, 827). - LSG Sachsen, 28.04.1999 - L 1 B 38/97
Entlastung einer Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt des "Büroversehens" ; …
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