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   LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 13 TaBV 1/14   

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LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 13 TaBV 1/14 (https://dejure.org/2014,19904)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.05.2014 - 13 TaBV 1/14 (https://dejure.org/2014,19904)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 13 TaBV 1/14 (https://dejure.org/2014,19904)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Arbeitnehmers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung eines Arbeitnehmers bei unerheblichen Einwendungen des Betriebsrats zur Zweckmäßigkeit der unternehmerischen Entscheidung; Beschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses zu Fragen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung eines Arbeitnehmers bei unerheblichen Einwendungen des Betriebsrats zur Zweckmäßigkeit der unternehmerischen Entscheidung; Unzulässige Beschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses zu ...

  • rechtsportal.de

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung eines Arbeitnehmers bei unerheblichen Einwendungen des Betriebsrats zur Zweckmäßigkeit der unternehmerischen Entscheidung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versetzung eines Arbeitnehmers - und die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 542
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 13 TaBV 1/14
    Der Betriebsrat kann nicht über einen auf diese Vorschrift gestützten Widerspruch nach § 99 Abs. 3 BetrVG erzwingen, dass die unternehmerische Entscheidung rückgängig gemacht wird (vgl. BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - Rn. 52, NZA 1994, 187; BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 47, NZA 2007, 1456; BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 47, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 51).

    Da es vom Arbeitsgericht im erstinstanzlichen Beschluss thematisiert wurde, ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es für die Frage eines Zustimmungsverweigerungsgrundes nach § 99 Abs. 2 BetrVG für den Betriebsrat insbesondere nicht darauf ankommt, ob die personelle Einzelmaßnahme gegenüber dem betreffenden Arbeitnehmer individualrechtlich zulässig ist, beispielsweise ob die Versetzung von der Arbeitgeberin kraft ihres Direktionsrechts durchgeführt werden kann (vgl. BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - Rn. 45 ff, NZA 1994, 187 ff.).

  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11

    Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 13 TaBV 1/14
    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber beabsichtigten personellen Einzelmaßnahme hat und er daher der Zustimmung des Betriebsrats dafür bedarf (vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 18 m.w.N.).

    Der Betriebsrat kann nicht über einen auf diese Vorschrift gestützten Widerspruch nach § 99 Abs. 3 BetrVG erzwingen, dass die unternehmerische Entscheidung rückgängig gemacht wird (vgl. BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - Rn. 52, NZA 1994, 187; BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 47, NZA 2007, 1456; BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 47, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 51).

  • BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97

    Belehrungspflicht des Steuerberaters über die Frist zur Anfechtung eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 13 TaBV 1/14
    Andernfalls kann die Beschwerdebegründung ihren Zweck, eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs herbeizuführen (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 26. Auflage § 520 Rn. 20), Beschwerdegericht und Gegner darüber zu unterrichten, wie der Beschwerdeführer den Fall beurteilt wissen will, und sie in die Lage zu versetzen, sich auf die Rechtsmittelangriffe erschöpfend vorzubereiten (vgl. BGH 11. Mai 1999 - IX ZR 298/97 - NJW 1999, 2435, zu I 1 der Gründe m.w.N.), nicht erfüllen.
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 13 TaBV 1/14
    Hat das Gericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung die angegriffene Entscheidung nicht trägt; andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171, zu I der Gründe).
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 526/07

    Unzureichende Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 13 TaBV 1/14
    Soweit die Beschwerde auch die Zurückweisung des Antrags auf Feststellung der dringenden Erforderlichkeit der vorläufigen Durchführung der Versetzung nach § 100 BetrVG betrifft, ist sie mangels hinreichender Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen erster Instanz unzulässig (vgl. hierzu insbesondere BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - BAGE 113, 121 ff., unter I.1. der Entscheidungsgründe und BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 526/07 - NZA 2008, 1429 f., unter I.3.a) der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 13 TaBV 1/14
    Sie muss klar und konkret erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher und rechtlicher Art und aus welchen Gründen der Beschwerdeführer den angefochtenen Beschluss für unrichtig hält (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 32, zu II 1 a der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 13 TaBV 1/14
    Der Betriebsrat kann nicht über einen auf diese Vorschrift gestützten Widerspruch nach § 99 Abs. 3 BetrVG erzwingen, dass die unternehmerische Entscheidung rückgängig gemacht wird (vgl. BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - Rn. 52, NZA 1994, 187; BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 47, NZA 2007, 1456; BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 47, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 51).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 13 TaBV 1/14
    Soweit die Beschwerde auch die Zurückweisung des Antrags auf Feststellung der dringenden Erforderlichkeit der vorläufigen Durchführung der Versetzung nach § 100 BetrVG betrifft, ist sie mangels hinreichender Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen erster Instanz unzulässig (vgl. hierzu insbesondere BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - BAGE 113, 121 ff., unter I.1. der Entscheidungsgründe und BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 526/07 - NZA 2008, 1429 f., unter I.3.a) der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 13 TaBV 1/14
    Erforderlich ist eine klare Darlegung der Gründe, aus denen der angefochtene Beschluss rechtsfehlerhaft sein soll; bei verschiedenen Streitgegenständen gilt dies für jeden von ihnen gesondert (vgl. BAG 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 108 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 4, zu B I der Gründe m.w.N).
  • ArbG Krefeld, 31.01.2019 - 1 BV 26/18

    Versetzung, Zustimmungsverweigerung, Nachteil, Versetzungsklausel

    a) Die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen anderen Ort, den er aufgrund eines längeren Anfahrtsweges schlechter erreichen kann, stellt einen Nachteil im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dar (vgl. LAG Baden-Württemberg 7. Mai 2014 - 13 TaBV 1/14 - Rn. 36; BeckOK ArbR/Mauer, 50. Ed. 1.12.2018, BetrVG § 99 Rn. 22; Richardi BetrVG/Thüsing, 16. Aufl. 2018, BetrVG § 99 Rn. 258).
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