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   LAG Hamm, 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99   

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https://dejure.org/2000,17967
LAG Hamm, 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99 (https://dejure.org/2000,17967)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99 (https://dejure.org/2000,17967)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2000 - 13 TaBV 110/99 (https://dejure.org/2000,17967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über das Vorliegen von mitbestimmungspflichtigen Versetzungen ; Umstrukturierungen in einem Spielcasino; Änderung des Tätigkeitsbereichs der Saalchefs; Auslegung des Begriffs "Versetzung"; Fehlen eines prägenden Unterschiedes im Tätigkeitsbereich ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Aufhebung der personellen Maßnahmen

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. September 2000 - 13 TaBV 110/99 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1206/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für " formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer - beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27).
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1297/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für " formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer - beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27).
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1213/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für " formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer - beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27).
  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für "formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer - beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27).
  • LAG Hamm, 18.10.2017 - 2 Sa 1207/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für "formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer -  beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27).
  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1216/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für "formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer - beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27).
  • LAG Hamm, 12.10.2017 - 2 Sa 1214/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für "formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer - beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27).
  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1208/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für " formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer -  beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27).
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