Rechtsprechung
LAG Hamm, 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitigkeit über das Vorliegen von mitbestimmungspflichtigen Versetzungen ; Umstrukturierungen in einem Spielcasino; Änderung des Tätigkeitsbereichs der Saalchefs; Auslegung des Begriffs "Versetzung"; Fehlen eines prägenden Unterschiedes im Tätigkeitsbereich ; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 10.06.1999 - 2 BV 8/99
- LAG Hamm, 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99
- BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.05.1997 - 1 ABR 82/96
Mitbestimmung bei Versetzung durch Veränderung von Teiltätigkeiten - Beteiligung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95
Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99
Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01
Mitbestimmung bei Versetzungen - Aufhebung der personellen Maßnahmen
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. September 2000 - 13 TaBV 110/99 - wird zurückgewiesen. - LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1206/16
Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der …
Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für " formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer - beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27). - LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1297/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für " formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer - beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27).
- LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1213/16
Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der …
Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für " formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer - beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27). - LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16
Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der …
Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für "formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer - beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27). - LAG Hamm, 18.10.2017 - 2 Sa 1207/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für "formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer - beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27). - LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1216/16
Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der …
Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für "formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer - beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27). - LAG Hamm, 12.10.2017 - 2 Sa 1214/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für "formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer - beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27). - LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1208/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
Es mag sein, dass nach den früher bei der Beklagten geltenden Tarifverträgen die Eignung zu Ausübung von administrativen Tätigkeiten Voraussetzung für " formelle Bestätigung" zum Saalchef und eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 8 war, sodass derjenige, der Saalchef wurde, auch kraft Gesetzes für administrative Tätigkeiten geeignet war und damit auch tatsächlich, mit welchem Umfang auch immer - beauftragt wurde (vgl. dazu Vorbringen der Beklagten im Verfahren LAG Hamm, Beschl. v. 19.09.2000 - 13 TaBV 110/99, juris, Rdnr. 27).