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   LAG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13   

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https://dejure.org/2013,18224
LAG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13 (https://dejure.org/2013,18224)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13 (https://dejure.org/2013,18224)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 13 TaBV 2/13 (https://dejure.org/2013,18224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung eines Beschäftigten in der Flugsicherung bei Überleitung in neuen Haustarifvertrag

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 1 TVG
    Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung eines Beschäftigten in der Flugsicherung bei Überleitung in neuen Haustarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Neuer Arbeitsvertrag, alte Eingruppierung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 29/97

    Eingruppierung bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13
    (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = NZA 1998, 319 f.; vgl. auch Fitting u.a., BetrVG, 26. Auflage 2012, § 99 Rn. 82; Wlotzke, Preis, Kreft, BetrVG, 4. Auflage 2009, § 99 Rn. 22; ErfK-Kania, 13. Auflage 2013, § 99 BetrVG Rn. 11) gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:.

    (bb) Anlass für eine Ein- oder Umgruppierung (zur rechtlichen Bedeutungslosigkeit der Unterscheidung beider Begriffe vgl. BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = NZA 1998, 319 f.) kann eine Änderung der Tätigkeit des Arbeitnehmers sein, eine Änderung des Entgeltschemas oder auch eine veränderte Einschätzung der Rechtslage durch den Arbeitgeber (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 -, Rn. 25, a.a.O., m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

    Die Kammer hielt eine Abänderung des erstinstanzlichen Tenors aber nicht für angezeigt, da es grundsätzlich für den Beurteilungsakt ohne Bedeutung ist, ob es sich um eine Eingruppierung oder eine Umgruppierung handelt (vgl. BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 -, Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = NZA 1998, 319 f.).

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 138/09

    Arbeitsplatzbewertung und personelle Einzelmaßnahme - Textform nach § 126b BGB

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13
    Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Ein- oder Umgruppierung im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vornehmen will (vgl. für die st. Rspr. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 30, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 139; BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).

    Anlass für eine Änderung der bisherigen Einreihung kann auch - wie hier - die Änderung des bisher geltenden Vergütungsschemas bei unveränderter Tätigkeit des Arbeitnehmers sein (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 31, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 139; BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Arbeitsplatzbewertung und personelle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13
    Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Ein- oder Umgruppierung im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vornehmen will (vgl. für die st. Rspr. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 30, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 139; BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).

    Anlass für eine Änderung der bisherigen Einreihung kann auch - wie hier - die Änderung des bisher geltenden Vergütungsschemas bei unveränderter Tätigkeit des Arbeitnehmers sein (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 31, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 139; BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 7).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13
    cc) Anders als die Arbeitgeberin andeutet, handelt es sich auch bei der Überleitung von Arbeitnehmern vom Entgeltsystem des ETV 2007 in das Entgeltsystem des ETV 2011 als einem Akt der Rechtsanwendung nach dem ETV-EinfTV 2011 um eine Umgruppierung, die nach § 99 Abs. 1 BetrVG dem Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats unterliegt (vgl. zum ähnlichen Fall der Überleitung vom BAT in den TVöD: BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - BAGE 130, 286 ff. = NZA 2009, 1286).

    Dabei spielt es keine Rolle, dass die Arbeitgeberin nach Artikel 3 § 1 Abs. 4 Satz 2 letzter Halbsatz und Abs. 5 ETV-EinfTV 2011 zu einer von diesem Tarifvertrag losgelösten Umgruppierung berechtigt bleibt, aber nicht verpflichtet ist (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 57, BAGE 130, 286 ff. = NZA 2009, 1286).

  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13
    Dies gilt auch, soweit der lückenlose Abschluss eines neuen Vertrages im Anschluss an einen befristeten Vertrag nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 65, 329, 334 = AP Nr. 82 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 a bb der Gründe) als Einstellung nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist.
  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13
    aa) Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist der Betriebsrat in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern - wie vorliegend - unter anderem vor jeder Eingruppierung und Umgruppierung zu unterrichten und seine Zustimmung zu der geplanten Maßnahme einzuholen (vgl. hierzu BAG 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - juris; BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - BAGE 136, 200 ff. = NZA 2011, 531 ff.).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13
    aa) Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist der Betriebsrat in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern - wie vorliegend - unter anderem vor jeder Eingruppierung und Umgruppierung zu unterrichten und seine Zustimmung zu der geplanten Maßnahme einzuholen (vgl. hierzu BAG 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - juris; BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - BAGE 136, 200 ff. = NZA 2011, 531 ff.).
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