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   LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06   

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LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06 (https://dejure.org/2006,10126)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06 (https://dejure.org/2006,10126)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2006 - 13 TaBV 26/06 (https://dejure.org/2006,10126)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung; Wahl; Betriebsrat; Wahlvorstand, Herausgabe; Unterlagen; Wählerliste; Betrieb; Begriff; gemeinsamer Betrieb; Unternehmen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 BetrVG; § 3 BetrVG; § 2 Abs. 2 Satz 1 WO 2001
    Einstweilige Verfügung; Wahl; Betriebsrat; Wahlvorstand, Herausgabe; Unterlagen; Wähler-liste; Betrieb; Begriff; gemeinsamer Betrieb; Unternehmen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe von Unterlagen zur Erstellung der Wählerliste bei einem Streit um den Betriebsbegriff; Unterstützung des Wahlvorstands bei der Anfertigung der Wählerliste durch den Arbeitgeber; Bestimmung des Begriffs des ...

  • Judicialis

    BetrVG § 1; ; BetrVG § 3; ; WO 2001 § 2 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 1 § 3; WO (2001) § 2 Abs. 2 Satz 1
    Einstweilige Verfügung auf Herausgabe von Unterlagen zur Erstellung der Wählerliste bei Streit um Betriebsbegriff

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamm, 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Herausgabe einer Mitarbeiterliste an

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06
    Der Anspruch des Wahlvorstandes ist also selbst bei einer anfechtbaren Entscheidung zu erfüllen (vgl. LAG Hamm NZA-RR 2005, 373).

    Nur so können aber die sofortige Erstellung der Wählerliste und damit der wirksame Erlass des Wahlausschreibens (vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 2 WO 2001) gewährleistet werden, um die damit eingeleitete Neuwahl noch rechtzeitig vor Ablauf der Amtsperiode des amtierenden Betriebsrates stattfinden zu lassen (vgl. LAG Hamm DB 1977, 1269, 1270; NZA-RR 2005, 373).

  • BAG, 27.01.1981 - 6 ABR 68/79

    Beschlußverfahren - Sachentscheidung - Tatsächliche Veränderungen - Gesetzliche

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06
    Im Übrigen ist es zweifelhaft, ob der jetzt bestellte Wahlvorstand überhaupt gebunden sein kann an die Entscheidung eines Wahlvorstandes, dessen Amtszeit nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Jahre 2002 endete (vgl. für den Betriebsrat: BAG AP ArbGG 1979 § 80 Nr. 2).
  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 70/86

    Tarifliche Erweiterung der Beteiligung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06
    Aus der Ausnahmeregelung des § 3 BetrVG lässt sich nämlich als Grundsatz entnehmen, dass die organisatorischen Bestimmungen des Gesetzgebers bindend sind, also namentlich der Betriebsbegriff nicht zur Disposition der Beteiligten steht (vgl. BAG EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 1; AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 53; Fitting, a.a.O., § 3 Rn. 2; Kraft/Franzen GK-BetrVG, a.a.O., § 3 Rn. 3).
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06
    Hiervon ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Beschluss des Wahlvorstandes nichtig ist, also ein offensichtlicher und zugleich besonders grober Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben vorliegt (vgl. zuletzt z.B. BAG AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15 und AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54).
  • LAG Hamm, 27.05.1977 - 3 TaBV 35/77

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; Wahl der Arbeitnehmervertreter;

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06
    Nur so können aber die sofortige Erstellung der Wählerliste und damit der wirksame Erlass des Wahlausschreibens (vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 2 WO 2001) gewährleistet werden, um die damit eingeleitete Neuwahl noch rechtzeitig vor Ablauf der Amtsperiode des amtierenden Betriebsrates stattfinden zu lassen (vgl. LAG Hamm DB 1977, 1269, 1270; NZA-RR 2005, 373).
  • LAG Niedersachsen, 13.05.1998 - 13 TaBV 40/98

    Anspruch auf Abbruch der Betriebsratswahl im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06
    Insoweit war hier der Betriebsrat der Unternehmensgruppe S2xxx, der mit ca. 650 Arbeitnehmern - gegenüber 115 Wahlberechtigten bei der Firma K2xxxxxx - die Mehrheit der wahlberechtigten Arbeitnehmer repräsentiert, in entsprechender Anwendung des § 21a Abs. 2 Satz 1 BetrVG zu Recht berufen, den Wahlvorstand einschließlich seines Vorsitzenden zu bestellen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG; vgl. LAG Niedersachsen NZA-RR 1998, 545).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06
    Denn wie das Bundesarbeitsgericht (AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55) zu Recht betont hat, führt die Verkennung des Betriebsbegriffs weder zur Nichtigkeit der Bestellung des Wahlvorstandes noch zur Nichtigkeit der anschließenden Betriebsratswahl; allenfalls können Fehler in diesem Bereich die Anfechtbarkeit der Wahl nach § 19 BetrVG begründen (z.B. Kreutz GK-BetrVG, a.a.O., § 16 Rn. 89).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06
    Rechtzeitig vor Abschluss der ersten Instanz am 10.03.2006 wurde dadurch der insoweit unklare Ursprungsbeschluss vom 26.10.2005 ausreichend konkretisiert (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 33; AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11; Beschl. v. 16.11.2005 - 7 ABR 12/05).
  • LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10

    Eilantrag auf Erteilung von Auskünften zur Anfertigung einer Wählerliste für die

    Auf die gegen die Firma P6 K3 beschränkte Beschwerde des Wahlvorstands - 13 TaBV 26/06 Landesarbeitsgericht Hamm - wurde die Firma P6 K3 durch Beschluss vom 29.03.2006 antragsgemäß zur Herausgabe einer Liste mit allen bei ihr beschäftigten Arbeitnehmern verurteilt.

    Auf den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06 - (Bl. 14 ff. d. A.) wird Bezug genommen.

    Der Anspruch des Wahlvorstandes nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WO ist selbst bei einer anfechtbaren Entscheidung zu erfüllen (LAG Hamm 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05 - NZA-RR 2005, 373; LAG Hamm 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06 - ).

  • LAG Hamm, 30.03.2010 - 13 TaBVGa 8/10

    Schlecker XL zur Auskunft verpflichtet!

    Damit wäre wiederum die Gefahr des Eintritts einer betriebsratslosen Zeit verbunden, was der Gesetzgeber gerade verhindern will ( LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06).

    Nur so konnte aber die sofortige Erstellung der Wählerliste und damit der wirksame Erlass des Wahlausschreibens (vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 2 WO) gewährleistet werden, um die damit eingeleitete Neuwahl noch rechtzeitig vor Ablauf der Amtsperiode des amtierenden Betriebsrates (hier am 31.05.2010) stattfinden zu lassen ( LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06).

  • LAG Hamm, 30.08.2010 - 13 TaBV 8/10

    Eilantrag des Wahlvorstandes auf Erteilung von Auskünften zur Anfertigung der

    Damit wäre wiederum die Gefahr des Eintritts einer betriebsratslosen Zeit verbunden, was der Gesetzgeber gerade verhindern will ( LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06).

    Nur so konnte aber die sofortige Erstellung der Wählerliste und damit der wirksame Erlass des Wahlausschreibens (vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 2 WO) gewährleistet werden, um die damit eingeleitete Neuwahl noch rechtzeitig vor Ablauf der Amtsperiode des amtierenden Betriebsrates (hier am 31.05.2010) stattfinden zu lassen ( LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06).

  • ArbG Siegen, 04.03.2010 - 1 BVGa 2/10

    Pflicht des Arbeitgebers zur Unterstützung des Wahlvorstandes des Betriebsrates

    Es ist allgemein anerkannt, dass der Wahlvorstand seinen Anspruch gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 WO 2001 gegebenenfalls auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann ( LAG Hamm vom 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06 - nicht veröffentlicht; Fitting, 23. Auflage, § 2 WO Rn. 6; Kreutz in GK-BetrVG, 8. Auflage, § 2 WO Rn. 10).

    Hiervon ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Beschluss des Wahlvorstandes nichtig ist, also ein offensichtlich und zugleich besonders grober Verstoß gegen gesetzliche Pflichten vorliegt (LAG vom 29.03.2006 a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 7 TaBV 25/18

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Anzahl der Betriebsratsmitglieder - Betriebsgröße

    Daneben hat der Wahlvorstand die Möglichkeit, seinen Unterstützungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber im Wege des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens (insbesondere auch durch einstweilige Verfügung) durchzusetzen (LAG Schleswig-Holstein 7. April 2011 - 4 TaBVGa 1/11 - Rn. 26 f.; LAG Hamm 29. März 2006 - 13 TaBV 26/06 - unter IV.; 27. Mai 1977 - 3 TaBV 35/77; Fitting u. a. BetrVG, 29. Aufl. 2018, § 2 WO Rn. 6; Kreutz/Jacobs , GK-BetrVG, 11. Aufl. 2018, § 2 WO Rn. 10, Richardi/Forst , BetrVG, 16. Aufl. 2018, § 2 WO Rn. 11).
  • ArbG Mönchengladbach, 27.07.2011 - 2 BV 2/11

    Betriebsratswahl, Auskunftsanspruch des Wahlvorstands.; Anfechtbarkeit einer

    a) Der Anspruch des Wahlvorstandes nach § 2 Abs. 2 S. 1 WO ist auch dann zu erfüllen, wenn Fehler vorliegen sollten, die eine Anfechtbarkeit der späteren Wahl nach § 19 BetrVG begründen könnten (vgl. LAG E., Beschluss vom 25.06.2010, 10 TaBVGa 6/10, LAG Hamm vom 29.03.2006, 13 TaBV 26/06).
  • LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 TaBV 55/11

    Betriebsratswahl; Anfechtbarkeit wegen Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auf die gegen die Firma P2 K2 GmbH & Co. KG, die Beteiligte zu 17. des vorliegenden Verfahrens, beschränkte Beschwerde des Wahlvorstandes - 13 TaBV 26/06 Landesarbeitsgericht Hamm - wurde die Beteiligte zu 17. durch Beschluss vom 29.03.2006 antragsgemäß zur Herausgabe einer Liste mit allen bei ihr beschäftigten Arbeitnehmern verurteilt.
  • ArbG Köln, 11.12.2019 - 19 BVGa 20/19
    Der Anspruch des Wahlvorstandes nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WO ist selbst bei einer anfechtbaren Entscheidung zu erfüllen (LAG Hessen vom 03.04.2014, 9 TaBVGa 42/14; LAG Hamm (Westfalen) vom 15.03.2010, 10 TaBVGa, juris; vom 14.03.2005, 10 TaBV 31/05; vom 29.03.2006, 13 TaBV 26/06, juris).
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