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   LAG Niedersachsen, 26.02.2016 - 13 TaBV 27/15   

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https://dejure.org/2016,5361
LAG Niedersachsen, 26.02.2016 - 13 TaBV 27/15 (https://dejure.org/2016,5361)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.2016 - 13 TaBV 27/15 (https://dejure.org/2016,5361)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - 13 TaBV 27/15 (https://dejure.org/2016,5361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Stimmabgabevermerken eines auch als Wahlbewerber antretenden Mitgliedes des Wahlvorstandes

  • IWW

    § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ ... 89, 87 Abs. 2, 66 ArbGG, § 19 Abs. 1 BetrVG, §§ 2 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 80 ff ArbGG, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 19 Abs. 2 S. 2 BetrVG, § 14 Abs. 1 BetrVG, § 20 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG, Artikel 5 Abs. 1, 9 Abs. 3 GG, § 19 Abs. 1 letzter Halbsatz BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Stimmabgabevermerken eines auch als Wahlbewerber antretenden Mitgliedes des Wahlvorstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Chancengleichheit der Wahlbewerber; geheime Wahl - Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • rechtsportal.de

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Stimmabgabevermerken eines auch als Wahlbewerber antretenden Mitgliedes des Wahlvorstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl - und der Wahlbewerber als Wahlvorstand

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2016 - 13 TaBV 27/15
    Zu einer gemäß Artikel 5 Abs. 1, 9 Abs. 3 GG geschützten Wahlwerbung bei Betriebsratswahlen gehört es hingegen, wenn Wahlberechtigte - auch noch während des laufenden Wahlvorgangs - generell oder auch individuell dazu aufgefordert werden, ihr Wahlrecht auszuüben, solange keine unzulässigen Mittel verwandt werden ( vgl. BAG v. 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - juris Rn. 24 f) .

    Nach ihm soll jeder Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimme haben ( vgl. BAG v. 06.12.2000, aaO. Rn. 29 ).

    Eine unzulässige Drucksituation in dem unter aa) geschilderten Sinne entsteht, wenn die Aufforderung an den Wahlberechtigten, sein Wahlrecht auszuüben, mit dem gezielten Hinweis und dem Vorhalt verbunden werden kann, der Wahlberechtigte habe, wie sich aus den Wahlunterlagen ergebe, von seinem Wahlrecht noch keinen Gebrauch gemacht ( im Einzelnen BAG v. 06.12.2000 - 7 ABR 34/99, juris Rn. 26 ).

    Auch Wahlbewerber, die aufgrund ihrer Funktion als Mitglied des Wahlvorstandes berechtigterweise während der laufenden Wahl Einsicht in die mit Stimmabgabevermerken versehenen Wählerliste nehmen können, sind verpflichtet, diese Kenntnis nicht dahin auszunutzen, Wahlberechtigte auf ihr noch nicht ausgeübtes Wahlrecht anzusprechen ( vgl. BAG vom 06.12.2000, aaO. Rn. 27 ).

    Damit liegt der Fall nicht anders, als bei einem Wahlbewerber, der nicht Mitglied des Wahlvorstandes ist und von diesem während des laufenden Wahlvorgangs Einsicht in die mit einem Stimmabgabevermerk versehenen Wählerliste erhält ( vgl. dazu BAG v. 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 -) bzw. bei einem Wahlbewerber, der als Mitglied des Wahlvorstandes mit einer Namensliste der noch nicht zur Wahl erschienenen Personen vor Abschluss der Wahl das Wahllokal verlässt ( vgl. hierzu LAG Köln, v. 20.02.2015 - 4 TaBV 79/14 - juris ).

    Damit wäre das Gebot der Chancengleichheit der Wahlbewerber berührt ( vgl. BAG v. 06.12.2000 - 7 ABR 34/99, juris Rn. 29) .

  • BAG, 12.06.2013 - 7 ABR 77/11

    Betriebsratswahl - Stimmabgabevermerk

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2016 - 13 TaBV 27/15
    Dies dient dem Zweck, den Wähler vor jeglichem sozialen Druck zu schützen ( vgl. BAG v. 12.06.2013 - 7 ABR 77/11 - juris, Rn. 20 ).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl ( ständige Rechtsprechung, etwa BAG v. 12.06.2013 - 7 ABR 77/11 - juris Rn. 39 ).

  • LAG Köln, 20.02.2015 - 4 TaBV 79/14

    Anfechtung der Wahl zum Betriebsrat wegen Fertigung einer Liste mit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2016 - 13 TaBV 27/15
    Damit liegt der Fall nicht anders, als bei einem Wahlbewerber, der nicht Mitglied des Wahlvorstandes ist und von diesem während des laufenden Wahlvorgangs Einsicht in die mit einem Stimmabgabevermerk versehenen Wählerliste erhält ( vgl. dazu BAG v. 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 -) bzw. bei einem Wahlbewerber, der als Mitglied des Wahlvorstandes mit einer Namensliste der noch nicht zur Wahl erschienenen Personen vor Abschluss der Wahl das Wahllokal verlässt ( vgl. hierzu LAG Köln, v. 20.02.2015 - 4 TaBV 79/14 - juris ).
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