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   LAG Hamm, 13.01.2012 - 13 TaBV 30/11   

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https://dejure.org/2012,3838
LAG Hamm, 13.01.2012 - 13 TaBV 30/11 (https://dejure.org/2012,3838)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2012 - 13 TaBV 30/11 (https://dejure.org/2012,3838)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 13 TaBV 30/11 (https://dejure.org/2012,3838)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; Betriebsratsmitglied; Führung unerlaubter privater Telefonate; Abmahnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 103 BetrVG; § 626 Abs. 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung; Betriebsratsmitglied; Führung unerlaubter privater Telefonate; Abmahnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Mitglieds eines Betriebrats (Privatgespräche am Diensttelefon); Zustimmungsersetzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 103; BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 15 Abs. 1
    Zustimmungsersetzung; Außerordentliche Kündigung des Mitglieds eines Betriebrats [Privatgespräche am Diensttelefon]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Führung unerlaubter

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2012 - 13 TaBV 30/11
    In dem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung ( z.B. BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07 - NZA-RR 2009, 476 m.w.N.) anerkannt, dass vom Arbeitnehmer unerlaubt geführte private Telefonate über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers an sich dazu berechtigen können, das Arbeitsverhältnis auch fristlos zu kündigen.
  • BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03

    Betriebsrat - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2012 - 13 TaBV 30/11
    In dem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung ( z.B. BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07 - NZA-RR 2009, 476 m.w.N.) anerkannt, dass vom Arbeitnehmer unerlaubt geführte private Telefonate über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers an sich dazu berechtigen können, das Arbeitsverhältnis auch fristlos zu kündigen.
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2012 - 13 TaBV 30/11
    Dabei sind regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen der in Rede stehenden Vertragsverletzungen, etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und der wirtschaftlichen Folgen, der Grad des Arbeitnehmerverschuldens, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf zu berücksichtigen ( BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229; siehe auch BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10 - NZA 2011, 1412).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2012 - 13 TaBV 30/11
    Dabei sind regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen der in Rede stehenden Vertragsverletzungen, etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und der wirtschaftlichen Folgen, der Grad des Arbeitnehmerverschuldens, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf zu berücksichtigen ( BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229; siehe auch BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10 - NZA 2011, 1412).
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