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   LAG Hamm, 22.10.1991 - 13 TaBV 36/91   

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https://dejure.org/1991,3043
LAG Hamm, 22.10.1991 - 13 TaBV 36/91 (https://dejure.org/1991,3043)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.10.1991 - 13 TaBV 36/91 (https://dejure.org/1991,3043)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 1991 - 13 TaBV 36/91 (https://dejure.org/1991,3043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1
    Direktionsrecht: Kleidungsvorschriften für Mitarbeiter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Direktionsrecht: Kleidungsvorschriften für Mitarbeiter des Verkaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsrat; Direktionsrecht; Kleidungsregel; Aufhebung eines Betriebsratsbeschlusses

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Chef bestimmt das Outfit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versetzung eines Arbeitnehmers wegen Missachtung der Kleidungsvorschrift zulässig - Betriebsrat muss Zustimmung zur Versetzung erteilen

Papierfundstellen

  • BB 1992, 430
  • DB 1992, 280
  • DB 1992, 483
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Ausnahmsweise können danach der durch das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerin garantierten freien Gestaltung ihres Äußeren und ihrer Kleidung Grenzen gesetzt werden, um dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers nach einem einheitlichen Erscheinungsbild und den Erwartungen der Kundschaft Rechnung zu tragen (ErfK/Preis aaO § 611 BGB Rn. 805; ErfK/Dieterich aaO Art. 2 GG Rn. 88; LAG Hamm 22.Oktober 1991 - 13 TaBV 36/91 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 11).
  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11

    Untersagung des Tragens eines islamischen Kopftuchs in einer Krankenanstalt in

    Auch die Frage, in welcher Kleidung der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung verrichtet, gehört zum Inhalt der Arbeitsleistung und ist Weisungen des Arbeitgebers zugänglich (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 bezgl. des Verbots ein Kopftuch zu tragen; LAG Hamm, Beschluss vom 22.10.1991 - 13 TaBV 36/91; Brose/Greiner/Preis, NZA 2011, 369, 371; Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 106 GewO Rn. 15).
  • LAG Hessen, 21.06.2001 - 3 Sa 1448/00

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung einer muslimischen Arbeitnehmerin wegen

    Dies gilt besonders dann, wenn der Arbeitgeber - wie im vorliegenden Fall - auf Kunden und deren Vorstellungen Rücksicht zu nehmen hat (vgl. LAG Hamm, BB 1992, S. 430, 431) und unter anderem durch die äußere Erscheinung seines Personals "eine Aussage über Image, Stil und Trend des Unternehmens" treffen will (vgl. BAG AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972, S. 978).
  • LG München I, 20.05.2022 - 1 HKO 15370/20

    Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln eines Tankstellenpachtvertrages

    Er kann ein angemessenes Auftreten als arbeitsvertragliche Nebenpflicht verlangen (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 22.10.1991 - 13 TaBV 36/91).
  • LAG Hamm, 07.07.1993 - 14 Ta 435/93

    Dienstkleidung

    Die Berufungskammer steht auf dem Standpunkt, daß auch ohne eine spezifische Klausel im Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer gehalten ist, in seiner Dienstkleidung den berechtigten Belangen des Arbeitgebers Rechnung zu tragen (vgl. LAG Hamm, Beschluß vom 22.10.1991 in BB 1992, 430).
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