Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 09.07.2010

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 01.09.2010 - 13 TaBV 4/10   

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https://dejure.org/2010,29439
LAG Baden-Württemberg, 01.09.2010 - 13 TaBV 4/10 (https://dejure.org/2010,29439)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.09.2010 - 13 TaBV 4/10 (https://dejure.org/2010,29439)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. September 2010 - 13 TaBV 4/10 (https://dejure.org/2010,29439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Betriebliche Zuordnung von Außendienstmitarbeitern - Begriff der Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.09.2010 - 13 TaBV 4/10
    Angesichts dessen kam es auf den unter Vorlage entsprechender Schreiben belegten Vortrag der Beteiligten zu 2), hilfsweise seien die betreffenden Mitarbeiter mit einer Versetzung auch ausdrücklich einverstanden, weiter nicht an (vgl. hierzu BAG 20. September 1990 - 1 ABR37/90 - BAGE 66, 57 ff.).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82

    Versetzungsbegriff des BetrVG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.09.2010 - 13 TaBV 4/10
    aa) Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - NZA 1984, 233 ff.; vgl. dazu ergänzend BAG 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 - NZA 1989, 438 f.), der die erkennende Kammer folgt, gilt für die Frage der Betriebszugehörigkeit von Außendienstmitarbeitern Folgendes:.
  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 36/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.09.2010 - 13 TaBV 4/10
    aa) Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10. März 2004 - 7 ABR 36/03 - in juris), der die erkennende Kammer folgt, gilt für die Frage der Betriebszugehörigkeit von Außendienstmitarbeitern Folgendes:.
  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 18/87

    Begriff der Versetzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.09.2010 - 13 TaBV 4/10
    aa) Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - NZA 1984, 233 ff.; vgl. dazu ergänzend BAG 26. Mai 1988 - 1 ABR 18/87 - NZA 1989, 438 f.), der die erkennende Kammer folgt, gilt für die Frage der Betriebszugehörigkeit von Außendienstmitarbeitern Folgendes:.
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.09.2010 - 13 TaBV 4/10
    Ist der Vertragsarbeitgeber Inhaber mehrerer Betriebe, kommt es für die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung entscheidend darauf an, in welchem Betrieb der Arbeitnehmer tatsächlich eingegliedert ist (BAG 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - BAGE 94, 144 = AP AÜG § 14 Nr. 8 = EzA AÜG § 14 Nr. 4, zu B II 2 a bb der Gründe).
  • BAG, 25.10.1983 - 1 AZR 47/82
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.09.2010 - 13 TaBV 4/10
    Danach liegt eine Versetzung jedenfalls dann vor, wenn dem Arbeitnehmer auf Dauer ein neuer Tätigkeitsbereich zugewiesen wird, so dass der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung ein anderer wird, wenn also der Inhalt der Arbeitsaufgabe ein anderer wird und sich deshalb das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (vgl. BAG 25. Oktober 1983 - 1 AZR 47/82 - in juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13

    Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - betriebliche Eingliederung der

    Bei Außendienstmitarbeitern von Arbeitgeberunternehmen mit mehreren Betrieben stellt das BAG darauf ab, von welchem Betrieb aus die Leitungsmacht und die Entscheidungen über den Einsatz des Arbeitnehmers ausgehen, insbesondere von wo aus das Direktionsrecht ausgeübt wird (BAG 10. März 2004 aaO; LAG Baden-Württemberg 1. September 2010 - 13 TaBV 4/10 - juris).
  • LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 TaBV 89/13

    Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

    Die Befugnisse des Betriebsrats umfassen dabei gerade nicht das Recht, auch individualrechtliche Ansprüche von Arbeitnehmern gerichtlich klären zu lassen (BAG, Beschluss vom 16.10.1982, 6 ABR 37/82; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2012, 10 Ta 1993/11; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2011, 13 TaBV 4/10).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 09.07.2010 - 13 TaBV 4/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20392
LAG Hamm, 09.07.2010 - 13 TaBV 4/10 (https://dejure.org/2010,20392)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.07.2010 - 13 TaBV 4/10 (https://dejure.org/2010,20392)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 13 TaBV 4/10 (https://dejure.org/2010,20392)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Leitender Angestellter; Oberarzt; ständiger Vertreter; Chefarzt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG
    Leitender Angestellter; Oberarzt; ständiger Vertreter; Chefarzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Leitungsfunktion eines Oberarztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3
    Fehlende Leitungsfunktion eines Oberarztes als ständiger Vertreter des Chefarztes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08

    Leitender Angestellter - Chefarzt - Einfluss auf die Unternehmensführung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.07.2010 - 13 TaBV 4/10
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 05.05.2010 - 7 ABR 97/08 - betreffend einen Chefarzt) setzt die danach erforderliche Wahrnehmung einer unternehmerischen (Teil-)Aufgabe voraus, dass dem betroffenen Arbeitnehmer rechtlich und tatsächlich ein eigener und erheblicher Entscheidungsspielraum zur Verfügung steht; er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben.
  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13

    Personalleiter als leitender Angestellter

    Insofern fehlt es bereits durch die Vorgesetzteneigenschaft des Einrichtungshausleiters daran, dass der Personalchef zumindest Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (LAG München, Beschluss vom 29.10.2009, 4 TaBV 24/09 bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 09.07.2010, 13 TaBV 4/10 bei juris, LAG München, Beschluss vom 06.06.2012, 5 TaBV 51/10 bei juris; Hessisches LAG, Beschluss vom 28.07.2011, 9 TaBV 183/10 bei juris und LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2008, 10 TaBV 24/08 bei juris Rn. 70 m.z.N.).
  • LAG Hamm, 27.09.2013 - 7 TaBV 71/13

    Einsichtsrechts in Bruttolohn- und Gehaltslisten

    Dieser Einfluss auf die Unternehmensführung, der unabdingbare Voraussetzung für die Annahme der Eigenschaft des leitenden Angestellten im Sinne der Norm ist, kann darin liegen, dass der leitende Angestellte die Entscheidungen selbst trifft oder aber Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (LAG München, Beschluss vom 29.10.2009, 4 TaBV 24/09 bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 09.07.2010, 13 TaBV 4/10 bei juris; LAG München, Beschluss vom 06.06.2012, 5 TaBV 51/10 bei juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.07.2011, 9 TaBV 183/10 bei juris und LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2008, 10 TaBV 24/08 bei juris Rdnr. 70 m. zahlreichen Nachweisen).
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