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   LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11   

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https://dejure.org/2011,9580
LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11 (https://dejure.org/2011,9580)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11 (https://dejure.org/2011,9580)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 13 TaBV 4/11 (https://dejure.org/2011,9580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsrat hat gegen Arbeitgeber keinen Anspruch auf Widerruf der gegenüber seinem Vorsitzenden erteilten Abmahnung und der Entfernung derselben aus der Personalakte; Anspruch eines Betriebsrats auf Widerruf und Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 78
    Beschlussverfahren; Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 528
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11
    Ist der erhobene Vorwurf objektiv nicht gerechtfertigt, ist der Arbeitgeber aufgrund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht gehalten, die Abmahnung aus den Personalakten zu entfernen (BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/94 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, m.w.N.; BAGE 50, 362, 366 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu B I der Gründe; BAG 27. Juni 1990 - 7 AZR 348/89 - n.v., zu I 2 der Gründe; BAG 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung).

    Für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung werden individualrechtliche Konsequenzen in Aussicht gestellt (BAG 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, zu 1 der Gründe, m.w.N.).

    Die Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung unterliegt dabei strengeren Maßstäben als diejenige eines Arbeitnehmers, der nicht dem Betriebsrat angehört (BAG 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, zu 2 b der Gründe, mwN; BAG 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - NZA 1994, 500 ff., zu 5 a der Gründe).

    Da ein Betriebsratsmitglied, abgesehen von der Arbeitsbefreiung wegen der Durchführung von Betriebsratsaufgaben, in gleicher Weise wie andere Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, besteht für eine Ungleichbehandlung der Abmahnungsbefugnis keine Veranlassung (BAG 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, zu 2 b der Gründe; BAG 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11
    Ist der erhobene Vorwurf objektiv nicht gerechtfertigt, ist der Arbeitgeber aufgrund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht gehalten, die Abmahnung aus den Personalakten zu entfernen (BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/94 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, m.w.N.; BAGE 50, 362, 366 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu B I der Gründe; BAG 27. Juni 1990 - 7 AZR 348/89 - n.v., zu I 2 der Gründe; BAG 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung).

    Für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung werden individualrechtliche Konsequenzen in Aussicht gestellt (BAG 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, zu 1 der Gründe, m.w.N.).

    Die Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung unterliegt dabei strengeren Maßstäben als diejenige eines Arbeitnehmers, der nicht dem Betriebsrat angehört (BAG 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, zu 2 b der Gründe, mwN; BAG 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - NZA 1994, 500 ff., zu 5 a der Gründe).

    Da ein Betriebsratsmitglied, abgesehen von der Arbeitsbefreiung wegen der Durchführung von Betriebsratsaufgaben, in gleicher Weise wie andere Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, besteht für eine Ungleichbehandlung der Abmahnungsbefugnis keine Veranlassung (BAG 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, zu 2 b der Gründe; BAG 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11
    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Arbeitnehmer berechtigt, die Rücknahme einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers zu verlangen, wenn diese Äußerung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält oder ihrer Form und ihrem Inhalt nach geeignet ist, ihn in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen zu beeinträchtigen (vgl. hierzu und zum Folgenden BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 98 = NZA 1995, 225 ff.).

    (3) An einer solchen Abmahnung ist der Arbeitgeber nicht schon deswegen gehindert, weil der gerügte Pflichtverstoß des Arbeitnehmers in Zusammenhang mit einer Tätigkeit als Betriebsratsmitglied steht (BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 98 = NZA 1995, 225 ff.).

  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97

    Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11
    Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 27, zu B 1 der Gründe; BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296 ff. = NZA 1996, 332 ff.).

    Er folgt jedoch aus dem Zweck der Vorschrift, die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben zu sichern (BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 27, zu B 2 der Gründe mwN).

  • BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79

    Erstattungsfähigkeit aussergerichtlicher Kosten bei Inanspruchnahme des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11
    aa) Die Befugnisse des Betriebsrats umfassen nicht das Recht, auch individualrechtliche Ansprüche seiner Mitglieder gerichtlich klären zu lassen (vgl. BAG 14. Oktober 1982 - 6 ABR 37/79 - BAGE 40, 244 ff. = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 19; in juris Rn. 11).
  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11
    Die Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung unterliegt dabei strengeren Maßstäben als diejenige eines Arbeitnehmers, der nicht dem Betriebsrat angehört (BAG 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, zu 2 b der Gründe, mwN; BAG 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - NZA 1994, 500 ff., zu 5 a der Gründe).
  • BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 348/89

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Ordnungsgemäße

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11
    Ist der erhobene Vorwurf objektiv nicht gerechtfertigt, ist der Arbeitgeber aufgrund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht gehalten, die Abmahnung aus den Personalakten zu entfernen (BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/94 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, m.w.N.; BAGE 50, 362, 366 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu B I der Gründe; BAG 27. Juni 1990 - 7 AZR 348/89 - n.v., zu I 2 der Gründe; BAG 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11
    Ist der erhobene Vorwurf objektiv nicht gerechtfertigt, ist der Arbeitgeber aufgrund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht gehalten, die Abmahnung aus den Personalakten zu entfernen (BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/94 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, m.w.N.; BAGE 50, 362, 366 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu B I der Gründe; BAG 27. Juni 1990 - 7 AZR 348/89 - n.v., zu I 2 der Gründe; BAG 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11
    Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 27, zu B 1 der Gründe; BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296 ff. = NZA 1996, 332 ff.).
  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 10 Ta 25/09

    Beschlussverfahren - personalvertretungsrechtliche Abmahnung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11
    Denn allein der Streitgegenstand - der durch den geltend gemachten Anspruch in Verbindung mit dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt wird - kann Aufschluss über die Rechtsinhaberschaft und damit die Antragsbefugnis geben (a.M. wohl das Hessische LAG 9. Juli 2009 - 9/10 Ta 25/09 - in juris, welches nicht auf das Klageziel, sondern die zugrunde liegende Rechtsmaterie abstellt).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92

    Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98

    Betriebsrat: Anspruch auf Duldung des Zugangs eines beauftragten Rechtsanwalts

  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79

    Abmahnung eines nicht freigestellten Betriebsratsmitglieds bei

  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97

    Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11

    Klärung individualrechtlicher Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds -

    Ob solche Anträge eines Betriebsrates zulässig sind (dagegen LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 2011 - 13 TaBV 4/11), war im derzeitigen Verfahrensstadium, in dem es allein um die zutreffende Verfahrensart geht, noch nicht zu entscheiden.

    Daran ändert die von den Beschwerdeführern in ihrer Argumentation hergestellte Verknüpfung zu § 78 BetrVG nichts, wie die hier erkennende Kammer im Anschluss an die zutreffende Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 6. Juli 2011 - 13 TaBV 4/11 festgestellt hat.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 10 TaBV 567/11

    Behinderung einzelner Betriebsratsmitglieder - Wahrnehmung von

    Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist nicht erforderlich (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 2011 - 13 TaBV 4/11 m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10
    Insoweit ist der Betriebsrat aber nicht antragsbefugt (ähnlich: LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11, NZA-RR 2011, 528 ff.), so dass auch keine Sachdienlichkeit für die Antragserweiterung angenommen werden kann.
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