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   LAG Hamm, 02.11.2015 - 13 TaBV 70/15   

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https://dejure.org/2015,35285
LAG Hamm, 02.11.2015 - 13 TaBV 70/15 (https://dejure.org/2015,35285)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.11.2015 - 13 TaBV 70/15 (https://dejure.org/2015,35285)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. November 2015 - 13 TaBV 70/15 (https://dejure.org/2015,35285)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 109 Satz 1 BetrVG, § 106 BetrVG, § 107 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG, § 107 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Einrichtung einer Einigungsstelle zum Thema zur Erteilung von Auskünften über bestimmte wirtschaftliche Angelegenheiten des Betriebes

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 106
    Voraussetzungen der Einrichtung einer Einigungsstelle zum Thema zur Erteilung von Auskünften über bestimmte wirtschaftliche Angelegenheiten des Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18

    Wirtschaftsausschuss - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auch dessen fehlende oder nicht ordnungsgemäße Beschlussfassung stünde einer Zuständigkeit der Einigungsstelle nicht entgegen (aA LAG Schleswig-Holstein 24. November 2016 - 4 TaBV 40/16 - zu II 1 der Gründe; LAG Düsseldorf 26. Februar 2016 - 4 TaBV 8/16 - zu II der Gründe; LAG Hamm 2. November 2015 - 13 TaBV 70/15 - zu B der Gründe; Oetker GK-BetrVG 11. Aufl. § 109 Rn. 17 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 26.02.2016 - 4 TaBV 8/16

    Zuständigkeit der Einigungsstelle wegen eines Auskunftsverlangens des

    Nach allgemeiner Meinung (vgl. etwa Fitting u.a., BetrVG, 27. Aufl., § 109 Rdn. 6; Richardi/Annuß, 13. Aufl. § 109 Rdn. 11; LAG Hamm 02.11.2015 - 13 TaBV 70/15, juris, mwN) muss ein Wirtschaftsausschuss in formeller Hinsicht zu dem Begehren konkreter Auskünfte und Unterlagen über bestimmte wirtschaftliche Angelegenheiten einen Beschluss fassen, wenn im Falle der Nichterfüllung nachfolgend zur Durchsetzung des Begehrens gemäß § 109 BetrVG die Einigungsstelle angerufen werden soll.
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2016 - 4 TaBV 40/16

    Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Unzuständigkeit, Betriebsrat,

    In formeller Hinsicht muss ein Wirtschaftsausschuss zu dem Begehren konkreter Auskünfte und Unterlagen über bestimmte wirtschaftliche Angelegenheiten einen Beschluss fassen, wenn im Falle der Nichterfüllung nachfolgend zur Durchsetzung des Begehrens gemäß § 109 BetrVG die Einigungsstelle angerufen werden soll (Fitting, BetrVG, 28. Auflage, § 108 Rn 11, § 109 Rn 6; Oetker in GK-BetrVG, § 108 Rn 12, § 109 Rn 17; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 26.02.2016 - 4 TaBV 8/16 -, zitiert nach juris Rn 74; LAG Hamm, Beschluss vom 02.11.2015 - 13 TaBV 70/15 -, zitiert nach juris Rn 4).
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