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   LAG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 13 TaBV 8/13   

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https://dejure.org/2013,45076
LAG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 13 TaBV 8/13 (https://dejure.org/2013,45076)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2013 - 13 TaBV 8/13 (https://dejure.org/2013,45076)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2013 - 13 TaBV 8/13 (https://dejure.org/2013,45076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Leitende Angestellte

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Stellung einer Bankangestellten als Leiterin des Service Centers Mitte/Süd mit Prokura und Titel "Direktorin der S. AG"

  • Justiz Baden-Württemberg

    Leitende Angestellte - Leiterin eines Servicecenters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3
    Betriebliche Stellung einer Bankangestellten als Leiterin des Service Centers Mitte/Süd mit Prokura und Titel "Direktorin der S. AG"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 13 TaBV 8/13
    Voraussetzung für die Wahrnehmung einer unternehmerischen (Teil-)Aufgabe ist, dass dem leitenden Angestellten rechtlich und tatsächlich ein eigener und erheblicher Entscheidungsspielraum zur Verfügung steht, das heißt er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 a aa der Gründe, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der reinen arbeitstechnischen, vorbestimmten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 a cc der Gründe mwN, aaO).

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82

    Angestelltenstatus - Tätigkeitsmerkmale eines leitenden Angestellten - Funktionen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 13 TaBV 8/13
    Dieses ist immer gegeben, weil unabhängig von Wahlen oder ähnlichen konkreten Anlässen ein Interesse an der Klärung des Zuständigkeitsbereichs des Betriebsrates besteht (vgl. BAG 23. Januar 1986 - 6 ABR 22/82 - BAGE 51, 19 ff. = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 30).
  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10

    Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 13 TaBV 8/13
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 75 = NZA-RR 2011, 647 ff.; BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG § 5 Nr. 73 = NZA 2009, 1296 ff.), der sich die erkennende Kammer anschließt, ist leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst.
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 13 TaBV 8/13
    Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-)Aufgaben, so dass grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 35).
  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 13 TaBV 8/13
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 75 = NZA-RR 2011, 647 ff.; BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG § 5 Nr. 73 = NZA 2009, 1296 ff.), der sich die erkennende Kammer anschließt, ist leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst.
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