Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 15.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.05.2007 - 13 U 103/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3653
OLG Brandenburg, 09.05.2007 - 13 U 103/03 (https://dejure.org/2007,3653)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2007 - 13 U 103/03 (https://dejure.org/2007,3653)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 13 U 103/03 (https://dejure.org/2007,3653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammentreffen unterlassener Prüfungspflichten und Hinweispflichten des Auftragnehmers mit Planungsverantwortlichkeiten des Auftraggebers oder seiner Architekten und Fachingenieure als Erfüllungsgehilfen; Zuweisung des Risikos der mangelfreien Leistungsausführung zum ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 288; ; ZPO § 524; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 533

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 4 Nr. 3 § 13 Nr. 3; BGB § 242 § 254
    Einschränkung der Haftung des Auftragnehmers nach § 13 Nr. 3 VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftet der AN für Mängel an bindend vorgeschriebenen Materialien?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftungsrecht: Keine Haftung für Mängel an vorgeschriebenem Material

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Handwerker haftet nicht für Mängel durch Einsatz von Material, das der Bauherr vorschreibt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Haftungsrecht: Keine Haftung für Mängel an vorgeschriebenem Material

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Auftragnehmer für Mängel an bindend vorgeschriebenen Materialien? (IBR 2007, 550)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1783
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04

    Zur Behandlung einer Gemeinschaft nach Bruchteilen zwischen mehreren Inhabern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2007 - 13 U 103/03
    Der Antrag muss erkennen lassen, dass mehr als nur die Zurückweisung der gegnerischen Berufung erstrebt wird (vgl. Musielak-Ball, ZPO, 5. Aufl., § 524 Rdnr. 10; vgl. auch BGHZ 4, 229, 234 und BGH MDR 1978, 398 sowie OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 285 - 288).
  • BGH, 24.11.1977 - VII ZR 160/76

    Voraussetzungen für die Einlegung einer Anschlussberufung - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2007 - 13 U 103/03
    Der Antrag muss erkennen lassen, dass mehr als nur die Zurückweisung der gegnerischen Berufung erstrebt wird (vgl. Musielak-Ball, ZPO, 5. Aufl., § 524 Rdnr. 10; vgl. auch BGHZ 4, 229, 234 und BGH MDR 1978, 398 sowie OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 285 - 288).
  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2007 - 13 U 103/03
    Der Antrag muss erkennen lassen, dass mehr als nur die Zurückweisung der gegnerischen Berufung erstrebt wird (vgl. Musielak-Ball, ZPO, 5. Aufl., § 524 Rdnr. 10; vgl. auch BGHZ 4, 229, 234 und BGH MDR 1978, 398 sowie OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 285 - 288).
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 147/04

    Verschuldensabhängigkeit des Fehlerbegriffs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2007 - 13 U 103/03
    Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH vom 10.11.2005 (BauR 2006, 375 ff. d.A.).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 42/86

    Notare-Zivilverfahrensrecht-Beurkundungsnotwendigkeit ergänzender Vereinbarungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2007 - 13 U 103/03
    So kann sich der in erster Instanz voll durchgedrungene Kläger der Berufung des Beklagten zur Klageerweiterung anschließen und der obsiegende Beklagte kann sich zur Erhebung einer Widerklage anschließen, allerdings unter Beachtung der weiteren Beschränkungen des § 533 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 1988, 185 und Zöller-Gummer/ Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 524, Rdnr. 2, 6, 31, 33 und 39, m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00

    Annahme der Bevollmächtigung im Falle einer Anrufweiterleitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2007 - 13 U 103/03
    Der BGH hat die Auftragnehmerin völlig von der Haftung freigestellt, weil sie bei Vertragsschluss weder gewusst habe, noch habe erkennen oder annehmen müssen, dass die verwendeten Materialien fehlerhaft seien und das sich die Unternehmerin diese Informationen damals auch nicht in zumutbarer Weise habe verschaffen können, weil nicht einmal die Herstellerin zu diesem Zeitpunkt Erkenntnisse über die anderweitigen Verhaltensweisen gehabt hätte (BGH BauR 2002, 945 ff, m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1996 - VII ZR 34/95

    Zum Umfang von Gewährleistung bei Baustoff-Mängeln)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2007 - 13 U 103/03
    Er muss dann dafür einstehen, dass der Stoff oder das Bauteil generell für den vorgesehenen Bereich geeignet ist (vgl. BGH BauR 1996, 702 ff).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

    Eine Aufrechnung seitens des Berufungsbeklagten bedarf - anders als eine Klageerweiterung oder Widerklage - keiner Anschlussberufung, da es sich lediglich um ein Verteidigungsmittel handelt und kein "Mehr" angestrebt wird (im Anschluss an Brandenburgisches OLG vom 09.05.2007 - 13 U 103/03 -).(Rn.125).

    Denn anders als eine Klageerweiterung oder eine Widerklage bedarf eine Aufrechnung seitens der berufungsbeklagten Partei keiner Anschlussberufung, da es sich um ein reines Verteidigungsmittel im Sinne der Zivilprozessordnung handelt (vgl. BGH vom 30.05.1984 - VIII ZR 20/83 -, NJW 1984, 1964), das auf die Zurückweisung der Berufung gerichtet ist und nicht auf mehr abzielt (Brandenburgisches OLG vom 09.05.2007 - 13 U 103/03 -, Rz. 67 zitiert nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 17.12.2014 - 2 U 193/13

    Neuwagenkauf: "Sägezahnbildung" bei frontangetriebenen Kraftfahrzeugen als

    Insoweit waren dem Kläger auch die Kosten der Anschlussberufung, als welche die Erhebung der Widerklage zu behandeln ist (OLG Frankfurt, Urt. v. 7. Mai 2014 - 1 U 130/13, juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22. November 2013 -7 U 106/09, juris; OLG Brandenburg, BauR 2007, 1783) und die die Beklagte in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen hat, aufzuerlegen, weil die mit der Widerklage geltend gemachte Forderung verhältnismäßig geringfügig war und keine bzw. nur geringfügig höhere Kosten veranlasst hat (siehe hierzu auch Zöller/ Herget, aaO, § 92, Rdnr. 10, m.w.N.; Schulz in: Münchener Kommentar ZPO, 4. Aufl., § 92, Rdnr. 18 ff, m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13

    Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den

    Eine Aufrechnung seitens des Berufungsbeklagten bedarf - anders als eine Klageerweiterung oder Widerklage - keiner Anschlussberufung, da es sich lediglich um ein Verteidigungsmittel handelt und kein "Mehr" angestrebt wird (im Anschluss an Brandenburgisches OLG vom 09.05.2007 - 13 U 103/03 -).

    Denn anders als eine Klageerweiterung oder eine Widerklage bedarf eine Aufrechnung seitens der berufungsbeklagten Partei keiner Anschlussberufung, da es sich um ein reines Verteidigungsmittel im Sinne der Zivilprozessordnung handelt (vgl. BGH vom 30.05.1984 - VIII ZR 20/83 -, NJW 1984, 1964), das auf die Zurückweisung der Berufung gerichtet ist und nicht auf mehr abzielt (Brandenburgisches OLG vom 09.05.2007 - 13 U 103/03 -, Rz. 67 zitiert nach juris).

  • OLG Rostock, 14.07.2023 - 4 U 52/23

    Notwendige Prüfung des Heizungsfüllwassers durch Installateur bei Austausch einer

    Davon abgesehen ist für eine Einordnung der VDI-Richtlinie 2035 als anerkannte Regel der Technik (vgl. so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 09.05.2007, Az.: 13 U 103/03, - zitiert nach juris -, Rn. 56) maßgeblich, dass sie der Richtigkeitsüberzeugung der technischen Fachleute im Sinne einer allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung entspricht und darüber hinaus in der Praxis erprobt und bewährt ist; auf beiden Stufen muss die technische Regel der überwiegenden Ansicht (Mehrheit) der technischen Fachleute entsprechen, während die abweichende Meinung eines beauftragten Gerichtssachverständigen (bloß) zu der Sachgerechtigkeit ihr zu entnehmender Vorgaben allein demgegenüber unerheblich ist (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 23.09.2020, Az.: 4 U 86/19, - zitiert nach juris -, Rn. 4 ff. m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 01.07.2009 - 1 U 1535/08

    Mehrvergütungsansprüche bei Übernahme des Planungsrisikos im Rahmen eines

    Die von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat angeführten obergerichtlichen Entscheidungen (KG BauR 2006, 836 ; OLG Brandenburg BauR 2007, 1783) sind für die im Streitfall zu beantwortende Rechtsfrage (Verteilung des Mehrvergütungsrisikos bei nachträglich erkanntem und behobenem Planungsfehler) nicht unmittelbar einschlägig und stehen im Übrigen auch nicht im Widerspruch zu den hier vom Senat angewendeten - gefestigten - Rechtsgrundsätzen.
  • KG, 17.10.2008 - 7 U 45/08

    Rückforderungsanspruch des NU wegen Zahlung auf Scheinforderung

    Die von der (hiesigen) Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam eingelegte Berufung wurde vom Oberlandesgericht Brandenburg mit rechtskräftigem Urteil vom 9. Mai 2007 (13 U 103/03) zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.12.2004 - 13 U 103/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3581
OLG Köln, 15.12.2004 - 13 U 103/03 (https://dejure.org/2004,3581)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.2004 - 13 U 103/03 (https://dejure.org/2004,3581)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 13 U 103/03 (https://dejure.org/2004,3581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Unterwerfungserklärung durch einen Treuhänder; Notwendigkeit der Genehmigung einer zunächst unwirksamen Prozesserklärung; Verstoß gegen Treu und ...

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Haftung der Bank beim finanzierten Immobilienkauf; Risikoaufklärungspflichten und Zurechnung von Beratungsverschulden, Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 138, 171, 172, 173, 242; RBerG Art. 1 § 1; VerbrKrG a. F. § 3 Abs. 2 Nr. 2
    Keine Berufung beim finanzierten Immobilienerwerb durch den Darlehensnehmer auf die Nichtigkeit der Vollmacht des Darlehensvermittlers nach Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG i. V. m. § 134 BGB gegenüber dem Darlehensgeber aufgrund von Treu und Glauben

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2005, 792
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (63)

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2006 - 16 U 134/04

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Rückzahlung eines zur

    Dem schließt sich der erkennende Senat für den hier zu beurteilenden Fall des Erwerbs einer kreditfinanzierten Eigentumswohnung in einem Steuersparmodell an (vgl. a. OLG Düsseldorf -6. ZS -, WM 2005, 881, 885; OLG Köln, WM 2005, 792, 795).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht