Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 19.02.2015

Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11   

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https://dejure.org/2011,517
OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11 (https://dejure.org/2011,517)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.12.2011 - 13 U 130/11 (https://dejure.org/2011,517)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 13 U 130/11 (https://dejure.org/2011,517)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine Generalprävention bei der Streitwertfestsetzung - Der Festsetzung des Streitwerts für ein Unterlassungsbegehren (hier: urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch) kommt keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer im Sinne generalpräventiver ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei der Berücksichtigung des urheberrechtlichen Streitwerts (§ 97 UrhG) ist der Aspekt der allgemeinen Abschreckung irrelevant

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 ZPO; § 97 Abs. 1 UrhG
    Kriterien zu Bemessung des Streitwerts eines Unterlassungsanspruchs nach § 97 Abs. 1 UrhG

  • JurPC

    Streitwert eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs

  • aufrecht.de

    Generalprävention kein Maßstab für Streitwertfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zu Bemessung des Streitwerts eines Unterlassungsanspruchs nach § 97 Abs. 1 UrhG

  • info-it-recht.de

    Bei Streitwertfestsetzung ist Generalprävention kein Maßstab

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; UrhG § 97 Abs. 1
    Streitwert eines Unterlassungsanspruchs nach § 97 Abs. 1 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Generalprävention bei der Streitwertbemessung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Präventionsgedanke bei Bemessung des Streitwerts bei Unterlassungsbegehren unerheblich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine generalpräventiven Gedanken bei Streitwertbemessung in Urheberrechtsfällen

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 18 O 97/11
  • OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 727
  • MDR 2012, 77
  • GRUR 2012, 12
  • GRUR-RR 2012, 270
  • MIR 2011, Dok. 100
  • K&R 2012, 61
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Weiterhin ist das wirtschaftliche Interesse des Urheberrechtsinhabers zu berücksichtigen, etwa aufgrund möglicher Umsatzeinbußen durch das wettbewerbswidrige Verhalten (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 1997 - 2 W 37/97, zitiert nach juris, Tz. 4), bzw. des drohenden Lizenzschadens (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 2 W 92/11, zitiert nach juris, Tz. 4).

    Über die Streitwertfestsetzung wird nicht das Verhalten des Verfügungsbeklagten sanktioniert (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 1997, a.a.O., Tz. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9), weil der Streitwert neben der Festlegung der Zuständigkeit des Gerichts nur für die sich für das Verfahren errechnenden Kosten maßgeblich ist und sich allein am Interesse des Gläubigers an der Unterlassung der Wiederholung des konkreten widerrechtlichen Eingriffs in sein Urheberrecht orientiert.

    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer im Sinne generalpräventiver Erwägungen zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992 - 13 W 81/92, CR 1993, 209 (211); Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 6 W 12/09, zitiert nach juris, Tz. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 6 W 161/04, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9).

  • OLG Frankfurt, 06.12.1994 - 11 W 42/94

    Streitwert im Eilverfahren für Unterlassungsanspruch wegen Herstellung von

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Es ist nicht Aufgabe der Streitwertfestsetzung bei der Geltendmachung von Unterlassungsbegehren, den Beklagten im Rahmen eines nur gegen ihn geführten Rechtsstreits wegen einer Urheberrechtsverletzung mit einem hohen Streitwert zu belasten, um potentielle weitere Nachahmer abzuschrecken (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 11 W 42/94, zitiert nach juris, Tz. 9).

    Es ist Sache des Gesetzgebers und dem Zivilverfahren sachfremd, die Lücken des Schutzes von geistigem Eigentum aufzufüllen oder zu belassen und die negativen Folgen einer Verletzungshandlung für den Verletzer zu definieren (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 1994, a.a.O., Tz. 9; Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009, a.a.O., Tz. 7).

  • OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09

    Streitwertfestsetzung für einen Unterlassungsanspruch wegen

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer im Sinne generalpräventiver Erwägungen zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992 - 13 W 81/92, CR 1993, 209 (211); Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 6 W 12/09, zitiert nach juris, Tz. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 6 W 161/04, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9).

    Es ist Sache des Gesetzgebers und dem Zivilverfahren sachfremd, die Lücken des Schutzes von geistigem Eigentum aufzufüllen oder zu belassen und die negativen Folgen einer Verletzungshandlung für den Verletzer zu definieren (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 1994, a.a.O., Tz. 9; Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009, a.a.O., Tz. 7).

  • OLG Celle, 12.10.1992 - 13 W 81/92

    Streitwertfestsetzung bei Raub- kopien

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer im Sinne generalpräventiver Erwägungen zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992 - 13 W 81/92, CR 1993, 209 (211); Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 6 W 12/09, zitiert nach juris, Tz. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 6 W 161/04, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9).

    Es ist Sache des Gesetzgebers und dem Zivilverfahren sachfremd, die Lücken des Schutzes von geistigem Eigentum aufzufüllen oder zu belassen und die negativen Folgen einer Verletzungshandlung für den Verletzer zu definieren (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 1994, a.a.O., Tz. 9; Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009, a.a.O., Tz. 7).

  • OLG Bremen, 30.06.1997 - 2 W 37/97
    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Weiterhin ist das wirtschaftliche Interesse des Urheberrechtsinhabers zu berücksichtigen, etwa aufgrund möglicher Umsatzeinbußen durch das wettbewerbswidrige Verhalten (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 1997 - 2 W 37/97, zitiert nach juris, Tz. 4), bzw. des drohenden Lizenzschadens (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 2 W 92/11, zitiert nach juris, Tz. 4).

    Über die Streitwertfestsetzung wird nicht das Verhalten des Verfügungsbeklagten sanktioniert (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 30. Juni 1997, a.a.O., Tz. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9), weil der Streitwert neben der Festlegung der Zuständigkeit des Gerichts nur für die sich für das Verfahren errechnenden Kosten maßgeblich ist und sich allein am Interesse des Gläubigers an der Unterlassung der Wiederholung des konkreten widerrechtlichen Eingriffs in sein Urheberrecht orientiert.

  • OLG Jena, 16.12.2009 - 2 W 504/09

    Keine Streitwertreduzierung bei Vorliegen einer sog. Drittunterwerfung

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Soweit von anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Juni 1998 - 4 W 337/98, zitiert nach juris, Tz. 8; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 5 W 367/03, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2004 - 5 W 3/04, zitiert nach juris, Tz. 3 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. November 2006 - 5 W 173/06, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Thüringen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 W 504/09, zitiert nach juris, Tz. 5; auch Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, § 3 Rdn. 16 "Gewerblicher Rechtsschutz") das Gebot der Abschreckung zur Verringerung einer Nachahmungsgefahr als Faktor für die Bemessung des Streitwerts postuliert wird, überzeugt dies nicht.
  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04

    Abschreckender Streitwert

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Soweit von anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Juni 1998 - 4 W 337/98, zitiert nach juris, Tz. 8; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 5 W 367/03, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2004 - 5 W 3/04, zitiert nach juris, Tz. 3 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. November 2006 - 5 W 173/06, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Thüringen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 W 504/09, zitiert nach juris, Tz. 5; auch Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, § 3 Rdn. 16 "Gewerblicher Rechtsschutz") das Gebot der Abschreckung zur Verringerung einer Nachahmungsgefahr als Faktor für die Bemessung des Streitwerts postuliert wird, überzeugt dies nicht.
  • KG, 19.12.2003 - 5 W 367/03

    Einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Urheberrechtsverletzung:

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Soweit von anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Juni 1998 - 4 W 337/98, zitiert nach juris, Tz. 8; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 5 W 367/03, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2004 - 5 W 3/04, zitiert nach juris, Tz. 3 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. November 2006 - 5 W 173/06, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Thüringen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 W 504/09, zitiert nach juris, Tz. 5; auch Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, § 3 Rdn. 16 "Gewerblicher Rechtsschutz") das Gebot der Abschreckung zur Verringerung einer Nachahmungsgefahr als Faktor für die Bemessung des Streitwerts postuliert wird, überzeugt dies nicht.
  • OLG Frankfurt, 18.10.2004 - 6 W 161/04

    Streitwertbemessung in Fällen des Handels mit Markenplagiaten: Generalpräventive

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer im Sinne generalpräventiver Erwägungen zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1992 - 13 W 81/92, CR 1993, 209 (211); Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 6 W 12/09, zitiert nach juris, Tz. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 6 W 161/04, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 2011, a.a.O., Tz. 9).
  • OLG Hamburg, 14.11.2006 - 5 W 173/06

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Musiktauschbörse im Internet:

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11
    Soweit von anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Juni 1998 - 4 W 337/98, zitiert nach juris, Tz. 8; KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 5 W 367/03, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. März 2004 - 5 W 3/04, zitiert nach juris, Tz. 3 f.; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. November 2006 - 5 W 173/06, zitiert nach juris, Tz. 4; OLG Thüringen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 W 504/09, zitiert nach juris, Tz. 5; auch Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage 2012, § 3 Rdn. 16 "Gewerblicher Rechtsschutz") das Gebot der Abschreckung zur Verringerung einer Nachahmungsgefahr als Faktor für die Bemessung des Streitwerts postuliert wird, überzeugt dies nicht.
  • OLG Koblenz, 09.06.1998 - 4 W 337/98
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Diesen Entscheidungen liegt die Erwägung zugrunde, dass das Interesse des Rechtsinhabers an der Abwehr künftiger Rechtsverletzungen im Einzelfall vorrangig dem Interesse entsprechen kann, die eigene Lizenzierung vergleichbarer Nutzungen sicherzustellen, während andere Faktoren wie die Beeinträchtigung anderweitiger Auswertungsmöglichkeiten, die Gefahr der Nachahmung des Rechtsverstoßes, Intensität und Dauer der Verletzungshandlung und der Verschuldensgrad auf Verletzerseite in den Hintergrund treten (vgl. auch OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270 und OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2012  22 W 55/12, juris zur öffentlichen Wiedergabe von Sportsendungen sowie OLG Schleswig, ZUM-RD 2015, 473 und LG Flensburg, ZUM 2016, 299 zum Angebot eines Vervielfältigungsstücks eines nicht autorisierten Konzertmitschnitts; vgl. ferner Saenger/Bendtsen, ZPO, 6. Aufl., § 3 Rn. 15 Stichwort "Urheberrechtsverletzung"; Heinrich in Musielak/Voit aaO § 3 Rn. 36 Stichwort "Unterlassung").

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a; aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Diesen Entscheidungen liegt die Erwägung zugrunde, dass das Interesse des Rechtsinhabers an der Abwehr künftiger Rechtsverletzungen im Einzelfall vorrangig dem Interesse entsprechen kann, die eigene Lizenzierung vergleichbarer Nutzungen sicherzustellen, während andere Faktoren wie die Beeinträchtigung anderweitiger Auswertungsmöglichkeiten, die Gefahr der Nachahmung des Rechtsverstoßes, Intensität und Dauer der Verletzungshandlung und der Verschuldensgrad auf Verletzerseite in den Hintergrund treten (vgl. auch OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270 und OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2012 - 22 W 55/12, juris zur öffentlichen Wiedergabe von Sportsendungen sowie OLG Schleswig, ZUM-RD 2015, 473 und LG Flensburg, ZUM 2016, 299 zum Angebot eines Vervielfältigungsstücks eines nicht autorisierten Konzertmitschnitts; vgl. ferner Saenger/Bendtsen, ZPO, 6. Aufl., § 3 Rn. 15 Stichwort "Urheberrechtsverletzung"; Heinrich in Musielak/Voit aaO § 3 Rn. 36 Stichwort "Unterlassung").

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a; aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 43/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Diesen Entscheidungen liegt die Erwägung zugrunde, dass das Interesse des Rechtsinhabers an der Abwehr künftiger Rechtsverletzungen im Einzelfall vorrangig dem Interesse entsprechen kann, die eigene Lizenzierung vergleichbarer Nutzungen sicherzustellen, während andere Faktoren wie die Beeinträchtigung anderweitiger Auswertungsmöglichkeiten, die Gefahr der Nachahmung des Rechtsverstoßes, Intensität und Dauer der Verletzungshandlung und der Verschuldensgrad auf Verletzerseite in den Hintergrund treten (vgl. auch OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270 und OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2012  22 W 55/12, juris zur öffentlichen Wiedergabe von Sportsendungen sowie OLG Schleswig, ZUM-RD 2015, 473 und LG Flensburg, ZUM 2016, 299 zum Angebot eines Vervielfältigungsstücks eines nicht autorisierten Konzertmitschnitts; vgl. ferner Saenger/Bendtsen, ZPO, 6. Aufl., § 3 Rn. 15 Stichwort "Urheberrechtsverletzung"; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 3 Rn. 36 Stichwort "Unterlassung").

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a; aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 44/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Gegenstandswert eines

    Diesen Entscheidungen liegt die Erwägung zugrunde, dass das Interesse des Rechtsinhabers an der Abwehr künftiger Rechtsverletzungen im Einzelfall vorrangig dem Interesse entsprechen kann, die eigene Lizenzierung vergleichbarer Nutzungen sicherzustellen, während andere Faktoren wie die Beeinträchtigung anderweitiger Auswertungsmöglichkeiten, die Gefahr der Nachahmung des Rechtsverstoßes, Intensität und Dauer der Verletzungshandlung und der Verschuldensgrad auf Verletzerseite in den Hintergrund treten (vgl. auch OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270 und OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2012  22 W 55/12, juris zur öffentlichen Wiedergabe von Sportsendungen sowie OLG Schleswig, ZUM-RD 2015, 473 und LG Flensburg, ZUM 2016, 299 zum Angebot eines Vervielfältigungsstücks eines nicht autorisierten Konzertmitschnitts; vgl. ferner Saenger/Bendtsen, ZPO, 6. Aufl., § 3 Rn. 15 Stichwort "Urheberrechtsverletzung"; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 3 Rn. 36 Stichwort "Unterlassung").

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a; aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • OLG Celle, 13.05.2016 - 13 W 36/16

    Streitwert einer auf Urheberrecht gestützten Unterlassungsklage

    a) Bei der Festsetzung des Streitwertes ist die Schwere des erfolgten Angriffs in das Urheberrecht einzubeziehen, dessen wirtschaftlicher Wert in der Höhe einer möglichen Lizenzgebühr Ausdruck findet; mithin kann die Bemessung nach dem drohenden Lizenzschaden erfolgen (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 13 U 130/11, juris Rn. 3; OLG Rostock, Beschluss vom 14. November 2006 - 2 W 25/06, juris Rn. 9).

    Eine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer hat bei der Bemessung des Streitwertes außer Betracht zu bleiben (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 13 U 130/11, juris Rn. 5; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2013 - 6 W 31/13, juris Rn. 33).

  • AG Düsseldorf, 20.05.2014 - 57 C 16445/13

    Filesharing - Schadensersatz für einen Pornofilm

    Die Annahme eines hohen Streitwertes zum Zwecke der Generalprävention, also im Hinblick auf eine möglicherweise abschreckende Wirkung gegenüber Dritten, ist dem Zivilrecht wesensfremd und daher unzulässig (OLG Celle BeckRS 2011, 28345).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer

    Diesen Entscheidungen liegt die Erwägung zugrunde, dass das Interesse des Rechtsinhabers an der Abwehr künftiger Rechtsverletzungen im Einzelfall vorrangig dem Interesse entsprechen kann, die eigene Lizenzierung vergleichbarer Nutzungen sicherzustellen, während andere Faktoren wie die Beeinträchtigung anderweitiger Auswertungsmöglichkeiten, die Gefahr der Nachahmung des Rechtsverstoßes, Intensität und Dauer der Verletzungshandlung und der Verschuldensgrad auf Verletzerseite in den Hintergrund treten (vgl. auch OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270 und OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2012 - 22 W 55/12, juris zur öffentlichen Wiedergabe von Sportsendungen sowie OLG Schleswig, ZUM-RD 2015, 473 und LG Flensburg, ZUM 2016, 299 zum Angebot eines Vervielfältigungsstücks eines nicht autorisierten Konzertmitschnitts; vgl. ferner Saenger/Bendtsen, ZPO, 6. Aufl., § 3 Rn. 15 Stichwort "Urheberrechtsverletzung"; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 3 Rn. 36 Stichwort "Unterlassung").

    Für generalpräventive Erwägungen, mit denen Dritte von Rechtsverletzungen abgeschreckt werden sollen, ist bei der Bewertung eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs kein Raum (OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126; OLG Celle, GRUR-RR 2012, 270; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 230; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 229; Teplitzky/Feddersen aaO Kap. 49 Rn. 14a; aA J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97a UrhG Rn. 51).

  • AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14

    Schadenersatz Lizenzanalogie Foto Ebay

    Die Annahme eines hohen Streitwertes zum Zwecke der Generalprävention, also im Hinblick auf eine möglicherweise abschreckende Wirkung gegenüber Dritten, ist dem Zivilrecht wesensfremd und daher unzulässig (OLG Celle BeckRS 2011, 28345).
  • OLG Celle, 11.06.2014 - 13 W 40/14

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Verbreitung eines nicht autorisierten

    Eine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer hat bei der Bemessung des Streitwertes außer Betracht zu bleiben (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 13 U 130/11, juris Rn. 5 m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 20 W 68/11, juris Rn. 3; Zöller/Herget, a. a. O., § 3 Rn. 16 "Unterlassung - Urheberrechtsverletzung"; Musielak/Heinrich, a. a. O., § 3 Rn. 36 "Unterlassung").

    Für das Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes ist ein Abschlag von 1/3 von dem Wert der Hauptsache vorzunehmen (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2011, a. a. O., juris Rn. 4).

  • AG Düsseldorf, 14.10.2014 - 57 C 4661/13

    Filesharing: Schadensersatz von 263,12 EUR bei Musikalbum

    Die Annahme eines hohen Streitwertes zum Zwecke der Generalprävention, also im Hinblick auf eine möglicherweise abschreckende Wirkung gegenüber Dritten, ist dem Zivilrecht wesensfremd und daher unzulässig (OLG Celle BeckRS 2011, 28345).
  • AG Düsseldorf, 13.01.2015 - 57 C 7592/14

    Filesharing Lizenzanalogie Verjährung bereicherungsrechtlicher Anspruch

  • AG Düsseldorf, 03.06.2014 - 57 C 3122/13

    Überkompensation bei Filesharingklagen

  • BayObLG, 10.07.2023 - 101 AR 148/23

    Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigtem Parken

  • AG Düsseldorf, 24.03.2015 - 57 C 9341/14

    Filesharing Schadenersatz Lizenzanalogie

  • AG Düsseldorf, 10.03.2015 - 57 C 8861/14

    Schadenersatz Filesharing Internetrechte On Demand View

  • AG Düsseldorf, 14.07.2014 - 57 C 4962/14

    Streitwert für unberechtigte Fotonutzung im privaten Bereich

  • AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14

    Schadenersatz Lizenzanalogie konkreter Schaden Filesharing "keine Internetrechte"

  • OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 11 W 39/13

    Internet: Haftung des Admin-C für unter der Domain begangene

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.02.2015 - 13 U 130/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48890
OLG Karlsruhe, 19.02.2015 - 13 U 130/11 (https://dejure.org/2015,48890)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.02.2015 - 13 U 130/11 (https://dejure.org/2015,48890)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 13 U 130/11 (https://dejure.org/2015,48890)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.02.2016 - III ZR 80/15

    Anfechtung eines geschlossenen Vergleichs mit dem Ziel der Fortsetzung des

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 19. Februar 2015 - 13 U 130/11 - wird als unzulässig verworfen.
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