Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.11.1989 - 13 U 130/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6558
OLG Köln, 08.11.1989 - 13 U 130/89 (https://dejure.org/1989,6558)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.1989 - 13 U 130/89 (https://dejure.org/1989,6558)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 1989 - 13 U 130/89 (https://dejure.org/1989,6558)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,6558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis; Beweislast bei Unmöglichkeit; Grobe Fahrlässigkeit; Nachweis grober Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 282, 548, 556

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 390
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 1/99

    Überholen in einer Kurve als grobe Fahrlässigkeit, Versicherung,

    Im Bereich des Straßenverkehrs liegt sie vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (vgl. OLG Hamm , VersR 1996, 181; OLG Köln, r + s 1989, 174; VersR 1990, 390; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26 Aufl., § 12 AKB, Rn 68; Stiefel/Hofmann, AKB, 16. Aufl., § 12, Rn 90 ff , jeweils mit Einzelfällen).

    Vielmehr ist aus dem heranzuziehenden äußeren Verhalten und den Beweisanzeichen (vgl. BGH, VersR 1972, 944; OLG Köln, VersR 1990, 390; VersR 1989, 552) zu entnehmen, dass dem Beklagten auch subjektiv ein grobes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, das nicht entschuldbar ist.

    Ein solches Verhalten ist in subjektiver Hinsicht nicht entschuldbar (vgl. OLG Hamm, VersR 1996, 181; r + s 1995, 8; OLG Karlsruhe, r + s 1995, 47; OLG Köln, VersR 1990, 390).

  • OLG Köln, 09.05.2006 - 9 U 64/05

    Hohe Geschwindigkeit als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich um ein in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH, VersR 1989, 141; 1992, 1087; OLG Nürnberg, VersR 2001, 365; OLG Köln, VersR 1989, 952; 1990, 390).
  • OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05

    Hausratversicherung - Einbruchdiebstahl: Wann liegt eine Gefahrerhöhung vor?

    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich um ein in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1989, 141; 1992, 1087; OLG Nürnberg VersR 2001, 365; OLG Köln, VersR 1989, 952; 1990, 390).
  • OLG Naumburg, 08.10.1996 - 7 U 108/96

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Unfalls durch einen Kraftfahrer

    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muß es sich bei grober Fahrlässigkeit um ein in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (vgl. z. B. OLG Köln Versicherungsrecht 1990, 390 f. m. w. N.).
  • KG, 24.01.2002 - 12 U 3217/00

    Anscheinsbeweis und Fahrlässigkeit bei Gefährdung Dritter durch Abkommen von der

    aa) Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die Lebenserfahrung grundsätzlich für das Verschulden eines Kraftfahrers spricht, wenn er auf übersichtlicher, gerader Straße von der Fahrbahn abkommt und dadurch einen Unfall verursacht (BGH VersR 1967, 1162; OLG Frankfurt a.M., VRS 1991, 401; OLG Karlsruhe NZV 1994, 229; OLG Köln, VersR 1990, 390; OLG Hamm, MDR 1993, 516).
  • LG Berlin, 14.07.2003 - 11 O 364/02

    Automietvertrag - Unfall - Vollkaskoversicherung

    Anders als in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des OLG Köln (VersR 1990, 390) und des OLG Koblenz (VersR 2000, 720) besteht hier die Möglichkeit eines das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ausschließenden Geschehensablaufs, der auch nicht völlig fernliegend ist.
  • LG Kempten, 18.04.2000 - 3 O 924/99
    Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß bei objektiven groben Fahrfehlern auf subjektiv grob fehlerhaftes Verhalten geschlossen werden darf, wenn nicht Umstände dargelegt und bewiesen werden, die lediglich einfache Fahrlässigkeit denkbar sein lassen (BGH in Versicherungsrecht 1989 Seite 582, insbesondere 584; OLG Oldenburg in Versicherungsrecht 1996 Seite 842; OLG Köln Versicherungsrecht 1990 Seite 390 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht