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OLG Hamm, 05.11.1990 - 13 U 132/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVO § 20 Abs. 2
Verletzung des Vorrechts eines Linienbusses nach § 20 Abs. 2 StVO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 1016
Wird zitiert von ... (2)
- LG Saarbrücken, 05.04.2012 - 13 S 209/11
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision mit einem von einer Haltestelle …
Der Vorrang des fließenden Verkehrs bleibt jedoch bestehen, wenn die Anfahrabsicht nicht rechtzeitig angezeigt ist oder ein Anfahren nicht mehr nur eine Behinderung, sondern eine Gefährdung des fließenden Verkehrs bedeuten würde (BGHSt 28, 218; OLG Düsseldorf DAR 1990, 462; OLG Hamm VersR 1992, 1016, jew. zu § 20 Abs. 2 a.F.;… OLG München, Urt. v. 17.12.2010 - 10 U 2926/10, Juris;… Hentschel aaO § 20 StVO Rdn. 12 m.w.N.). - AG Hamburg, 10.10.2006 - 518 C 167/06
Zur Haftungsquote bei einem Unfall eines Personenwagens mit einem anfahrenden …
Um den Anforderungen des damit bestehenden Vorrechts des Beklagten zu 1) aus § 20 Abs. 5 StVO gerecht zu werden, durfte die Ehefrau des Klägers nur mit mäßiger Geschwindigkeit und in Bremsbereitschaft fahren und musste den an der Haltestelle wartenden Bus ständig im Auge behalten (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 5.11.1990, 13 U 132/90;… OLG Düsseldorf, a.a.O., LG Osnabrück, Urteil vom 1.3.1993, 9 O 437/92).