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   OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03   

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https://dejure.org/2003,1303
OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03 (https://dejure.org/2003,1303)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.2003 - 13 U 133/03 (https://dejure.org/2003,1303)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 13 U 133/03 (https://dejure.org/2003,1303)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JurPC

    BGB §§ 280 Abs. 1, 254
    Verantwortung für Datenverluste bei Computerreparaturen

  • aufrecht.de

    Datenverlust bei Computer-Reparatur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzpflicht wegen Vertragsverletzung; Datenverlust bei Arbeiten an Systemen der elektronischen Datenverarbeitung; Anwendung im gewerblichen Bereich; Pflicht zur Überprüfung ordnungsgemäßer Datensicherungsroutine

  • czarnetzki.eu PDF

    Erkundigungspflicht des IT-Dienstleisters nach Datensicherung vor Servereingriff

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1
    Zahlung der Vergütung von informationstechnologischen Leistungen - aufrechenbarer Schadensersatzanspruch - zur Frage, ob vor Arbeiten an Systemen der elektronischen Datenverarbeitung, die im gewerblichen Bereich eingesetzt werden, eine Datensicherung durchzuführen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Nicht-Umsetzung der IT-Sicherheitspflichten: Haftungsrisiken und Sanktionen für Unternehmen

  • IWW (Kurzinformation)

    Praxis-EDV - Ohne umfassende Datensicherung keine Haftung für Datenverlust bei Reparatur

  • heise.de (Pressebericht, 07.04.2004)

    Mangelnde Datensicherung -- keine Haftung

  • heise.de (Pressebericht, 01.05.2004)

    Kein Schadensersatz für Datenverlust

  • heise.de (Pressebericht, 07.04.2004)

    Keine Haftung Computer-Reparaturfirma bei mangelnder Datensicherung

  • heise.de (Pressebericht, 01.05.2004)

    Kein Schadensersatz für Datenverlust bei Reperaturarbeiten

  • beck.de (Leitsatz)

    Datensicherung vor Computerwartung

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 22.6.2004)

    Notwendigkeit von Datensicherungen

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    EDV - Unbedingt gegen Datenverlust absichern!

  • ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitverschulden bei Datenverlust

  • olg-report.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung, RTF-Format (Word))

    Haftung für Datenverlust - der Datenbestand als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung, 22.6.2004)

    Notwendigkeit von Datensicherungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 487
  • K&R 2004, 543
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 253/93

    Ersatzansprüche bei Versagen der Datensicherung - Computer; Datensicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03
    Dies dürfe von Auftragnehmern bei der Ausführung von Arbeiten an solchen Anlagen auch als selbstverständlich vorausgesetzt werden (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 554; ähnlich OLG Köln NJW-RR 1994, 1262).

    Zusätzliche Überprüfungspflichten bestehen jedoch nur dann, wenn ernsthafte Zweifel vorliegen, daß die Datensicherung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder das Sicherungssystem nicht funktioniert (OLG Karlsruhe NJW 1996, 2000; OLG Köln NJW-RR 1997, 558; 1994, 1262; BGH NJW 1996, 2924; Senat in OLGR 2000, 195).

  • BGH, 25.06.1991 - X ZR 103/89

    Mitverschulden bei Verletzung einer Kontrollpflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03
    Unter diesen Voraussetzungen hat sich die Beklagte den Schaden allein zuzurechnen, selbst wenn der Klägerin eine Pflichtverletzung im Sinne der Wahrnehmung von Controllpflichten vorzuwerfen wäre (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1240).
  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94

    Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03
    Zusätzliche Überprüfungspflichten bestehen jedoch nur dann, wenn ernsthafte Zweifel vorliegen, daß die Datensicherung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder das Sicherungssystem nicht funktioniert (OLG Karlsruhe NJW 1996, 2000; OLG Köln NJW-RR 1997, 558; 1994, 1262; BGH NJW 1996, 2924; Senat in OLGR 2000, 195).
  • OLG Köln, 02.02.1996 - 19 U 223/95

    Pflicht zur Datensicherung im Rahmen des Wartungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03
    Zusätzliche Überprüfungspflichten bestehen jedoch nur dann, wenn ernsthafte Zweifel vorliegen, daß die Datensicherung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder das Sicherungssystem nicht funktioniert (OLG Karlsruhe NJW 1996, 2000; OLG Köln NJW-RR 1997, 558; 1994, 1262; BGH NJW 1996, 2924; Senat in OLGR 2000, 195).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95

    Haftungsverteilung bei Datenverlust infolge Software-Neuinstallation

    Auszug aus OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03
    Dies dürfe von Auftragnehmern bei der Ausführung von Arbeiten an solchen Anlagen auch als selbstverständlich vorausgesetzt werden (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 554; ähnlich OLG Köln NJW-RR 1994, 1262).
  • AG Bonn, 21.11.2014 - 105 C 72/12

    Datenverlust bei Tarifumstellung; Schadensersatz; Mitverschulden

    Unter diesen Voraussetzungen hat sich der Kläger den Schaden zumindest auch teilweise selbst zuzurechnen, selbst wenn der Beklagten eine Pflichtverletzung dahingehend vorzuwerfen ist, dass sie entgegen ihrer Zusage die Daten des Klägers gelöscht hat (vgl. in diesem Sinne auch BGH NJW-RR 1991, 1240; OLG Hamm, Urteil vom 01.12.2003, Aktenzeichen 13 U 133/03,- juris).
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