Rechtsprechung
OLG Hamburg, 11.03.2020 - 13 U 141/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1 Abs 1 S 2 Nr 1 KredWG, § 32 KredWG
Investmentvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Rangrücktrittsklausel; Rückabwicklung des Vertrags bei fehlender Erlaubnis zum Betreiben eines Einlagengeschäfts - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Keine Nichtigkeit eines Vertrages nach § 134 BGB bei Verstoß gegen § 32 KWG, § 32 KWG als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB sowie zum Verstoß einer Nachrangklausel gegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.12.2017 - 309 O 116/16
- OLG Hamburg, 11.03.2020 - 13 U 141/19
Papierfundstellen
- WM 2020, 1116
Rechtsprechung
OLG Köln, 22.11.2019 - 13 U 141/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bonn, 21.01.2021 - 17 O 146/17
Nutzungsersatz, Fernabsatzvertrag, Verbraucherdarlehensvertrag, Widerruf
Es liegen auch keine Umstände vor, die dazu geführt hätten, dass sich der Zahlungsvorbehalt nur noch als formale, durch Zeitablauf obsolet gewordene Aussage darstellen würde (dazu vgl. OLG Köln Beschluss v. 22.11.2019, 13 U 141/19; LG Köln, Urteil v. 01.10.2020, 15 O 140/20). - LG Köln, 18.06.2021 - 21 O 134/21 Die Beklagte brauchte - auch im Hinblick auf den vom Kläger seinerzeit erklärten Vorbehalt - nach diesem Zeitablauf nicht mehr mit einer Geltendmachung etwaiger Rechte seitens des Klägers rechnen und musste insbesondere insoweit keine Vorkehrungen mehr treffen, weshalb sie gegenüber diesem widersprüchlichen Verhalten des Klägers als schutzwürdig anzusehen ist (…vgl. LG Köln, a.a.O.; OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2019 - 13 U 141/19, n.v.).