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   OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17   

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OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17 (https://dejure.org/2019,13787)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.2019 - 13 U 144/17 (https://dejure.org/2019,13787)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 13 U 144/17 (https://dejure.org/2019,13787)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • RA Kotz

    Dieselskandal - Anspruch auf Neufahrzeug ohne Anrechnung der gefahrenen Kilometer

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Abschalteinrichtung; Software-Update; Nacherfüllungsverlangen; aktuelle Serienproduktion; Modellwechel

  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 439 Abs 1 Alt 2 BGB, § 439 Abs 3 S 1 BGB vom 02.01.2002, § 439 Abs 4 S 1 BGB, § 5 Abs 1 FZV
    Erwerb eines vom "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeuges: Mangelhaftigkeit aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Anspruch auf Nachlieferung eines fabrikneuen, typengleichen Ersatzfahrzeugs; Unverhältnismäßigkeit der Ersatzbeschaffung bei Möglichkeit zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Abschalteinrichtung; Software-Update; Nacherfüllungsverlangen; aktuelle Serienproduktion; Modellwechel

  • rechtsportal.de

    Mangelhaftigkeit eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Neufahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    "Dieselfälle": Verkäufer von Neufahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung zur Lieferung von typengleichen Nachfolgemodellen verurteilt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal: Neue Autos für VW-Fahrer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkäufer von Neufahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung muss typengleiche Nachfolgemodelle liefern!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nacherfüllungsanspruch bei unzulässiger Abschalteinrichtung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Dieselfälle: Verkäufer von Neufahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung nach jahrelanger Nutzung durch die Käufer zur Lieferung von typengleichen Nachfolgemodellen verurteilt

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Dieselgate: Dreifach-Erfolg für Kunden - Händler müssen neue Modelle bereitstellen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Verkäufer von Diesel-Neufahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung zur Lieferung von typengleichen Nachfolgemodellen verurteilt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Geschädigte Käufer haben Anspruch auf Ersatzfahrzeug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: Händler muss neuen VW Sharan liefern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Anspruch auf Neufahrzeug ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: Neue Fahrzeuge für geschädigte Käufer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: Geschädigte Käufer haben Anspruch auf Ersatzfahrzeug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Schadensersatz ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Geschädigte müssen keinen Nutzungsersatz zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal

  • test.de (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 869
  • ZIP 2019, 1225
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (47)

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17
    Ein Fahrzeug ist nicht frei von Sachmängeln, wenn bei Übergabe an den Käufer eine - den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduzierende - Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG installiert ist, die gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG unzulässig ist (Anschluss an BGH, Hinweisbeschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, juris).

    Dies hat zur Folge, dass ein Fahrzeug die Eignung für die gewöhnliche Verwendung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB fehlt, weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung im Straßenverkehr zuständige Behörde (§ 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV) besteht und somit bei Gefahrübergang der weitere (ungestörte) Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht gewährleistet ist (Anschluss an BGH, Hinweisbeschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, juris).

    Der Anspruch auf Ersatzbeschaffung nach § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB umfasst in der Regel auch die Nachlieferung eines fabrikneuen, typengleichen Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion, sofern das bei Vertragsabschluss maßgebliche Modell nicht mehr produziert wird und weder vom Verkäufer noch von einem Dritten beschafft werden kann (Anschluss an BGH, Hinweisbeschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, juris).

    Das Begehren des Klägers richtet sich daher unverkennbar auf die Ersatzlieferung des nunmehr produzierten Modells mit dem nächst leistungsstärkeren Motor sowie einer vergleichbaren Ausstattung wie der des Ursprungsmodells (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, Juris, Rn. 41).

    Der Bundesgerichtshof hat zu der Frage, ob wenn - wie hier - ein Fahrzeug werkseitig mit einer Software ausgestattet ist, die den Stickstoffoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem Ausstoß im normalen Fahrbetrieb reduziert, ein Mangel vorliegt, ausgeführt (Hinweisbeschluss vom 08.01.2019, aaO, Rn. 4 - 23):.

    Beim Kauf eines Neufahrzeuges handelt es sich regelmäßig - ohne anderslautende Vereinbarung der Vertragsparteien - um eine Gattungsschuld gem. § 243 Abs. 1 BGB (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, Juris, Rn. 31; BGH, Urteil vom 17.10.2018, VII ZR 212/17, Juris, Rn. 20; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl., 2017, Rn. 129, 404).

    Vielmehr ist bei der vom Schuldner vertraglich übernommenen Beschaffungspflicht anzusetzen, deren Inhalt und Reichweite durch interessengerechte Auslegung des Kaufvertrages zu bestimmen ist (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, aaO, mit ausführlicher Begründung).

    Bei der Bestimmung des Inhalts und der Reichweite der vertraglichen Beschaffungspflicht des Verkäufers ist zunächst dem Vorrang des Anspruchs auf Nacherfüllung Rechnung zu tragen, der den §§ 437 ff. BGB zugrunde liegt und der einerseits dem Käufer das gewähren will, was dieser vertraglich zu beanspruchen hat, und andererseits dem Verkäufer eine letzte Chance einräumen will, den mit der Rückabwicklung des Vertrages verbundenen wirtschaftlichen Nachteil abzuwenden (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, aaO, Rn. 32).

    Die Ersatzbeschaffung ist damit nicht nur darauf beschränkt, eine mangelfreie, im Übrigen aber mit dem Kaufgegenstand identische Sache zu liefern (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, aaO, Rn. 33).

    Für die Frage, ob ein Mangel durch eine gleichartige und gleichwertige Ersatzleistung behoben werden kann, kommt es darauf an, ob die Vertragsbeteiligten die konkrete Leistung nach dem Vertragszweck und ihrem erkennbaren Willen als austauschbar angesehen haben (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, aaO, Rn. 34).

    Beim Kauf eines Neufahrzeuges ist typischerweise mit der Produktion und dem Markteintritt eines Nachfolgemodells zu rechnen (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, aaO, Rn. 35).

    (1) In die Abwägung ist einzustellen, dass die Kosten der Ersatzbeschaffung abzüglich des Veräußerungswertes (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, Juris, Rn. 37) bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der gesetzten Frist für das Nacherfüllungsverlangen Anfang März 2016 - den zuletzt durch die Beklagten geltend gemachten Betrag als richtig unterstellt - 20.800,00 EUR, während die Kosten der Nachbesserung - ebenfalls unterstellt - allenfalls 100, 00 EUR betragen und damit die Kosten für die Ersatzlieferung um 20.700,00 EUR, d.h. erheblich höher sind als die Kosten für die Nachbesserung.

    Diese Gefahr bestand nicht erst dann, wenn eine Umrüstungsanordnung der zuständigen Typengenehmigungsbehörde vorliegt, sondern bereits dann, wenn diese Behörde eine entsprechende Maßnahme gegenüber dem Hersteller noch nicht gefordert hat (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, aaO, Rn. 20).

    Der Kläger musste jederzeit damit rechnen, aufgrund behördlicher Anordnung, unter Umständen sogar unter Anordnung der sofortigen Vollziehung (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, aaO, Rn. 22), das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr nutzen zu dürfen.

    Die vorläufigen Ausführungen des Bundesgerichtshofs hierzu (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, Juris, Rn. 4 - 23) sind komplexer Natur.

  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17
    Für die Beurteilung der relativen Unverhältnismäßigkeit der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung im Vergleich zu der andern Art nach § 439 Abs. 3 Satz 1 BGB (= § 439 Abs. 4 Satz 1 BGB nF) ist auf den Zeitpunkt des Zugangs des Nacherfüllungsverlangens, falls eine Nacherfüllungsfrist gesetzt wurde, auf deren Ablauf abzustellen (BGH, Urteil vom 24.10.2018, VIII ZR 66/17, juris).

    a) Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich ein Kraftfahrzeug grundsätzlich nur dann, wenn es eine Beschaffenheit aufweist, die weder seine (weitere) Zulassung zum Straßenverkehr hindert noch ansonsten seine Gebrauchsfähigkeit aufhebt oder beeinträchtigt (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, NJW 2016, 3015 Rn. 40; vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, NJW 2017, 153 Rn. 15; vom 24. Oktober 2018 - VIII ZR 66/17, ZIP 2018, 2272 Rn. 29 [zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen]; jeweils mwN).

    Zwar ist der Verkäufer nicht gehindert, - wie hier - sich erst im Rechtsstreit auf die Unverhältnismäßigkeit der Kosten der vom Käufer gewählten Art der Nachlieferung zu berufen (BGH, Urteil vom 24.10.2018, VIII ZR 66/17, Juris, Rn. 57; BGH, Urteil vom 16.10.2013, VII ZR 273/12, Juris, Rn. 17).

    Der auf Ersatzlieferung in Anspruch genommene Verkäufer kann den Käufer nicht unter Ausübung der Einrede der Unverhältnismäßigkeit auf Nachbesserung verweisen, wenn der Verkäufer den Mangel dadurch nicht vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigen kann (BGH, Urteil vom 24.10.2018, aaO, Rn. 76).

    (1) Für die Beurteilung der relativen Unverhältnismäßigkeit der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung im Vergleich zu der anderen Art ist auf den Zeitpunkt des Zugangs des Nacherfüllungsverlangens oder auf den Ablauf einer eventuell gesetzten Nacherfüllungsfrist abzustellen (BGH, Urteil vom 24.10.2018, aaO, Rn. 66 ff; Erman/Grunewald, 15. Aufl., 2017, § 439, Rn. 17; Pammler in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK- BGB, 8. Aufl., 2017, § 439 BGB, Rn. 98.1; A.A. [Zeitpunkt des Beginns der Mangelbehebung]: Jauernig/Berger, BGB, 17. Aufl., 2018, § 439 BGB, Rn. 27; Büdenbender in Dauner-Lieb/Langen, BGB, 3. Aufl., 2016, § 439, Rn. 43; A.A. [Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung]: MüKo/Westermann, 7. Aufl., 2016, § 439, Rn. 27; BeckOK BGB/Faust, 49. Edition, Stand 01.11.2018, § 439, Rn. 56; beck-online.Großkommentar/Höpfner, Stand 1.1.2019, § 439, Rn. 160; Riehm, ZIP 2019, 590, 595; offengelassen: Staudinger/Matusche-Beckmann, 2013, § 439, Rn. 126).

    Denn dieser Gesichtspunkt kommt namentlich bei geringwertigen Sachen zum Tragen, bei denen eine Nachbesserung oft mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden sein wird, so dass in der Regel nur eine Ersatzlieferung in Betracht kommen wird (BGH, Urteil vom 24.10.2018, aaO, Rn. 63).

    Bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit nach § 439 Abs. 3 BGB aF kann auch das Verschulden des Verkäufers ins Gewicht fallen (BGH, Urteil vom 24.10.2018, aaO, Rn. 97).

    Ein etwaiges Verschulden der ihm vorgeschalteten Herstellerin muss sich der Verkäufer nicht zurechnen lassen (BGH, Urteil vom 24.10.2018, VIII ZR 66/17, Juris, Rn. 97).

    Zwar kann der Käufer unter dem Gesichtspunkt treuwidrigen Verhaltens (§ 242 BGB) gehindert sein, an der durch das wirksam ausgeübte Verlangen nach Lieferung einer mangelfreien Sache erlangten Rechtsposition festzuhalten, sofern er mit einer Mängelbeseitigung durch Aktualisierung der Fahrzeugsoftware einverstanden ist (BGH, Urteil vom 24.10.2018, aaO, Rn. 54).

    § 439 Abs. 2 BGB, der eine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellt, bestimmt, dass der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen hat (BGH, Urteil vom 24.10.2018, VIII ZR 66/17, Juris, Rn. 86 - 94).

  • OLG Köln, 28.05.2018 - 27 U 13/17

    Händler muss gebrauchten VW-Diesel zurücknehmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17
    (b) Ausgehend von diesen weitgefassten Bestimmungen dürfte es sich auch bei der im Fahrzeug des Klägers installierten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG handeln (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 27 U 13/17, juris Rn. 2; OLG Koblenz, NJW-RR 2018, 376 Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18, juris Rn. 1; Führ, NVwZ 2017, 265, 266; Legner, VuR 2018, 251, 253; Harriehausen, NJW 2018, 3137, 3140).

    Es liegt nämlich in der Natur der Sache und ist allgemein bekannt, dass ein PKW, dessen Betriebsuntersagung droht, am Fahrzeug-Markt schwerer absetzbar ist als ein PKW, der keinen Unsicherheiten dieser Art ausgesetzt ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2018, I-27 U 13/17, Juris, Rn. 52).

    (1)%Z Schließlich hätte ein Verweis des Klägers auf die andere Art der Nacherfüllung im März 2016 zur Folge gehabt, dass dem Kläger für einen unabsehbaren Zeitraum das keineswegs fernliegende Risiko einer Insolvenz sowohl des Herstellers, der über die für eine eventuell mögliche Behebung des Sachmangels erforderlichen Daten verfügte, als auch der Beklagten übertragen würde (OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017, 18 U 112/17, Rn. 44; OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2018, I-27 U 13/17, Rn. 58; OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2018, I - 2713/17, Rn. 61, jeweils zit. nach Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18

    Abgasmanipulationen: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17
    (b) Ausgehend von diesen weitgefassten Bestimmungen dürfte es sich auch bei der im Fahrzeug des Klägers installierten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG handeln (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 27 U 13/17, juris Rn. 2; OLG Koblenz, NJW-RR 2018, 376 Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18, juris Rn. 1; Führ, NVwZ 2017, 265, 266; Legner, VuR 2018, 251, 253; Harriehausen, NJW 2018, 3137, 3140).

    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sind Fahrzeuge, die mit einer nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, auch dann "nicht vorschriftsmäßig" im Sinne von § 5 Abs. 1 FZV, wenn der Halter einer Aufforderung zur Entfernung der Abschalteinrichtung mittels eines von der zuständigen Typgenehmigungsbehörde zugelassenen Software-Updates nicht Folge leistet, da ein solches Fahrzeug entgegen den in § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV normierten Zulassungsvoraussetzungen keinem genehmigten Typ (mehr) entspricht (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18, aaO Rn. 24 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2018 - 6 K 12341/17, juris Rn. 269 ff., 347 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 12 K 16702/17, juris Rn. 22; VG Sigmaringen, Beschluss vom 4. April 2018 - 5 K 1476/18, juris Rn. 20; VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K 1962/18, juris Rn. 10 ff.; VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 18 L 854/18, juris Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18, juris Rn. 7 ff.).

    Denn der Käufer eines solchen Fahrzeugs muss jederzeit damit rechnen, es aufgrund behördlicher Anordnung - unter Umständen sogar unter Anordnung der sofortigen Vollziehung (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18, aaO Rn. 1) - nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.

  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 277/11

    Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17
    Für die Beurteilung der Frage, ob die Kosten erforderlich sind, ist auf die ex ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person abzustellen (BGH, aaO, Rn. 92; BGH, Beschluss vom 31.01.2012, VIII ZR 277/11; BGH, Urteil vom 17.09.2015, IX ZR 280/14, Rn. 8; BGH, Urteil vom 25.11.2015, IV ZR 169/14, Rn. 12, jeweils zit. nach Juris).

    Dabei gilt, dass in einfach gelagerten Fällen, bei denen mit rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten nicht zu rechnen ist, der Geschädigte eine erstmalige Geltendmachung seiner Rechte grundsätzlich selbst vornehmen kann, und dass es unter diesen Umständen zur sofortigen Einschaltung eines Rechtsanwaltes zusätzlicher Voraussetzungen in Person des Geschädigten wie etwa eines Mangels an geschäftlicher Gewandtheit oder einer Verhinderung zur Wahrnehmung seiner Rechte bedarf (BGH, Beschluss vom 31.01.2012, aaO, Rn. 4).

  • OLG Köln, 20.12.2017 - 18 U 112/17

    VW-"Abgasskandal"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17
    (1)%Z Zum Zeitpunkt des Ablaufs der gesetzten Nacherfüllungsfrist stand nicht fest, ob und wann ein Software-Update zur Verfügung stehen würde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017, 18 U 112/17, Juris, Rn. 43; vgl. auch MüKo/Westermann, 7. Aufl., 2016, § 439, Rn. 24).

    (1)%Z Schließlich hätte ein Verweis des Klägers auf die andere Art der Nacherfüllung im März 2016 zur Folge gehabt, dass dem Kläger für einen unabsehbaren Zeitraum das keineswegs fernliegende Risiko einer Insolvenz sowohl des Herstellers, der über die für eine eventuell mögliche Behebung des Sachmangels erforderlichen Daten verfügte, als auch der Beklagten übertragen würde (OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017, 18 U 112/17, Rn. 44; OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2018, I-27 U 13/17, Rn. 58; OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2018, I - 2713/17, Rn. 61, jeweils zit. nach Juris).

  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17
    a) Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich ein Kraftfahrzeug grundsätzlich nur dann, wenn es eine Beschaffenheit aufweist, die weder seine (weitere) Zulassung zum Straßenverkehr hindert noch ansonsten seine Gebrauchsfähigkeit aufhebt oder beeinträchtigt (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, NJW 2016, 3015 Rn. 40; vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, NJW 2017, 153 Rn. 15; vom 24. Oktober 2018 - VIII ZR 66/17, ZIP 2018, 2272 Rn. 29 [zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen]; jeweils mwN).

    Eine entsprechende Eignung ist einer Kaufsache nicht erst dann abzusprechen, wenn ihre Tauglichkeit ganz aufgehoben, sondern bereits dann, wenn ihre Eignung herabgesetzt ist (vgl. Senatsurteile vom 26. April 2017 - VIII ZR 80/16, NJW 2017, 2817 Rn. 18 mwN; vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, aaO Rn. 15 f.).

  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 204/91

    Schadensersatz wegen Baubeschränkung bei Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17
    Die den Käufer an der gewöhnlichen Verwendung hindernde Beschaffenheit läge nämlich nicht erst in der behördlich verfügten Untersagung des Betriebs, sondern bereits in der durch die unzulässige Abschalteinrichtung hervorgerufenen Möglichkeit eines entsprechenden behördlichen Eingreifens (vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15, NJW 2017, 1666 Rn. 21 f., 28; vom 11. Dezember 1992 - V ZR 204/91, NJW-RR 1993, 396 unter II 2 [jeweils zum Rechtsmangel]).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17
    Ob eine Nacherfüllung in der vom Käufer gewünschten Form in Betracht kommt, ist nach dem im Wege der Auslegung anhand der Interessenlage und der Verkehrsanschauung zu ermittelnden Willen der Vertragsparteien bei Vertragsabschluss zu beurteilen (BGH, Urteil vom 07.06.2006, VIII ZR 209/05, Juris, Rn. 23).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 32/95

    Anforderungen an die Herbeiführung des Annahmeverzugs beim Leasingnehmer eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17
    Voraussetzung dafür ist nach § 294 BGB, dass die Leistung, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten wird, der Gläubiger also nur noch zuzugreifen braucht (BGH, Urteil vom 29.11.1995, VIII ZR 32/95, Juris, Rn. 9).
  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

    Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung

  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

  • EuGH, 16.06.2011 - C-65/09

    Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

  • OLG Nürnberg, 15.12.2011 - 13 U 1161/11

    Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Unmöglichkeit der Ersatzlieferung eines

  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 25/12

    Rücktritt vom Eigentumswohnungskaufvertrag: Mangelhaftigkeit des Hausgrundstücks

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 420/10

    Inanspruchnahme einer vermittelnden Bank auf Rückabwicklung einer Beteiligung an

  • BGH, 20.05.2014 - VII ZR 273/12

    Nachunternehmer sorgfältig ausgesucht: Keine Organisationspflichtverletzung!

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

  • BGH, 25.11.2015 - IV ZR 169/14

    Verzugsschaden: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei Mandatierung des

  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 234/15

    BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler

  • OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

  • BGH, 26.04.2017 - VIII ZR 80/16

    Sachmängelhaftung bei Kaufvertrag: Eignung der Kaufsache für die nach dem Vertrag

  • OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17

    Neufahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen Einbau einer Abschalteinrichtung in der

  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit

  • VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17

    Sofort vollziehbare Betriebsuntersagung hinsichtlich eines Dieselfahrzeugs,

  • OLG Köln, 27.03.2018 - 18 U 134/17

    Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich

  • VG Sigmaringen, 04.04.2018 - 5 K 1476/18

    Betriebsuntersagung mit Sofortvollzug für ein Diesel-Fahrzeug mit unzulässiger

  • OLG Nürnberg, 24.04.2018 - 6 U 409/17

    Abgasskandal

  • OLG Köln, 06.03.2018 - 16 U 110/17

    Ansprüche des Käufers eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen PKW

  • VG Köln, 29.05.2018 - 18 L 854/18

    Diesel-Software: Kein Eilrechtsschutz gegen Zwangs-Update

  • VG Stuttgart, 27.04.2018 - 8 K 1962/18

    Rechtsfolgen der Verletzung der Pflicht des Halters eines Dieselfahrzeugs, an

  • VG Magdeburg, 02.07.2018 - 1 B 268/18

    Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und

  • OLG Jena, 15.08.2018 - 7 U 721/17

    Rechtsstellung des Käufers eines vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenen

  • OLG München, 02.07.2018 - 8 U 1710/17

    Diesel-Abgasskandal: Kein Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung eines aliud

  • OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 25 U 17/18

    Diesel-Skandal: Nachbesserungsverlangen als Voraussetzung des Rücktrittsrechts

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2018 - 17 U 4/18

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Rücktritt

  • OLG Frankfurt, 12.10.2018 - 25 U 36/18

    Stellungnahme von VW

  • OLG Hamburg, 21.12.2018 - 11 U 55/18

    Kauf eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Neuwagens: Anspruch auf

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 239/14

    Markenrechtsschutz: Parallelimport eines Arzneimittels mit durch Verwaltungsakt

  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2020 - 13 U 81/19

    Porsche haftet auf Schadenersatz wegen Abgasmanipulation bei einem Cayenne mit

    1.Das Fahrzeug des Klägers eignete sich bei Gefahrübergang und zum Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens wegen der Abgasmanipulationen nicht für die gewöhnliche Verwendung, so dass es gem. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB mangelhaft war (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Mai 2019, 13 U 144/17).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Dabei kann dahinstehen, ob die Vollstreckung - wie die Revision meint - im Wege der Wegnahme der Sache durch den Gerichtsvollzieher gemäß §§ 883 f. ZPO erfolgte (so OLG Köln, Urteil vom 2. April 2020 - 18 U 60/19, juris Rn. 74) oder - als Vornahme einer vertretbaren Handlung - durch Ersatzvornahme gemäß § 887 ZPO - etwa durch Bestellung eines entsprechenden Ersatzfahrzeugs durch den Kläger bei einem anderen Händler - durchzuführen wäre (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2019, 869 Rn. 46).

    Die betreffende Klausel ist allein dem Interesse des Verkäufers geschuldet, bei seitens des Herstellers vorgenommenen Änderungen am und Abweichungen vom im Kaufvertrag bezeichneten Modell seiner Lieferverpflichtung aus § 433 Abs. 1 BGB gegenüber dem Käufer nachkommen zu können, indem er das geänderte Modell als vertragsgemäß liefert (so etwa OLG Karlsruhe, NJW-RR 2019, 869 Rn. 88).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2020 - 3 U 101/18

    Ansprüche gegen Hersteller/Verkäufer wegen angeblich unzulässiger

    Dem Kläger war es daher zumutbar, mittels einer Nacherfüllungsfrist herauszufinden, ob eine Nacherfüllung seitens der Beklagten angeboten wird, so dass die Überlegungen, welche im Fall des Unzumutbarkeitseinwandes des Verkäufers nach § 439 Abs. 3 BGB a. F. herangezogen werden, wenn es darum geht, ob der Käufer im Nachhinein statt einer geforderten Nachlieferung auf ein damals noch nicht genehmigtes Software-Update verwiesen werden konnte (verneinend OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2019, 13 U 144/17, Juris Rdnr. 116 ff.), nicht anwendbar sind.
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

    aa) Dabei kann hier dahinstehen, ob die Vollstreckung - wovon das Berufungsgericht ausgegangen ist - im Wege der Wegnahme der Sache durch den Gerichtsvollzieher gemäß §§ 883 f. ZPO erfolgte (so OLG Köln, Urteil vom 2. April 2020 - 18 U 60/19, juris Rn. 74) oder - als Vornahme einer vertretbaren Handlung - durch Ersatzvornahme gemäß § 887 ZPO, etwa durch Bestellung eines entsprechenden Ersatzfahrzeugs durch den Kläger bei einem anderen Händler, durchzuführen wäre (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2019, 869 Rn. 46).
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2019 - 2 U 92/17

    Neuwagenkaufvertrag: Sachmangel bei Ausstattung des Fahrzeugs mit einer

    Die insoweit die Abgasführung beeinflussende Motorsteuerungssoftware stellt damit eine nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) 715/2007 unzulässige Abschalteinrichtung dar (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019, a.a.O. Rn. 6; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 2019 - 5 U 1318/18, juris Rn. 28 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Mai 2019 - 13 U 144/17, juris Rn. 71; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2019, a.a.O. Rn. 14; OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2019 - 7 U 134/17, BeckRS 2019, 2737 Rn. 96; Führ/Below, ZUR 2018, 259).

    Entscheidend ist vielmehr die durch den Verkäufer vertraglich übernommene Beschaffungspflicht, deren Inhalt und Reichweite unter Berücksichtigung des nach §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermittelnden Willens der Vertragsparteien bei Vertragsschluss zu bestimmen ist, wobei dem Umstand Rechnung zu tragen ist, dass den §§ 437 ff. BGB der Vorrang des Anspruchs auf Nacherfüllung zu Grunde liegt (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17, a.a.O. Rn. 30; BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05, NJW 2006, 2839, 2841 Rn. 23; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Mai 2019, a.a.O. Rn. 77).

    Sowohl im Falle eines Modellwechsels als auch in Fällen, in denen das zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrags produzierte Modell noch lieferbar ist, ergibt sich für den Verkäufer die Problematik, dass er unter Umständen erhebliche Ersatzbeschaffungskosten aufwenden muss (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17, a.a.O. Rn. 34 ff., OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Mai 2019, a.a.O. Rn. 53; a. A. OLG Jena, Urteil vom 15. August 2018 - 7 U 721/17, NZV 2018, 571 Rn. 45; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 12. Oktober 2018 - 25 U 36/18, BeckRS 2018, 27862 Rn. 35; OLG München, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 8 U 1710/17, juris Rn. 16).

    Für die Beurteilung der Frage, ob der Verkäufer mit der von ihm im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit präferierten Nacherfüllungsvariante den Mangel vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigen kann, kommt es - worauf die Berufung im Ansatz zutreffend hinweist - nicht etwa auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (so BeckOGK/Höpfner, Stand: 1. April 2019, BGB § 439 Rn. 160; BeckOK BGB/Faust, 50. Ed. 1. November 2018, BGB § 439 Rn. 56), sondern auf den Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens bzw. im Falle einer Fristsetzung zur Nacherfüllung auf den entsprechenden Fristablauf an (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2018, a.a.O. Rn. 72 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Mai 2019, a.a.O. Rn. 75).

    Zwar trifft es zu, dass das Fahrzeug des Klägers ursprünglich auf Grund der latent bestehenden Gefahr einer Betriebsuntersagung mit einem erheblichen Mangel behaftet war (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Mai 2019, a.a.O. Rn. 114).

    Soweit das OLG Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 25. Mai 2019 - 13 U 144/17 - einen Anspruch des dortigen Klägers auf Nachlieferung eines typengleichen Ersatzfahrzeugs bejaht hatte, wurde diese Entscheidung darauf gestützt, dass - anders als im vorliegenden Fall - zum Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens das Software-Update als geeignete Maßnahme der Nacherfüllung noch nicht zur Verfügung stand.

  • OLG Stuttgart, 29.07.2019 - 5 U 45/18

    Neukauf eines vom Abgasskandal betroffenen Kraftfahrzeugs: Vorliegen eines

    Auch das vom Kläger am 05.06.2013 gekaufte und ihm kurz danach übergebene Neufahrzeug wies bei Gefahrübergang einen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf, so dass angesichts der Gefährdung des weiteren (ungestörten) Betriebs dem Fahrzeug die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung fehlte (BGH NZV 2019, 244 Rn. 4 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2019, 13 U 144/17, BeckRS 2019, 9798 Rn. 42 ff.).

    Vielmehr lässt sich auf eine solche Konstellation des Erwerbs eines Auslaufmodells der vom Bundesgerichtshof aufgestellte Grundsatz zur Austauschbarkeit übertragen, das Nachfolgemodell ersetze am Markt seinen Vorgänger und trete an dessen Stelle (BGH NZV 2019, 244 Rn. 35; ebenso OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 9798 Rn. 52).

    Aus diesem Grund trifft auch für die Veräußerung eines (mangelhaften) Auslaufmodells die Aussage des Bundesgerichtshofs zu, für den Verkäufer steht bei Modellwechseln im Mittelpunkt, welche Ersatzbeschaffungskosten er aufwenden muss (BGH NZV 2019, 244 Rn. 36 f.; OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 9798 Rn. 59 f.).

    Dieser Zeitpunkt ist nicht nur für die Frage einer unangemessenen Belastung des Verkäufers durch die gewählte Art der Nacherfüllung maßgeblich, sondern auch für die damit verbundene Vorfrage, ob überhaupt eine zuverlässige, vollständige und nachhaltige Mangelbeseitigung möglich ist (OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 9798 Rn. 72 ff.).

    c) Ist damit der 07.03.2016 das für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit maßgebliche Datum, stellt sich die Frage nach der relativen Unverhältnismäßigkeit der Ersatzbeschaffungskosten im Verhältnis zu den Kosten der Nachbesserung durch das Update - dessen technische Eignung unterstellt - schon im Ausgangspunkt nicht (ebenso OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 9798 Rn. 75).

    Ob relative Unverhältnismäßigkeit auch noch aus anderen Erwägungen ausscheidet, kann offenbleiben (dazu OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 9798 Rn. 79 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 28.08.2019 - 2 U 94/18

    Gebrauchtwagenkauf: Gesamtschuldnerische Haftung des Verkäufers und Herstellers

    Die insoweit die Abgasführung beeinflussende Motorsteuerungssoftware stellt damit eine nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) 715/2007 unzulässige Abschalteinrichtung dar (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019, a.a.O. Rn. 6; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 2019 - 5 U 1318/18, juris Rn. 28 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Mai 2019 - 13 U 144/17, juris Rn. 71; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2019, a.a.O. Rn. 14; OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Februar 2019 - 7 U 134/17, BeckRS 2019, 2737 Rn. 96; Führ/Below, ZUR 2018, 259).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2019 - 13 U 84/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

    1.Das Fahrzeug des Klägers eignete sich bei Gefahrübergang und zum Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens wegen der Abgasmanipulationen nicht für die gewöhnliche Verwendung, so dass es gem. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB mangelhaft war (BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019 - VIII ZR 225/17 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2019, 13 U 144/17).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 118/20

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Dabei kann dahinstehen, ob die Vollstreckung - wie die Revision meint - im Wege der Wegnahme der Sache durch den Gerichtsvollzieher gemäß §§ 883 f. ZPO erfolgte (so OLG Köln, Urteil vom 2. April 2020 - 18 U 60/19, juris Rn. 74) oder - als Vornahme einer vertretbaren Handlung - durch Ersatzvornahme gemäß § 887 ZPO - etwa durch Bestellung eines entsprechenden Ersatzfahrzeugs durch den Kläger bei einem anderen Händler - durchzuführen wäre (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2019, 869 Rn. 46).

    Die betreffende Klausel ist - worauf bereits das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - allein dem Interesse des Verkäufers geschuldet, bei seitens des Herstellers vorgenommenen Änderungen am und Abweichungen vom im Kaufvertrag bezeichneten Modell seiner Lieferverpflichtung aus § 433 Abs. 1 BGB gegenüber dem Käufer nachkommen zu können, indem er das geänderte Modell als vertragsgemäß liefert (so etwa OLG Karlsruhe, NJW-RR 2019, 869 Rn. 88).

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2019 - 17 U 245/18

    Anspruch auf Nachlieferung eines gleichartigen Ersatzfahrzeugs; Verjährung

    (4) Durch die Inbezugnahme der Klägerin auf die als Anlage K 1 vorgelegte Rechnung mit den dort genannten konkreten Spezifikationen genügt der Antrag im Übrigen - mit Ausnahme der Positionen " Licht & Sicht", "Exterieur", "Caddy JAKO-O" und "Cool & Find" (vgl. hierzu sogleich unter (5)) - den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. zu ähnlichen Anträgen: OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Mai 2019 - 13 U 144/17 -, juris Rn. 26 f. + 47 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Juli 2019 - 5 U 45/18 -, juris Rn. 19 + 35 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 9. September 2019 - 12 U 773/18 -, juris Rn.19 f. + 29 ff.).

    Etwaige vertragliche Nachlieferungsansprüche gemäß §§ 437 Nr. 1, 434 Abs. 1, 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17 -, juris Rn. 3 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Mai 2019 - 13 U 144/17 - juris Rn. 49 ff.) sind nämlich gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjährt (a) und im Hinblick auf die von der Beklagten erhobene Verjährungseinrede gemäß § 214 Abs. 1 BGB nicht durchsetzbar.

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 275/19

    Anspruch auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 13 U 106/18

    Abgasmanipulation bei einem VW ist Mangel und berechtigt zum Rücktritt

  • OLG Brandenburg, 24.06.2020 - 4 U 147/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 357/20

    Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim

  • OLG Köln, 26.05.2020 - 4 U 188/19

    Diesel-Skandal

  • LG Oldenburg, 17.07.2019 - 6 O 871/17

    Zur Unzumutbarkeit des Softwareupdates bei Fahrzeugen mit unzulässiger

  • LG Aachen, 03.09.2020 - 11 O 167/16

    Ersatzlieferung eines Neuwagens trotz Modellwechsel

  • OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 17 U 328/19

    VW-Dieselskandal: Anspruch des Käufers auf Lieferung eines typengleichen

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2020 - 5 U 215/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen EU-Importfahrzeugs mit einem Motor der

  • OLG Saarbrücken, 15.01.2020 - 2 U 7/19

    Rücktritt vom Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs mit unzulässiger Abschaltautomatik

  • OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe

  • OLG Brandenburg, 30.11.2020 - 4 U 105/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

  • OLG Köln, 30.06.2020 - 4 U 296/19
  • OLG Frankfurt, 10.03.2021 - 17 U 19/19
  • LG Traunstein, 27.12.2019 - 6 O 3596/17

    Rückabwicklung im Dieselskandal

  • LG Köln, 14.11.2019 - 14 O 450/18
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