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   OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99   

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https://dejure.org/2000,5939
OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99 (https://dejure.org/2000,5939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2000 - 13 U 144/99 (https://dejure.org/2000,5939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2000 - 13 U 144/99 (https://dejure.org/2000,5939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; StVG § 7; ZPO § 286
    Nachweis der Manipulation eines geltend gemachten Kfz-Unfallschadens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1127
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 1 U 255/94

    Anscheinsbeweises bei gestelltem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Demnach ist eine Häufung der für eine Manipulation sprechenden Beweisanzeichen und Indizien geeignet, die Überzeugung des Gerichts zu begründen, ein "gestellter" Unfall liege vor (Vgl. etwa OLG Frankfurt 1996, 265; OLGR Düsseldorf 1996, 122; OLGR Hamm 1993, 306; Weber, DAR 1979, 113 spricht vom "Mut des Tatrichters").

    Ob sich der Versicherer darüber hinaus auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen kann, ist umstritten (ablehnend OLGR Düsseldorf 1996, 122; bejahend OLGR Köln 1992, 155; in wenigen Ausnahmefällen anwendbar BGH VersR 1979;514, OLGR München 1993, 21).

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79

    Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob es sich bei dein mitverklagten Haftpflichtversicherer um einen unselbstständigen Streithelfer (§ 67 ZPO) oder um einen streitgenössischen Streithelfer (§ 69 ZPO) handelt (BGH VersR 1988, 417; BGH NJW 1997, 865), wobei nach h. M. zwischen Versicherung, Versicherungsnehmer und Fahrer nur eine einfache Streitgenossenschaft besteht soll (BGH VersR 1974, 1117; BGH VersR 1981, 1158; so auch Zöller-Vollkommer, ZPO 21. Auflage, zu § 62 Rdnr. 8 a).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Daher obliegt dem Schädiger bzw. dem Versicherer die Beweislast für das Vorliegen eines die Rechtswidrigkeit ausschließenden Tatbestandes, bei der Unfallmanipulation die rechtfertigende Einwilligung des Geschädigten in die Rechtsgutverletzung (grundlegend BGH VersR 1978, 862).
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Die Berufung muß jedoch innerhalb der für die weiteren Beklagten geltenden Rechtsmittelfristen eingelegt werden (BGH NJW 1990, 190; BGH NJW-RR 1993, 765, 766).
  • BGH, 28.06.1983 - VI ZR 98/81

    Beweis des ersten Anscheins für die Unfallursächlichkeit von Kniebeschwerden im

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Demnach muß der Anspruchsteller das Gericht davon überzeugen, daß der von ihm behauptete Unfall (= der äußere Tatbestand der Rechtsgutverletzung) stattfand und hierdurch der behauptete Schaden verursacht wurde (BGH VersR 1983, 985; BGH VersR 1984, 29; OLGR Hamm 1994, 172 (Senatsurteil vom 20.04.1994).
  • BGH, 10.12.1996 - VI ZR 14/96

    Zurechnungszusammenhang zwischen der Beschädigung eines Fahrzeugs und dem

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob es sich bei dein mitverklagten Haftpflichtversicherer um einen unselbstständigen Streithelfer (§ 67 ZPO) oder um einen streitgenössischen Streithelfer (§ 69 ZPO) handelt (BGH VersR 1988, 417; BGH NJW 1997, 865), wobei nach h. M. zwischen Versicherung, Versicherungsnehmer und Fahrer nur eine einfache Streitgenossenschaft besteht soll (BGH VersR 1974, 1117; BGH VersR 1981, 1158; so auch Zöller-Vollkommer, ZPO 21. Auflage, zu § 62 Rdnr. 8 a).
  • BGH, 10.07.1974 - IV ZR 212/72

    Inanspruchnahme von Versicherungsnehmer und Versicherer in einem Prozeß;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob es sich bei dein mitverklagten Haftpflichtversicherer um einen unselbstständigen Streithelfer (§ 67 ZPO) oder um einen streitgenössischen Streithelfer (§ 69 ZPO) handelt (BGH VersR 1988, 417; BGH NJW 1997, 865), wobei nach h. M. zwischen Versicherung, Versicherungsnehmer und Fahrer nur eine einfache Streitgenossenschaft besteht soll (BGH VersR 1974, 1117; BGH VersR 1981, 1158; so auch Zöller-Vollkommer, ZPO 21. Auflage, zu § 62 Rdnr. 8 a).
  • OLG Hamm, 01.07.1993 - 6 U 260/92

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Unfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Demnach ist eine Häufung der für eine Manipulation sprechenden Beweisanzeichen und Indizien geeignet, die Überzeugung des Gerichts zu begründen, ein "gestellter" Unfall liege vor (Vgl. etwa OLG Frankfurt 1996, 265; OLGR Düsseldorf 1996, 122; OLGR Hamm 1993, 306; Weber, DAR 1979, 113 spricht vom "Mut des Tatrichters").
  • OLG München, 21.05.1992 - 24 U 113/92
    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Ob sich der Versicherer darüber hinaus auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen kann, ist umstritten (ablehnend OLGR Düsseldorf 1996, 122; bejahend OLGR Köln 1992, 155; in wenigen Ausnahmefällen anwendbar BGH VersR 1979;514, OLGR München 1993, 21).
  • OLG Frankfurt, 17.09.1985 - 5 U 171/83

    Finanzierungsleasing; Formularmäßige Abwälzung; Insolvenz des Lieferanten;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99
    Es ist Aufgabe des den Streithelfer in der Instanz vertretenden Rechtsanwalts durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß er frühzeitig von der Zustellung des Urteils an die unterstützte Hauptpartei erfährt, um dem Streithelfer die Möglichkeit zu erhalten, das Urteil rechtzeitig anzufechten (Vgl. BGH VersR 1987, 417 m. w. N.).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

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