Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 13 U 148/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3343
OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 13 U 148/10 (https://dejure.org/2011,3343)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.01.2011 - 13 U 148/10 (https://dejure.org/2011,3343)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 13 U 148/10 (https://dejure.org/2011,3343)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grundstücksmakler: Verantwortlichkeit eines Hausverkäufers für ein arglistiges Maklerverhalten bei reinen Maklerdiensten; Zurechnung bei einer Stellung als beauftragter Verhandlungsführer; Rechtsfolgenregelung aus einer Kenntnis des Käufers vom Sachmangel; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung von Kenntnissen und Pflichtverletzungen des Grundstücksmaklers

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Zurechnung des Maklerverhaltens nach § 278 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278; BGB § 166 Abs. 1
    Zurechnung von Kenntnissen und Pflichtverletzungen des Grundstücksmaklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arlistige Täuschung durch Makler: Verkäufer zuzurechnen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die arglistige Täuschung des Maklers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftet der Verkäufer für das Verhalten des Maklers?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hausverkäufer haftet für arglistiges Maklerverhalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausverkäufer haftet für Falschinformation des Maklers - Übernimmt der Makler über seine spezifischen Maklerdienste hinaus auch Aufgaben, die eigentlich dem Verkäufer obliegen, so wird er in dessen Pflichtenkreis tätig

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haftung des Verkäufers für Maklerangaben "ins Blaue hinein"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Verkäufers für Maklerangaben "ins Blaue hinein"! (IMR 2011, 161)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 918
  • MDR 2011, 284
  • BauR 2011, 897
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.1978 - VIII ZR 112/77

    Auswirkungen der Kenntnis eines Käufers von einem Sachmangel auf den zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 13 U 148/10
    Kenntnis und schuldhafte Unkenntnis des Käufers von einem Sachmangel finden auf Schadensersatzansprüche wegen Gewährleistung nur nach Maßgabe des § 442 Abs. 1 BGB Berücksichtigung; für eine Heranziehung des § 254 Abs. 1 BGB ist daneben kein Raum (vgl. BGH NJW 1978, 2240).

    Insoweit ist bei der Geltendmachung von gewährleistungsrechtlichen Schadensersatzansprüchen für eine Schadensverteilung unter dem Gesichtspunkt des mitwirkenden Verschuldens (§ 254 Abs. 1 BGB) zu Lasten des Käufers kein Raum (BGH NJW 1978, 2240).

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 13 U 148/10
    Ist dagegen einem Grundstücksmakler von dem späteren Verkäufer die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen worden, so ist er von ihm im Regelfall zur Erfüllung der vorvertraglichen Sorgfaltspflichten herangezogen worden; dies rechtfertigt die Zurechnung einer arglistigen Täuschung gemäß § 278 BGB, § 166 Abs. 1 BGB analog (vgl. BGH NJW 1996, 451).

    Bleibt die Tätigkeit des Maklers dahinter zurück, beschränkt er sich auf das Anbieten reiner Maklerdienste, ohne sich in die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten einer Vertragspartei einbinden zu lassen, kommt eine Zurechnung nach § 278 BGB nicht in Betracht (BGH NJW 1996, 451 m.w.N.; 1995, 2550; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.7.2001 - 1 U 152/00).

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 13 U 148/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt ein Verkäufer bereits dann arglistig, wenn er zu Fragen, deren Beantwortung erkennbar maßgebliche Bedeutung für den Kaufentschluss seines Kontrahenten hat, ohne tatsächliche Grundlagen ins Blaue hinein unrichtige Angaben macht (BGHZ 63, 382; NJW 2006, 2839).
  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94

    Haftung des Verkäufers für ein Verschulden in die Verkaufsverhandlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 13 U 148/10
    Bleibt die Tätigkeit des Maklers dahinter zurück, beschränkt er sich auf das Anbieten reiner Maklerdienste, ohne sich in die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten einer Vertragspartei einbinden zu lassen, kommt eine Zurechnung nach § 278 BGB nicht in Betracht (BGH NJW 1996, 451 m.w.N.; 1995, 2550; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.7.2001 - 1 U 152/00).
  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 13 U 148/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt ein Verkäufer bereits dann arglistig, wenn er zu Fragen, deren Beantwortung erkennbar maßgebliche Bedeutung für den Kaufentschluss seines Kontrahenten hat, ohne tatsächliche Grundlagen ins Blaue hinein unrichtige Angaben macht (BGHZ 63, 382; NJW 2006, 2839).
  • OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 5 U 10/07

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels bei wirksamem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 13 U 148/10
    Bei fortbestehender Druckwasserproblematik bestand daher für die Maklerin gegenüber Kaufinteressenten eine Offenbarungspflicht, da es sich um einen wesentlichen Mangel der Kaufsache handelte, die für den Vertragszweck von erkennbar erheblicher Bedeutung ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10.4.2008 - 5 U 10/07).
  • OLG Hamburg, 20.07.2001 - 1 U 152/00

    Wissensvertretung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 13 U 148/10
    Bleibt die Tätigkeit des Maklers dahinter zurück, beschränkt er sich auf das Anbieten reiner Maklerdienste, ohne sich in die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten einer Vertragspartei einbinden zu lassen, kommt eine Zurechnung nach § 278 BGB nicht in Betracht (BGH NJW 1996, 451 m.w.N.; 1995, 2550; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.7.2001 - 1 U 152/00).
  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 120/03

    Haftung des Käufers für unvollständige Unterrichtung des mit dem Verkauf eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 13 U 148/10
    Eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht ist hierfür nicht erforderlich (BGH NJW-RR 2004, 1196; Palandt / Heinrichs, BGB, 70. Aufl., § 166 RN 6).
  • OLG Hamm, 28.11.2022 - 22 U 28/22

    Blindgänger; Blindgängerverdachtspunkt; Sachmangel; Arglist

    Der Verweis der Beklagten auf die obergerichtliche Rechtsprechung im Zusammenhang mit Maklertätigkeiten, wonach ein Verkäufer nicht in jedem Fall für unzutreffende Angaben seines Maklers haftet (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 13 U 148/10 -, Rn. 13, juris), geht fehl.

    Auch aus dessen Sicht erscheint der Makler nicht generell als Hilfsperson des Kontrahenten, sondern - je nach Sachlage - als Dritter, der durch seine Tätigkeit die Parteien zusammenbringt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 13 U 148/10 -, Rn. 13 ff., juris).

    In diesen Fällen ist es gerechtfertigt, §§ 166, 278 BGB (analog) nur dann anzuwenden, wenn der Makler mit Wissen und Wollen des Verkäufers dessen Aufgaben übernimmt und so in dessen Pflichtenkreis tätig wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 13 U 148/10 -, Rn. 14, juris).

  • AG Hannover, 28.05.2014 - 418 C 8155/13

    Urteil wegen Minderung des Kaufpreises nach Falschangabe

    Dies rechtfertigt die Anwendung des § 278 BGB (vgl. dazu BGH a.a.0.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.01.2011 - 13 U 148/10).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2013 - 5 U 18/11

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf: Anforderungen an den Nachweis der

    Hat der Wissensträger den Geschäftsherrn nur intern beraten, scheidet eine sinngemäße Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB aus (BGHZ 117, 104 Rz. 11 m.w.N.; Senat, Urteile v. 10.04.2008, 5 U 10/07 und v. 07.08.2008, 5 U 63/07; OLG Hamm, Urteil v. 19.10.2009, 22 U 131/08; OLG Stuttgart, MDR 2011, 284; OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.10.2006, Az. I-1 U 67/06; ).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 12 U 136/10

    Rücktritt vom Bauträgervertrag wegen mangelhafter Bauausführung (hier: Lage der

    Dies rechtfertigt die Anwendung des § 278 BGB (BGH, Urteil vom 24. November 1995, V ZR 40/94; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.01.2011, 13 U 148/10, jeweils zitiert nach Juris).
  • LG Duisburg, 21.09.2017 - 8 O 292/14

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Kaufvertrag aufgrund des behaupteten

    Überlasst der Verkäufer seinem Makler die Führung von wesentlichen Vertragsverhandlungen, so zieht er ihn zur Erfüllung seiner eigenen vorvertraglichen Sorgfaltspflichten als Erfüllungsgehilfe heran und muss sich eine arglistige Täuschung durch den Makler zurechnen lassen (BGH NJW 1996, 451; OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 918).
  • LG Köln, 11.03.2015 - 7 O 152/14

    Erneuerungsbedürftigkeit von Malerarbeiten und sanitären Anlagen kein Mangel bei

    Nur, wenn der Makler Aufgaben des Verkäufers mit dessen Wissen und Wollen wahrnimmt, ist dies anders (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2011, 13 U 148/10; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. Dezember 2004, 4 U 478/02).
  • LG Lübeck, 12.11.2021 - 15 O 145/21

    Grundstückskaufvertrag Mehrfamilienhaus ohne Baugenehmigung

    Dabei kann dahinstehen, ob die erforderlichen Voraussetzungen für eine derartige Wissenszurechnung (vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Januar 2011 - 13 U 148/10 -, Juris) vorliegen.
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