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   OLG Köln, 13.11.2002 - 13 U 157/01   

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https://dejure.org/2002,25359
OLG Köln, 13.11.2002 - 13 U 157/01 (https://dejure.org/2002,25359)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.11.2002 - 13 U 157/01 (https://dejure.org/2002,25359)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. November 2002 - 13 U 157/01 (https://dejure.org/2002,25359)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 22.12.1999 - 2 U 94/99

    Haftung der Bank aus Finanzierungsbestätigung

    Auszug aus OLG Köln, 13.11.2002 - 13 U 157/01
    In der Finanzierungsbestätigung einer Bank liegt ein abstraktes Schuldanerkenntnis, wenn die Erklärung eine unwiderrufliche Zusage enthält, dass die Zahlung unbedingt erfolgen werde oder dass aufgrund der ebenfalls unwiderruflichen Anweisung des gemeinsamen Kunden der Kredit durch Valutierung an den Dritten ausgezahlt werde (vgl. OLG Düsseldorf WM 1978, 124; OLG Naumburg WM 2001, 1334).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2007 - 4 U 162/06

    Auslegung der Finanzierungsbestätigung einer Bank: Direktanspruch eines Dritten

    Soweit das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 13.11.2002 (13 U 157/01, juris Rn. 4) meint, ein Kreditinstitut habe mit einer Erklärung, die mit "unwiderrufliche Finanzierungsbestätigung" überschrieben war, in deutlicher Weise zu erkennen gegeben, dass es gleichsam selbstständig für eine Auszahlung des Darlehens an die Klägerin eintreten, eine eigene Verpflichtung übernehmen und diese unbedingt erfüllen wolle, kann dem nicht gefolgt werden.

    Der Senat ist in seiner Entscheidung zwar von der des OLG Köln vom 13.11.2002 (a.a.O.) abgewichen, doch liegt mit dem Urteil des BGH vom 23.03.2004 (a.a.O.).

  • OLG Schleswig, 10.04.2014 - 5 U 174/13

    Rechtsnatur einer Finanzierungsbestätigung

    Ob eine Finanzierungsbestätigung ein abstraktes Schuldversprechen oder eine Bürgschaft enthält, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln (Merkel/Tetzlaff in Schimansky u. a., a. a. O., RdNr. 133; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 16. Mai 2007, WM 2007, 1879 -1883; OLG Köln, Urteil vom 13. November 2002 - 13 U 157/01 - zitiert in juris Rz. 5).
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